Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Franken: Antragsstopp in WBB!

In den nächsten Wochen (voraussichtlich Mai/Juni) wird erwartet, dass zum Programm Förderung Weinbau Teil B (investive Förderung WBB) eine neue EU-Verordnung in Kraft tritt. Dies hat zur Folge, dass die Durchführungsbestimmungen zum Förderprogramm WBB und die dazu nötige EDV neu erstellt (überarbeitet) werden müssen.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Aus diesem Grund muss die Antragstellung, ab Inkrafttreten dieser Verordnung, für das WBB dann geschlossen werden. Eine Neuantragstellung wird voraussichtlich erst wieder ab dem vierten Quartal 2016 möglich sein. Die wesentliche Änderung wird zukünftig sein, dass es auch in WBB ein Auswahlverfahren (Priorisierung) gibt. Dazu wird ein sog. Punktesystem erstellt. Dies bedeutet, dass im Rahmen der verfügbaren Mittel, für den einzelnen Antrag Punkte vergeben werden und bei Mittelknappheit Anträge in der Reihenfolge der erreichten Punkte bewilligt werden.


Eine Antragstellung wird zukünftig auch weiterhin ganzjährig möglich sein, aber eine Bewilligung wird nur noch zu den jeweiligen Antragsendterminen erfolgen können.


Auskünfte an der LWG erteilen:
Alina Lehmen: Tel.: 0931/9801-216, Mail: alina.lehmen@lwg.bayern.de
Peter Schwingenschlögl: Tel.: 0931/9801-553, Mail: peter.schwingenschloegl@lwg.bayern.de

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren