Hauk: Land will Steillagen und Vermarktungen noch stärker fördern
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„Der Weinbau ist in Baden-Württemberg von großer Bedeutung. Er ist wichtig für die regionale Wertschöpfung und prägt die Kulturlandschaft. Der Strukturwandel im Weinbau stellt uns vor große Herausforderungen. Deshalb fördert das Land den Weinbau in Baden-Württemberg aktiv. Bereits in meiner letzten Regierungszeit haben wir das Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau geschaffen. Damit fördern wir beispielsweise den Kauf neuer Maschinen und Ausstattungsgegenständen in der Kellerwirtschaft oder auch Erneuerungen von Kelterhallen und Verkaufsräumen. In der Förderperiode 2014 bis 2018 stehen uns hierfür jährlich 10 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Die Förderangebote werden rege genutzt“, sagte Minister Peter Hauk MdL bei der 67. Generalversammlung der Württembergischen Weingärtner-Zentralgenossenschaft e. G am Freitag (24. Juni) in Möglingen (Landkreis Ludwigsburg). Angesichts gestiegenen Wettbewerbsdrucks im Inland stelle sich für die Zukunft die Frage, ob die EU-Fördermittel für den Weinbau auch für Maßnahmen der Absatzförderung auf dem Binnenmarkt genutzt werden sollen, dies wäre grundsätzlich möglich, so der Minister.
Ein Sorgenkind sei nach wie vor der Steillagenweinbau im Lande. Durch den Handarbeitsaufwand seien diese Lagen für viele Winzerinnen und Winzer unrentabel geworden und es bestünde die Gefahr, dass sie sukzessive aufgegeben werden. Gerade auf der EU-Ebene bestehe noch Potenzial, die Rahmenbedingungen für den Steillagenweinbau zu verbessern und die Fördermaßnahmen auszubauen, so Hauk. Hierzu hat die Versammlung der Weinbauregionen Europas jüngst eine Resolution verabschiedet. Außerdem sei auf der Intervitis, einer Fachmesse für Wein, Obst, Fruchtsaft, Spirituosen und Sonderkulturen, Ende November 2016 in Stuttgart ein internationaler Steillagenkongress in Planung. „Es ist auch Ziel des grün-schwarzen Koalitionsvertrags, die Steillagenförderung weiterzuentwickeln. Wir werden hierzu in den nächsten Monaten ein Konzept erarbeiten“, so der Minister. Derzeit würden die Steillagen über hangneigungsabhängig gestaffelte Fördersätze unterstützt, die den Aufbau nachhaltig gestalteter Rebanlagen fördern sowie über mit einem direkten Bewirtschaftungszuschuss von Steilstlagen mit 900 Euro je Hektar.
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