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Weinbestandsmeldungen

Abgabe noch bis 10. September möglich

Die LWG erinnert daran, dass die Weinbestandsmeldungen für das Jahr 2016 abzugeben sind.
Sollten Sie Weinbestände unter 100 hl haben, ist in jedem Fall eine Nullmeldung abzugeben.

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In diesem Zusammenhang weist die LWG ausdrücklich nochmal auf die Bestimmungen zur Beantragung einer Unterstützung nach dem Bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil B Investitionsförderung (WBB). Eine nicht fristgerechte Abgabe der Weinbestandsmeldung sowie der Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 führt zu Kürzungen oder zum kompletten Förderausschluss. Dies gilt für laufende Förderanträge sowie auch für zukünftig geplante Anträge auf Unterstützung.


In Ihrem eigenen Interesse: Achten Sie auf eine fristgerechte Abgabe Ihrer Meldungen. Meldungen, die noch bis 10.09.2016 abgegeben werden, gelten noch als fristgerecht.


Bei Rückfragen zur Meldepflicht erreichen Sie unter 0931/ 9801 – 266 Frau Christine Mann – bzw.263 Frau Birgit Eisenmann.

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