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Franken: Aufstockung der Fördermittel

Die Fördermittel bei der investiven Förderung (Weinbau Teil B) wurden aufgestockt.
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Der mögliche Zuschuss an Fördermitteln wurde von bisher 250.000 € auf maximal eine Million Euro aufgestockt. Damit können Investitionen bis zu einer förderfähigen Investitionssumme (netto) von bis zu 4 Mio. € gefördert werden.

Auskünfte an der LWG erteilen:
Frau Alina Lehmen (Tel.: 0931/9801-216, Mail: alina.lehmen@lwg.bayern.de) oder
Peter Schwingenschlögl (Tel: 0931/9801-553, Mail: peter.schwingenschloegl@lwg.bayern.de)

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