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Rebschutzhinweis Nr. 16 – Weinbauberatung Heilbronn

Schwülwarme Bedingungen in Verbindung mit örtlich Schauern und Gewittern waren ideale Infektions- und Sporulationsbedingungen. Auch alte Peronosporaflecken können vom Rand immer wieder sporulieren. Die Befallssituation hat sich soweit stabilisiert und auch die Anfälligkeit der Beeren ist nun deutlich geringer. Vor allem in Anlagen mit deutlichem Befall gilt es jedoch weiterhin konsequent den Neuzuwachs, der in den Geiztrieben weiterhin stattfindet, zu schützen.

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Bei geplanten Behandlungen ist nach ca. 7 Tagen die Wetterlage zu beobachten und vor möglichen Niederschlägen eine Behandlung durchzuführen. Werden keine Niederschläge gemeldet und sind die Bestände weitestgehend sauber kann der Spritzabstand auch etwas vergrößert werden. 


Vereinzelt waren lokal die Regenmengen sehr hoch und es gab auch kleinere Hagelzellen. Sonderbehandlungen aufgrund von Hagel sind nicht notwendig, es muss jedoch mit einer Verdünnung durch Abwaschung des vorhandenen Spritzbelages gerechnet werden. Hier sollte der Belag vor neuen Niederschlagsereignissen erneuert werden. Dies gilt besonders wenn bereits ein gewisser Peronosoporabefall in der Anlage vorhanden ist. 


Vereinzelt wird Oidium an Einzelbeeren gemeldet. Die Trauben sind nun aus der höchsten Anfälligkeitsphase heraus, jedoch können Lagenbedingt aufgrund von z.B. Frostschäden die Trauben noch etwas länger anfällig bleiben.


In Ertragsanlagen sollte die Abschlussspritzung spätestens bis 13.08.2016 erfolgt sein. Bei Frühsorten muss hier entsprechend verkürzt werden, um die vorgeschriebenen Wartezeiten einhalten zu können. Dabei auf Mittel mit möglichst kurzen Wartezeiten achten. Eventuelle Mitteleinschränkungen sowie Vorgaben zu Abschlussbehandlungen der jeweiligen Absatzorganisationen sind gesondert zu beachten.


Peronospora
Pflanzenschutzmaßnahmen möglichst vor Schauern oder gewittrigen Niederschlägen durchführen. Hierbei genügt ein Kontaktfungizid (z.B. Folpan, Enervin oder Mildicut). Bei Behandlungen 1-2 Tage nach kräftigen Niederschlägen und vermuteten Infektionen macht der Einsatz eines kurativen Pflanzenschutzmittels Sinn. Hierbei sind die Vorgaben zur Resistenzvermeidung zu beachten. Die Mittel Profiler und Ridomil Gold MZ werden jetzt nicht mehr empfohlen. Vorzugsweise werden für die Abschlussbehandlung zugelassene Kupfermittel empfohlen. Alternativ können auch Kontaktfungizide mit möglichst geringer Wartezeit eingesetzt werden, wenn dies von der Absatzorganisation erlaubt ist.


Beim Einsatz von phosphonathaltigen Fungiziden, wie z.B. Veriphos als Mischungspartner zu einem Kontaktmittel, ist die Anzahl der Anwendungen auf maximal 5 begrenzt. Die Einhaltung der maximalen Anwendungshäufigkeit ist notwendig um keine Überschreitung der zulässigen Rückstandshöchstmengen zu erzeugen. Aufgrund des zurückgehenden Zuwachses und auch das Beerenwachstum ist nicht mehr so stark, wird nun der Zusatz von phosphoriger Säure als Zuwachsschutz im Allgemeinen nicht mehr empfohlen. In sehr stark vorgeschädigten Flächen, wo aufgrund von zu wenig gesunder Blattmasse die Befürchtung besteht, dass die Reservestoffeinlagerung beeinträchtigt wird, bietet der Einsatz von phosphoriger Säure (Veriphos) zum Abschlusstermin in Verbindung mit einem bevorzugt kupferhaltigen Peronosporamittel eine etwas längere Wirkungsdauer im Neuzuwachs. Besteht die Möglichkeit einer getrennten Ausbringung mit Zweistofftechnik, reicht die Zugabe von Veriphos in die obere Laubwand aus. Gesonderte Vorgaben der Absatzorganisationen sind hierbei zu beachten.


Junganlagen ohne Trauben sind wegen der Gefahr von Blattperonospora bis Anfang September weiter zu behandeln. Wegen des weiter anhaltenden Wuchses sind hier Kontaktmittel in Kombination mit Veriphos eine gute Kombination.


Oidium
In unkritischen Beständen können bei den beiden letzten Behandlungen vorzugsweise die Mittel Topas, Systhane, Vegas oder Vento Power zum Einsatz kommen. Der Trollinger kann auch noch etwas länger anfällig bleiben und es wird daher empfohlen in gefährdeten Flächen, z.B. bei Mehltaubefall in der Nachbarschaft, die Spritzabstände weiterhin etwas enger zu halten. Vor allem in Befallsflächen und bei spät reifenden Sorten wie Trollinger und Lemberger ist, insbesondere zum Schutz der Blätter, der Zusatz eines organischen Mehltaumittels bis zur Abschlussbehandlung sinnvoll.


Botrytis
Die Maßnahme Traubenteilen zur Auflockerung der Traubenstruktur bei kompakten Sorten sollte bis zum Reifebeginn abgeschlossen sein. Weinbauliche Maßnahmen, wie luftige Traubenzone und Verzicht auf Bodenbearbeitung bieten die beste Grundversicherung gegen Botrytis. Mulchen ist bis zum Herbst nötig, wenn die Begrünung zu hoch wird. Ansonsten verschlechtert sich bei zu hoher Begrünung das Kleinklima in der Anlage.


Sauerwurm
Der Flug des Einbindigen Traubenwicklers ist beendet und der Flug der 2. Generation des Bekreuzten Traubenwicklers hält Lagenweise noch an. Außerhalb von Verwirrgebieten, wo der Flug des Bekreuzten Traubenwicklers noch anhält und die letzte Insektizidbehandlung länger als 10-12 Tage zurückliegt, kann ein weiterer Insektizideinsatz notwendig sein.


Kirschessigfliege
Momentan besteht noch keine Gefahr für die Trauben, da sie erst mit beginnender Reife für die Kirschessigfliege attraktiv werden. Vorbeugende Maßnahmen sind vor allem in gefährdeten Sorten (z.B. Acolon, Cabernet Carol/Cortis/Dorsa, Dornfelder, Dunkelfelder, Frühburgunder, Gewürztraminer, Portugieser, Regent, Roter Gutedel, Roter/Gelber Muskateller, Trollinger) nun wichtig. 


Vorbeugende weinbauliche Maßnahmen

  • Angepasste Entblätterung der Traubenzone für gute Belichtung und Belüftung
  • Ertragsregulierung vor Farbumschlag
  • Kein Belassen von Trauben/Traubenteilen mit vorhandenem Zuckergehalt auf dem Boden in der Anlage
  • Maßnahmen zur Lockerung der Traubenstruktur, Traubenverletzungen vermeiden
  • Begrünung kurz halten

Ob und wann eine mögliche Bekämpfung notwendig ist, wird voraussichtlich Mitte/Ende August mitgeteilt werden.


Sonstiges und Mittelmenge

  • Bei der Erzeugung von Tafeltrauben oder Keltertrauben, die als Esstrauben in den Verkehr gebracht werden, sind die unterschiedlichen Mittelzulassungen unbedingt zu beachten.
  • Mittelmenge: Beim momentanen Entwicklungsstand ist der 4 fache Basisaufwand anzuwenden.
  • Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
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