Antrag auf Umstrukturierung und Umstellung
- Veröffentlicht am
"Unsere Erfahrung zeigt, dass das Antragsaufkommen zum Jahresende regelmäßig hoch ist. Wir empfehlen Ihnen daher bereits jetzt Ihren Umstrukturierungsantrag zu stellen. Sie tragen so zu einem ausgeglichenen Antragseingang bei und helfen die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Um telefonische Terminvereinbarung bei ihrer/ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in für den Gemeinsamen Antrag wird gebeten. Kontaktdaten der Sachbearbeiter/innen finden sie im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung unter www.landwirtschaft-bw.info oder über das Sekretariat unter Tel. 07131 / 994-7341.
Zur Antragstellung sind v.a. folgende Unterlagen notwendig:
- vollständige Angaben und Unterschriften auf Antrag und Flurstücksverzeichnis
- Pacht- bzw. Kaufvereinbarung inklusive Weinbaukarteinummer des bisherigen Bewirtschafters für Flächen, die in der Weinbaukartei des Antragstellers noch nicht erfasst sind.
Wichtige Hinweise
- Bei bestimmten Maßnahmen (z.B. MC 10-35 ab einer Hangneigung >30% oder MC40, MC80 immer) ist die Erstellung einer Drahtrahmenanlage unmittelbar nach der Pflanzung (spätestens bis 15.07.17) erforderlich. (siehe Merkblatt S.5)
- Bei der Fördermaßnahme Tröpfchenbewässerung (MC 90/ 91) sind drei Anfragen für Vergleichsangebote bei unterschiedlichen Firmen zu stellen. Die Nachweise der Anfragen müssen mit dem Förderantrag eingereicht oder spätestens zum 31.12.2016 nachgereicht werden. (siehe Merkblatt S. 4) Es darf keine Bestellung bzw. Beschaffung der Tropfschläuche vor Erhalt des Infoschreibens bzw. Genehmigung des vorzeitigen Beginns erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass fehlende oder mangelhafte Anlagen zum Antrag ggf. zu einem Ausschluss von der Förderung führen."
Die kompletten Antragsunterlagen finden Sie hier: Antragsunterlagen Umstrukturierung und Umstellung
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.