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Nährstoffvergleich

Vorlagen und Berechnungsprogramm

Die Dünge-VO verlangt eine Bilanzierung der Nährstoffe Stickstoff und Phosphat. Nur Betriebe ab 10 ha Fläche sind zur jährlichen Erstellung eines Nährstoffvergleiches verpflichtet. Dieser ist auf Betriebsebene bis 31. März für das abgelaufene Düngejahr zu erstellen. Die Aufzeichnungen sind mindestens sieben Jahre nach dem Ablaufen des Düngejahres aufzubewahren.
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Für Stickstoff und Phosphat sind aus den Nährstoffvergleichen der vorausgegangenen Düngejahre Durchschnittswerte zu berechnen. Dabei ist für Stickstoff der Durchschnitt der letzten 3 Jahre und für Phosphat der letzten 6 Jahre zu errechnen. Die LEL Schwäbisch Gmünd und das LTZ Augustenberg haben für Betriebe eine PDF-Vorlage sowie ein Berechnungsprogramm in Excel erstellt. Beides können Sie hier herunterladen.
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