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Rebschutzhinweis Nr. 17 – Weinbauberatung Heilbronn

In der Summe über alle Weinberge gesehen stehen die Reben hervorragend. Die Entwicklung und der Reifezustand der Bestände liegen in etwa im langjährigen Mittel. Frühsorten haben Anfang August angefangen zu färben. Mit dem Färben beginnt auch das Thema Kirchessigfliege (KEF) akut zu werden. Dazu später aber mehr.

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Die extrem günstigen Wachstumsbedingungen sorgen nach wie vor und vermutlich bis zum Herbst hin für massiven Laubzuwachs und besonders auch für ein üppiges Beerenwachstum. Bereits jetzt führt das Beerenwachstum bei dichtbeerigen Rebsorten wie z.B. bei den Burgundersorten und Riesling zu sehr kompakten Trauben mit der Gefahr des Abdrückens von Beerchen vom Beerenstiel. Leider bleiben die abgedrückten Beerchen im Trauben gefangen und können so im Traubeninneren an den offenen und verletzten Stellen zuerst unsichtbar anfangen zu faulen. Zwischen den einzelnen Beständen gibt es dahingehend enorme Unterschiede. Wohl dem, der trotz mäßiger Temperaturen im unmittelbaren Vorblütebereich und zu Blütebeginn traubenlockernde Maßnahmen ergriffen hat. Mit Botrytismitteln ist es jetzt nicht mehr möglich, ins dichte Traubeninnere vorzudringen, weshalb auch ein Einsatz solcher Mittel im jetzigen Stadium gegen diese Art von Fäulnis keine Wirkung zeigt.


Die insgesamt wüchsigen Bedingungen sind generell Fäulnis fördernd. Alle Maßnahmen, die den Wuchs fördern, sollten deshalb im Sinne möglichst gesunder Trauben unterbleiben. Bei der Bodenpflege bedeutet das, dass nur noch gemulcht werden sollte und Einsaaten, falls überhaupt notwendig, auf den Zeitpunkt nach der Lese verschoben werden.


Einen entscheidenden Effekt in Bezug auf Verminderung von Traubenfäulnis generell (mit oder ohne KEF) hat eine lockere Traubenzone. Bei Rotweinsorten darf die Traubenzone durchaus „sehr“ locker sein. Auch auf die Gefahr hin von Sonnenbrandschäden sollte in vielen Weinbergen dahingehend nochmal nachgearbeitet werden. Ganz besonders beim Trolllinger und hier auch ganz besonders in den Terrassenlagen. Es wird geschätzt, dass maximal 40-50 % der Weinberge bezüglich einer ausreichend lockeren Traubenzone bisher in einem vorzeigbaren Stand sind.


Die Anzahl der in diesem Jahr ausgebrachten Pflanzenschutzbehandlungen und die damit angefallenen Kosten sind im negativen Sinn rekordverdächtig. Allerdings gab es in den letzten Jahrzehnten auch keine derartigen gehäuft vorkommenden Wetterextreme. Dennoch haben einige Betriebe, trotz enger Spritzfolgen, massive Probleme mit der Peronospora (Termine?).


Bedingt durch die engen Spritzfolgen scheint das Thema Oidium in diesem Jahr nur in Ausnahmefällen ein Problem zu sein.


Das Ertragsniveau in den Weinbergen ist erfreulich. Natürlich mit Ausnahme von durch Spätfrost, Hagel und Peronospora geschädigten Anlagen. Dennoch gibt es nicht wenige Bestände, beispielhaft beim Trollinger, wo unbedingt im Sinne einer vernünftigen Weinqualität ausgedünnt werden muss. Da es unrealistisch ist, ausgedünnte Trauben aus dem Weinberg zu entfernen, muss diese Arbeit erfolgen, wenn noch keine Süße eingelagert ist. Ansonsten werden KEF durch die vergammelnden süßen Früchte am Boden magisch angezogen. Bei Acolon und Regent wäre das schon fast zu spät, bei allen anderen Sorten steht die Ertragsregulierung (dort wo nötig) noch in den nächsten zwei bis max. drei Wochen im Vordergrund.

Weiter stark zunehmend sind die Schäden an Rebstöcken durch den ESCA-Komplex. Der Befall hat teils bedenkliche Ausmaße angenommen. Bei befallenen Rebstöcken sind die Stämme ca. 10 cm über dem Boden abzuschneiden. Wenn dann der nächstjährige Stockaustrieb später auch wieder Befall zeigt, muss der Stock ersetzt werden. Eine Neupflanzung lohnt nur, wenn die Anlage noch länger als 5 Jahre stehen soll. Wer mit dem Rückschnitt wartet bis nach dem Laubfall sollte die Rebstöcke zum Wiederauffinden zuvor markieren. Die Weinbauschule Weinsberg (richtig eigentlich LVWO) bietet wieder an, die Versuchsergebnisse aus den Pflanzenschutz- und Weinbauversuchen interessierten Winzern vorzustellen. Termin ist Freitag, 09. September 2016. Bitte informieren Sie sich nochmal auf der entsprechenden Internetseite der LVWO. Anmeldung ist unbedingt erforderlich.


Peronospora und Oidium
In den meisten Flächen wird die reguläre Abschlussbehandlung gegen die beiden Hauptpilzkrankheiten bis Mitte August beendet sein. Gegen Oidium kann in sauberen Beständen auf eine Behandlung verzichtet werden. Am ehesten kann nochmal bei der spät reifenden Sorte Trollinger eine Azolbehandlung mit Topas oder Systhane oder alternativ auch mit „Kumar“ oder „Vitisan“ sinnvoll sein. Eines der beiden letztgenannten Präparate käme auch zum Einsatz, wenn wider Erwarten Oidiumbefall an Beerchen aufflackern sollte.


Bezüglich Peronospora wird die aktuelle Laubwand nochmal mit einem Kupfermittel oder alternativ, wo erlaubt, auch mit einem organischen Präparat mit kürzerer Wartezeit, z.B. „Mildicut“ behandelt. Der teilweise starke Neubefall an zugewachsenen Blättern stammt von den starken Niederschlägen um den 21./22. Juli. Hier sind auch nochmal bei etwas längerem Spritzabstand Infektionen speziell bei der Sorte Trollinger über das Traubengerüst möglich gewesen. Entsprechend blaustichige Lederbeeren sind deshalb dort mehr oder weniger vorhanden. Diese Beerchen oder auch Traubenteile trocknen bis zum Herbst ein und lösen sich vielfach bei lockerbeerigen Trauben vom Beerenstiel ab und fallen auf den Boden. Es ist nicht auszuschließen, dass die nochmaligen Starkniederschläge um den 4. August im Zuwachsbereich zu weiteren Peroflecken führen. Generell ist aber in den meisten Weinbergen die Grundlaubwand ausreichend gesund und assimilationsfähig. Es ist zu erwarten, dass gesunde und mehrfach behandelte Rebblätter bis zum Herbst keine neuen Infektionen erleiden müssen. Dort wo die Laubwand stark angegriffen ist, sind meist auch weniger Trauben übrig geblieben, so dass damit gerechnet werden kann, dass diese dennoch gut ausreifen können.


Für die nächsten Wochen ist zu erwarten, dass bei dem vorhandenen Infektionsdruck der Zuwachs bei entsprechenden Infektionsbedingungen unabhängig von den bei der Abschlussbehandlung eingesetzten Mitteln befallen wird. Das ist aber verkraftbar und auch in früheren Jahren immer mal wieder vorgekommen. 

 

Kirschessigfliege
Die Pflanzenschutzgeräte sollten noch nicht eingewintert werden. Der Vorbefall in Obstkulturen sowie die allgemeine Witterungssituation lassen befürchten, dass Schädigungen durch die Kirschessigfliege in diesem Jahr auch im Weinbau in gefährdeten Sorten und Lagen möglich sein können. Die KEF steht in den Startlöchern. Noch kann nicht vorhergesagt werden, ob und wann ggf. Behandlungen notwendig werden. Sicher ist, dass gegen den Neuschädling nicht vorbeugend behandelt werden kann. Ein verfrühter Einsatz ist wirkungslos! Dazu wirken die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend lange. Entscheidend wird sein, etwaigen Befallsbeginn festzustellen, um dann gezielt fahren zu können. Der Befallsbeginn wird sich je nach Reifezustand von Sorte zu Sorte unterschiedlich zeigen. Um entsprechende Anhaltspunkte zu gewinnen, werden im gesamten Anbaugebiet regelmäßig durch Mitarbeiter der Weinbauschule Weinsberg Beerenuntersuchungen auf Eiablage bei allen relevanten Sorten durchgeführt. Die Ergebnisse können im Prognosesystem Vitimeteo unter http://www.vitimeteo.de/monitoring/kefeifunde.shtml abgerufen werden. Hier können auch die Ergebnisse der Fallenfänge eingesehen werden. Allein über Fang und Auswertung der Fliegen in den Becherfangfallen kann leider keine Aussage über eine Behandlungsbedürftigkeit gemacht werden. Das geht nur über festgestellte Eiablagen.


Für eigene sichere Befallsprognosen einer Eiablage an Beeren werden ca. 20-fache Vergrößerungen (am besten mit Binokular) benötigt. Das Erkennen eines Anfangsbefalls ist nicht einfach. Die LVWO Weinsberg bietet voraussichtlich Schulungstermine zur KEF-Befallsbestimmung für z.B. Pflanzenschutz-Verantwortliche von Absatzorganisation oder größeren Weingütern an. Schulungen lohnen allerdings nur, wenn dann auch technische Geräte (Binokular und Lichtquelle) zum Erkennen des Schadbildes vor Ort vorhanden sind. Wer über Massenfangverfahren versucht, einen Vermehrungsaufbau in den Flächen zu verhindern, sollte die Becher spätestens aufhängen, wenn die ersten Fallenfänge mit KEF (Männchen mit schwarzen Punkten an den Flügeln) festgestellt werden. Leider sind aber bisher keine ausreichenden und abgesicherten Nachweise über die Wirksamkeit dieses Verfahrens geführt. Ähnlich verhält es sich mit Kalk. Auch hier liegen keine gesicherten Erkenntnisse zur Wirksamkeit vor, Für Württemberg stehen in diesem Jahr nach aktuellem Stand folgende Mittel zur Verfügung: „SpinTor“, „Mospilan“ und „Karate Zeon“. Über weitere Entwicklungen des Populationsaufbaus sowie über die Einsatzstrategie und Besonderheiten der einzelnen Mittel wird im nächsten Rundschreiben ausführlich informiert. 

 

Mäuse und Wespen
Gegenüber 2015 scheint in diesem Jahr die Maus- und Wespenpopulation deutlich geringer zu sein. Das wäre doch mal was Positives! Dadurch ist auch die Hoffnung gegeben, dass weniger zusätzliche Fraßschäden von außen an den Beeren vorhanden sind.


Stiellähme
Das starke Wachstum ist generell eher fördernd für Stiellähme. Deshalb sollten vorbeugend zumindest in den gefährdeten Sorten (z.B. Lemberger, Dornfelder, Acolon und Trollinger) und dort wo erlaubt bei der Abschlußbehandlung magnesiumhaltige Blattdünger wie z.B. „Lebosol Magnesium“ oder „Falnet“ zugesetzt werden. 

 

Schwarzholzkrankheit
Immer wieder sind neue erkrankte Rebstöcke zu finden. Brennesselhorste an warmen, exponierten Stellen sollten als Wirtspflanzen der Überträgerzikade möglichst nachhaltig entfernt werden. Das geht auch noch nach dem Herbst. Systemisch wirkende Herbizide wirken am Nachhaltigsten ohnehin zu der Zeit, in der diese mehrjährigen Pflanzen ihren Reservestoffhaushalt im Wurzelbereich auffüllen, also gegen Ende der Vegetationsperiode. Befallene Rebstöcke ähnlich wie bei Esca ca. 10 cm über dem Boden absägen und eine neuen Stamm hochziehen.


Junganlagen
Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Peronospora sollten in Junganlagen konsequent weitergeführt werden. Viele Jungpflanzen zeigen, wie nicht anders zu erwarten, Befall. Der Zuwachs und damit die Assimilationsfläche für die Reservestoffeinlagerung muss bis in den September hinein regelmäßig geschützt werden. Hier kann zusätzlich zu einem Kontaktfungizid auch noch „Veriphos“ (Mittel auf Basis der Phosphorigen Säure) für den Zuwachsschutz hilfreich sein. Wer mit der Rückenspritze die Brühe ausbringt: 25 ml Veriphos/10 Liter. Bei Überkonzentrationen kommt es zu Verbrennungen an den Blättern.


Sonstiges

  • Die Anwendungsbestimmungen zum Bienenschutz, ganz besonders bei einer eventuell notwendig werdenden Bekämpfung der Kirschessigfliege, sind immer zu beachten. Suchen Sie im Zweifel immer Kontakt zum örtlichen Imker.
  • Bei Frühernte für Neuen Wein ist unbedingt die Wartezeit der Mittel genauso zu berücksichtigen.
  • Tafeltrauben nur vermarkten, wenn ausschließlich mit dafür zugelassenen Mitteln behandelt wurde.
  • Alle Pflanzenschutzmaßnahmen sind zu dokumentieren. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und natürlich auch sinnvoll. Die Aufzeichnungen sind 3 Jahre aufzubewahren und müssen bei eventuellen Fachrechtskontrollen vorgelegt werden.
  • Bei Herbizidmaßnahmen, meist im Unterstockbereich, müssen ebenfalls die mittelspezifischen Wartezeiten eingehalten werden. Es gilt hier auch, so früh wie möglich aufzuhören. Grüne Rebtriebe oder gar Trauben dürfen wegen Rückständen auf keinen Fall getroffen werden.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keinerlei Reste der Brühe oder auch Putzwasser in die Kanalisation gelangen.


Hinweise zur Vogelabwehr
Vogelfraß durch Starenschwärme kann große wirtschaftliche Schäden in Weinbergen anrichten. In vielen Weinbaugemeinden wurde in den letzten Jahren die Vogelabwehr von Wengertschützen auf stationäre Schuss- oder andere Vergrämungsapparate umgestellt. Dies führt immer wieder zu Beschwerden in der Bevölkerung. Bei jedem Vergrämungs-Apparat sollte im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens immer geprüft werden, ob er notwendig ist, wann zwingend begonnen werden muss, ob vorgeschriebene bzw. sinnvolle Mindestabstände eingehalten sind oder ob diese ggf. noch vergrößert werden können. Auf alle Fälle muss spätestens bei einbrechender Dämmerung abgeschaltet werden. Diese Punkte sind gerade auch wegen einer positiven Grundeinstellung der Bevölkerung zum Wein dringend zu beachten. Bei Bedarf ist auch zu prüfen, ob es nicht Sinn macht, in besonders sensiblen Gebieten die Vogelabwehr durch Wengertschützen wieder zu aktivieren.


Vergrämungsfähig sind am ehesten Starenschwärme. Amseln oder sonstige Einzelvögel können als „Gebüschbewohner“ akustisch nicht ausreichend vergrämt werden. Dagegen hilft meist nur lokal begrenztes Einnetzen. Die Schuss- oder „Pieps“apparate sollten erst aktiviert werden, wenn die Starenschwärme beginnen, sich in Weinbergsnähe aufhalten. Bei zu frühem Beginn sind Gewöhnungseffekte wahrscheinlich. Die Anzahl der Anlagen muss auf das notwendige Maß beschränkt werden. Der Abstand der einzelnen Anlagen zueinander orientiert sich an der Reichweite der wirksamen Schallsignale. Übererschließungen sind zu vermeiden.


Bei Geräusch erzeugenden Vogelabwehranlagen handelt es sich um immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Derartige Anlagen unterliegen den Bestimmungen des § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Danach sind sie so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Auch sog. „Piepsgeräte“ sind bezüglich der Aufstellungsorte dahingehend zu prüfen, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen angrenzender Wohnbebauungen auftreten. 


Hier nochmals zusammengefasst die amtlichen Hinweise zur Vogelabwehr:
Akustische Geräte: Besonders die automatisch arbeitenden Schreckschussapparate können zu Beeinträchtigungen in angrenzenden Wohngebieten führen. Die Betreiber solcher Anlagen müssen deshalb folgendes beachten: 

  • Die erlaubten Abstände der Schussapparate in der Nähe geschlossener Wohnbebauung sind abhängig:
  1. 1. von der Schussanzahl je Tag und
  • 2. von der Art der Wohnbebauung
  • Bei einer Schussanzahl von max. 100/Tag (Abstand der Einzelschüsse mind. 8 Minuten), ist:
  1. zu reinen Wohngebieten ein Mindestabstand von 1000 m einzuhalten;
  2. zu allgemeinen Wohngebieten (vorwiegend Wohngebäude aber auch Werkstätten oder Büros) ein Mindestabstand von 800 m einzuhalten;
  3. zu Gebieten, in denen neben Wohngebäuden auch sonstige Nutzungen einschließlich Landwirtschaft vertreten sind, also sog. Misch- und Dorfgebieten, mindestens 500 m Abstand einzuhalten;
  4. bei weniger als 40 Schuss/Tag könnten diese Abstände auch noch etwas verringert werden;
  5. auch bei Entfernungen von mehr als 1000 m zu geschlossenen Wohnbebauungen gilt das Minimierungsgebot bzgl. Schussfrequenz und Anzahl der aufgestellten Geräte;
  6. im Sinne vieler Weinwanderer sollten die Schreckschussapparate nicht unmittelbar an den Wegrändern platziert werden. Hilfreich für die Akzeptanz sind z.B. auch örtliche Hinweisschilder und Veröffentlichungen in Gemeindemitteilungsblättern, warum die Geräte betrieben werden müssen;
  7. zu kurze Schussfrequenzen sind wegen Gewöhnungseffekt sinnlos; 
  8. die Rohrmündung bzw. bei Piepsern der Lautsprecher muss von den Häusern weggerichtet sein;
  9. Apparate müssen spätestens bei Einbruch der Dunkelheit abgestellt werden, da während der Nacht kein Vogelfraß zu erwarten ist. Morgens die Geräte nicht vor Tagesanbruch einschalten.

Netze
Beim Aufhängen von Netzen sind unbedingt folgende tierschutzrechtlichen Belange zu beachten:

  • Maschenweite höchstens 30 mm
  • Fadenstärke mindestens 1 mm
  • Netze straff spannen
  • Es dürfen keine losen Netzteile auf dem Boden liegen
  • Keine Kunststoffgespinste verwenden
  • Netze windsicher befestigen
  • Nach der Traubenlese Netze unverzüglich entfernen
  • Reste von Netzen dürfen nicht im Gelände liegen bleiben

Verstöße gegen diese Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind Ordnungswidrigkeiten, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden können.

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