Sächsische Winzer kommen nicht zur Ruhe
Der sächsische Weinskandal setzt sich 2016 fort. Offenbar haben einzelne Traubenerzeuger auch in diesem Jahr wieder unerlaubte Pflanzenschutzmittel angewendet.
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Das sächsische Verbraucherschutzministerium teilte Ende Oktober mit, bei amtlichen Stichproben der Ernte 2016 seien Trauben von Erzeugern aufgefallen. Untersucht wurden 29 Proben, beanstandet wurden davon zwei. Sie enthielten demnach Rückstände eines in Deutschland nicht für den Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffes. In beiden Fällen handelt es sich um Spiroxamin. "Spiroxamin ist ein Mittel zur Bekämpfung von Schadpilzen, vor allem Schimmelpilzen", so das Ministerium weiter. Es sei seit 2010 nicht mehr im Weinbau zugelassen, die Aufbrauchsfrist endete zum 31. Dezember 2012. Seither darf es nicht mehr benutzt werden und hätte fachgerecht entsorgt werden müssen.
Die Traubenproben stammten von zwei Traubenerzeugern, die im Rahmen des bisherigen Geschehens nicht auffällig geworden seien, hieß es aus dem Ministerium. Im Weinskandal waren bisher nur Trauben beziehungsweise Weine mit Rückständen von Dimethoat und Iprodion gefunden worden. Betroffen waren die Jahrgänge 2013 bis 2015. Beide Mittel sind ebenfalls im Weinbau verboten, die Weine mit Rückständen deshalb nicht verkehrsfähig.
Die frühzeitige stichprobenartige Untersuchungen der Keltertrauben der Ernte 2016 sind nach Einschätzung von Staatsministerin Barbara Klepsch (CDU) ein "weiterer Schritt der im Sommer angekündigten Qualitätsoffensive für die sächsischen Weine". Sie sprach von "aktivem Verbraucherschutz". Sämtliche Qualitäts- und Prädikatsweine aus Sachsen müssen seit September vor der AP-Prüfung in ein landeseigenes Labor und werden auf Rückstände von 300 Pflanzenschutzmittel getestet. Die Kosten trägt der Steuerzahler. Engmaschige Kontrollen von Trauben bereits am Anfang des neuen Weinwirtschaftsjahr ergänzen die Überwachung. Weiter hieß es: "Hinsichtlich der beiden mit Spiroxamin kontaminierten Traubenproben sind nun die zuständigen Behörden und die betroffenen Weinbetriebe gefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und nicht rechtskonforme Produkte vom Markt fernzuhalten." In nahezu allen bisher bekanntgewordenen Fällen waren es Traubenerzeuger, die unerlaubte Chemikalien angewandt hatten. Geschädigte sind jedoch die Kellereien, die deren Trauben aufkaufen und verarbeiten. Rein rechtlich sind diese für die einwandfreie Qualität der Weine verantwortlich, die sie in Umlauf bringen. Rein praktisch ließen sich die Lieferanten aber kaum von den Winzern lückenlos überwachen, bemängeln die Betriebe. Die Zahl der bekanntgewordenen Übeltäter hat sich mit den neuesten Fällen auf mehr als zehn erhöht.
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