Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg sucht neue Projekte
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Bis zum 1. Mai 2015 können bspw. Verbände/Vereine, Kommunen, Hochschulen oder auch Privatpersonen bei der Stiftung Naturschutzfonds Projektanträge einreichen. Die beantragten Maßnahmen müssen sich an den Zielen und Inhalten der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg orientieren. Sie können im Regelfall für maximal zwei Jahre, in Ausnahmefällen auch für bis zu vier Jahre beantragt werden. Mit einem Projektbeginn kann frühestens ab April 2016 gerechnet werden.
Auch aus den Mitteln der Ersatzzahlungen - die nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg der Stiftung Naturschutzfonds zufließen - können Projektförderungen beantragt werden. Sie sind im Vorfeld mit den entsprechenden Regierungspräsidien abzustimmen und können nur über diese bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Antragsfrist für diese Anträge ist der 01. Juli 2015.
Für neue Projektpartner bietet die Stiftung Naturschutzfonds am 10. März 2015 in Stuttgart eine Informationsveranstaltung an.
Informationen im Internet
Weitere Angaben zur Informationsveranstaltung sowie die Ausschreibungsunterlagen sind unter www.stiftung-naturschutz-bw.de abrufbar.
Kontakt
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg, Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart; Tel.: 0711/126-0, E-Mail: info@stiftung-naturschutz-bw.de
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