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Kompost im Weinberg

Regelung in Bayern

In Rebe & Wein 01/2017 befasste sich unser Arbeitskalender Weinbau mit dem Thema Kompost und Mist im Weinberg ausbringen. Die dort getätigten Aussagen zur Meldepflicht beim zuständigen Landwirtschaftsamt gelten in dieser Form nur in Baden-Württemberg. In Bayern hat die Meldung anderweitig zu erfolgen, wie das Amt für Landwirtschaft und Forsten in Kitzingen mitteilt.
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In Bayern ist das Landratsamt Kitzingen bzw. Würzburg für die Meldung zuständig. Die einmalige Meldung der erstmaligen Kompostausbringung nach BioAbfV § 9 Abs. (1) ist seit einigen Jahren verpflichtend vorgeschrieben. Das Kompostwerk Würzburg gibt den Kunden zusammen mit der Rechnung das sogenannte RAL-Prüfzeugnis (siehe Artikel in Rebe & Wein 01/2017) und ein Meldeformular für diese Meldung an das LRA, samt Durchschlag für die Erfassung durch das Kompostwerk. Das Werk Klosterforst will dieses Verfahren künftig ebenso wieder einführen.
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