Keine Klassifizierung für Cabernet blanc und Pinotin in Baden-Württemberg
Im Unterschied zu den Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder Bayern erfolgt die Klassifizierung von Rebsorten in den Anbaugebieten „Baden“ und „Württemberg“ nicht automatisch mit der Eintragung in das Sortenregister beim Bundessortenamt, sondern über eine darauf basierende, eigene Klassifizierung nach § 6 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften (Weinrechts DV - BW). Die kürzlich vom Bundessortenamt in das Register eingetragenen Rebsorten „Cabernet blanc“ und „Pinotin“ sind in Baden und Württemberg zurzeit nicht klassifiziert und dürfen nach § 4 der Weinrechts DV-BW „nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde angelegt werden“. Die Zuständige Behörde ist das jeweilige betreffende Regierungspräsidium.
Bei bestehenden Versuchsanlagen mit den genannten Rebsorten sind in Baden-Württemberg die in den Versuchsgenehmigungen enthaltenen Auflagen und Bedingungen einzuhalten.
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