Förderung Weinbau Teil B (investive Förderung WBB), Mittelauszahlung 2016
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Dazu müssen bis 12. August 2016 alle Zahlungsanträge von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) verwaltungstechnisch geprüft sein. Da eine Prüfung, insbesondere bei großen Maßnahmen, auch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, müssen Zahlungsanträge für abgeschlossene Vorhaben, die noch heuer ausbezahlt werden sollen, spätestens Juni bis Mitte Juli 2016 an der LfL vorliegen.
Geförderte Betriebe sollten daher prüfen, ob das das beantragte Vorhaben so weit abgeschlossen ist oder abgeschlossen werden kann, dass der Zahlungsantrag rechtzeitig gestellt werden kann.
Auskünfte an der LWG erteilen:
- Alina Lehmen: Tel.: 0931/9801-216, Mail: alina.lehmen@lwg.bayern.de
- Peter Schwingenschlögl: Tel.: 0931/9801-553, Mail: peter.schwingenschloegl@lwg.bayern.de
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