Wichtige Information zu geplanten Rodungen im Herbst 2016
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Zur Zeit wird unter anderem geprüft, ob als Voraussetzung für eine mögliche Förderung im Programm Teil A, die Antragstellung für bestockte Rebflächen erfolgen muss, d. h. eine vorzeitige Rodung wäre in diesem Fall förderschädlich.
Wer am Programm Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen teilnehmen möchte, sollte deshalb mit der Rodung von bestockten Rebflächen vorerst unbedingt warten.
Die LWG hofft, dass sie bis Mitte Oktober 2016 genauere Auskünfte zum Förderprogramm WBA erteilen kann.
Für Rückfragen:
Inge Schömig Tel.: 0931/9801-214
Peter Wolter Tel. 0931/9801-215
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