Zahlungsansprüche im Weinbau beantragen
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Voraussetzung ist unter anderem, dass die Mindestbetriebsgröße von 1,0 ha landwirtschaftliche Fläche bzw. Rebfläche gegeben ist. Dabei müssen die einzeln beantragten Flächen größer als 10 ar sein. Die Zuweisung der Zahlungsansprüche erfolgt auf der Basis beihilfefähiger Flächen (z. B. bestockte und unbestockte Rebflächen) des 15. Mai 2015 an aktive Betriebsinhaber. Somit können auch neue Antragsteller, die bisher noch keine Zahlungsansprüche für Ihre Rebflächen hatten, für die Bewirtschaftung von Rebflächen Zahlungsansprüche erhalten. Mit der Aktivierung derselben erhalten dann die Winzer eine finanzielle Förderung.
Um die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung vollständig zu erfüllen, muss unter anderem für das komplette Kalenderjahr die Beihilfefähigkeit gegeben sein (landwirtschaftliche Nutzung).
Die bisherigen Antragsteller des Gemeinsamen Antrages erhalten voraussichtlich im Februar 2015 ausführliche Informationen mit den Unterlagen des Gemeinsamen Antrages 2015 zugesandt. Winzer, die beabsichtigen erstmals 2015 einen Gemeinsamen Antrag zu stellen, sollten sich frühzeitig mit ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt in Verbindung setzen.
Hohenlohekreis:
Das Landratsamt Hohenlohekreis informiert am 15.01.2015 in Forchtenberg, am 20.01.2015 in Kupferzell, am 03.02.2015 in Öhringen und 04.02.2015 in Krautheim-Neunstetten über die Neuerungen der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Ansprechpartner beim Landratsamt Hohenlohekreis, Landwirtschaftsamt, Frau Motzekat, Tel. 07940 / 18-640 und Herr Bräuninger, Tel. 07940 / 18-642. Weinbauberater Herr Zipf ist unter Telefon 07931 / 4827-6332 zu erreichen.
Main-Tauber-Kreis:
Im Rahmen der Weinbauarbeitskreise am 13.01.2015 in Laudenbach bzw. am 21.01.2015 in Beckstein wird über die Neuerungen berichtet.
Ansprechpartner im Main-Tauber-Kreis sind von der Verwaltungsgruppe, Herr Bundschuh, Telefon 07931 / 4827-6306 oder von der Weinbauberatung Herr Zipf, Telefon 07931 / 4827-6332.
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