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Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) noch bis Jahresende

Die BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung vom 1. November 2014 in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2016 außer Kraft. Wer beabsichtigt, BaySL-Förderung in Anspruch zu nehmen, muss seinen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen noch im laufenden Jahr 2016 stellen!

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Förderfähig sind in diesem Programm bekanntlich Investitionen in Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steil- und Terrassenlagen im Weinbau (≥ 40 % Hangneigung), die der Verbesserung der Funktionsfähigkeit, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit schließlich dem Erhalt dieser Kulturlandschaft dienen. Darüber hinaus werden Investitionen zum Zweck der Abwehr von Witterungsschäden (z.B. Hagelschutznetze) in allen Weinbauflächen gefördert. Für förderfähige Investitionen wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.


Infos und Antragsformulare gibt es hier:
www.lwg.bayern.de

www.stmelf.bayern.de
Auskunft an der LWG Veitshöchheim erteilt:
Edgar Sauer, Tel. 0931 9801-561, eMail: edgar.sauer@lwg.bayern.de

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