Kühlere Nächte werden die Aromareife noch verbessern
In diesem Rebschutzhinweis bekommen Sie Informationen zur aktuellen Situation im Weinberg, zur Reifeentwicklung und zur Kirschessigfliege.
von LRA Heilbronn erschienen am 22.08.2025Die Reifeentwicklung in den Weinbergen hat aufgrund der überwiegend guten Wasserversorgung und durch das Sommerwetter mit teilweise tropischen Nächten enorme Fortschritte gemacht. In den kommenden Tagen wird sich die stabile Hochdruckwetterlage etwas abschwächen, sodass die Temperaturen vorübergehend nur noch knapp über 20 °C liegen werden. Dadurch wird sich der Reifefortschritt zwar etwas verlangsamen, aber die Aromareife in den Beeren wird sich insbesondere auch durch die kühleren Nachttemperaturen deutlich verbessern.
Die heißen Temperaturen zur Monatsmitte mit Temperaturen von bis zu 38 °C brachten je nach Zeilenausrichtung, Entlaubungszeitpunkt und -intensität teilweise stärkere Sonnenbrandsymptome mit sich. Hauptsächlich betroffen sind die Rebsorten Trollinger, Riesling, Weißburgunder und Silvaner.
Im Hinblick auf die bereits seit Ende Juli sichtbaren Fäulnisstellen, unter anderem in kompakten Burgunderanlagen, ist die anhaltend trockene Augustwitterung äußerst positiv zu bewerten. Gleichzeitig zeigen sich auf extrem trockenen Standorten bereits wieder erste Anzeichen von Trockenstress. Da nach aktuellen Prognosen vorerst keine größeren Niederschlagsmengen zu erwarten sind, muss in besonders trockenstehenden Anlagen insgesamt von einem verlangsamten Reifeverlauf ausgegangen werden
Aktuelle Reifemessungen, zum Beispiel von der LVWO Weinsberg oder aus den KEF-Untersuchungen können über Vitimeteo-Monitoring abgerufen werden: www.vitimeteo.de (Monitoring; bei „Klasse“ „Reifemessung“ auswählen; über „Objekt wählen“ können dann die einzelnen Parameter wie Äpfelsäure, Weinsäure, Gesamtsäure, Mostgewicht oder ph-Wert angezeigt werden).
Kirschessigfliege
Die hochsommerlichen Temperaturen der vergangenen Wochen haben die Aktivität der Kirschessigfliege (KEF) im Beratungsgebiet ausgebremst. Durch die sehr warmen und trockenen Bedingungen waren die Entwicklungs- und Ausbreitungsbedingungen für die Schädlinge insgesamt ungünstig.
Im Rahmen der KEF-Bonituren und des laufenden Monitorings konnten an einzelnen Standorten dennoch deutliche Eiablagespuren festgestellt werden. Diese betroffenen Flächen sind jedoch überwiegend bereits als gefährdete Standorte bekannt. Meist handelt es sich um Lagen mit einer frühen Reifeentwicklung, bei denen die Eiablage vermutlich bereits vor Beginn der hochsommerlich heißen Witterungsphase erfolgt ist.
Die überwiegende Zahl der Rebanlagen zeigt sich in einem hervorragenden Gesundheitszustand. Aus der Praxis erreichen uns derzeit nur vereinzelte Meldungen über Schäden aus bekannten Problemanlagen. Dort kommt es in einzelnen Fällen zu verderbenden Trauben und beginnendem Essiggeruch. In diesen Beständen ist davon auszugehen, dass mehrere Faktoren zusammenspielen: Neben der Aktivität der heimischen Essigfliege tragen auch Vorschäden durch Vögel, Wespen, Wildverbiss oder offene Hagelbeeren zur schnelleren Fruchtinfektion bei.
Informationen zur tagesaktuellen KEF-Situation können Sie über die Plattform Vitimeteo-Monitoring abrufen: www.vitimeteo.de (Monitoring; bei Klasse „Probe/Bonitur“ die Gruppe „Schädling“ auswählen; Objekt „KEF Eiablage Probe“ auswählen).
Die aktuelle Situation wurde am gestrigen Mittwoch im Rahmen der Arbeitsgruppe KEF beim Weinbauverband Württemberg aus verschiedensten Blickwinkeln beurteilt. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass trotz der nun moderateren Temperaturen bei keiner Rebsorte eine generelle Bekämpfungsnotwendigkeit besteht.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise:
- Jeder Bewirtschafter von Rebflächen muss das Befallsrisiko und damit auch die eventuelle Durchführung einer Behandlung auf seinen Flächen selbst festlegen. Es sind unbedingt die an dem jeweiligen Standort vorherrschenden Bedingungen, wie Reife- und Gesundheitszustand der Anlage oder angrenzende Saum- beziehungsweise Heckenstrukturen zu berücksichtigen. Generell sind geplante Behandlungen im Vorfeld mit den Vermarktungsbetrieben abzustimmen.
- Nur bei aktuell beginnendem Befall (Eiablage, Safttropfen, eingedellte Beeren mit schäumendem Inhalt) ist eine Behandlung in gefährdeten Sorten anzuraten. Rein vorbeugende Einsätze von Insektiziden sind nicht zielführend.
- Bei geplanten Insektizidbehandlungen muss die Wartezeit zwingend eingehalten werden können!
- Insbesondere bei den bekannten Frühstarter-Sorten wie Acolon oder Regent muss daher eine Behandlung bei fortgeschrittenem Reifegrad gut abgewogen werden, im Zweifelsfall erscheint ein vorgezogener Lesetermin in Absprache mit dem Vermarktungsbetrieb vielfach sinnvoller.
- Bei der mittleren Reifegruppe mit Sorten wie Schwarzriesling, Spätburgunder oder Samtrot zeigt sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre nur in absoluten Ausnahmefällen ein stärkerer Befall.
- Bei der gefährdeten Spätsorte Trollinger zeigen sich die Bestände überregional in den frühesten Lagen momentan sehr stabil. Somit besteht auch hier momentan kein Handlungsbedarf.
Alle weiteren Informationen zur KEF hinsichtlich vorbeugender Maßnahmen und insbesondere auch zu den zugelassenen Produkten entnehmen Sie bitte den Empfehlungen zur Bekämpfung der Kirschessigfliege 2025.
Förderung der Mehrgefahrenversicherung (MGV) im Obst- und Weinbau
Im Rahmen der Förderung der Mehrgefahrenversicherung (MGV) im Obst- und Weinbau müssen die Versicherungsprämien wie bisher vollständig bis zum 30. September des jeweiligen Antragsjahres bezahlt sein. Neu ist ab diesem Jahr, dass die Zahlungsbelege beziehungsweise Zahlungsnachweise (Scan oder Foto des Kontoauszugs) spätestens bis zum 5. Oktober 2025 (Ausschlussfrist) über die Plattform FIONA hochgeladen werden müssen. Erfolgt der Upload der Zahlungsnachweise nicht fristgerecht, führt dies zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf die Zuwendung. Eine ausführliche Erläuterung hierzu finden Sie in der FIONA-Kurzanleitung zur Mehrgefahrenversicherung auf den Seiten 10 und 11.
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU)
Förderanträge für die Maßnahme Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU) können noch bis zum 31. August 2025 digital über FIONA gestellt werden. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. In FIONA finden Sie den Antrag im Navigationsbaum unter „Förderanträge“, dann „UuU“. Für eine vollständige Antragstellung müssen insbesondere im Bereich „Maßnahme“ sowie im „Flurstücksverzeichnis“ alle erforderlichen Angaben eingetragen werden. Der Antrag ist am Ende über die Funktion „Antrag einreichen“ digital zu übermitteln.
Düngung von Ertragsreben
Anbei erhalten Sie die aktualisierte Fassung des Leitfadens, zur Ermittlung und Dokumentation des Düngebedarfs und der Düngung im Weinbau unter Berücksichtigung der Düngeverordnung (DüV) vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), die aufgrund der Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung überarbeitet wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten.
Dies ist voraussichtlich der letzte Rebschutzhinweis vor der Weinlese. Sollten sich hinsichtlich der Kirschessigfliege-Situation wesentliche Änderungen ergeben, erfolgt ein erneutes Informationsschreiben.
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