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Wichtige Fristen 2017

Für eine fristgerechte Förderantragstellung

Die LWG weist auf folgende Fristen hin:
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Folgende Antragsendtermine sind für eine fristgerechte Förderantragstellung in 2017 zu beachten:
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen bis spätestens 31.1.2017 (Gilt auch für Anträge zur Installation von Tropfbewässerung)

Kulap-Anträge für Steillagenförderung bis 17.02.2017

Neuanträge für RAK-Förderung bis 31.03.2017

Kulap-Anträge für Sanierung und Wiederaufbau von Weinbergsmauern. Hier ist der Antragszeitraum 01.02.2017 bis 30.06.2017
Im Jahr 2017 sind nach Abstimmung mit dem StMELF zwei Auszahlungsläufe im WBB
(Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus Teil B – Investitionsförderung) vorgesehen, der erste Ende April und der zweite zum Ende des EU-Haushaltsjahres, also Ende September/Anfang Oktober. Soweit Einzelprojekte bereits abgeschlossen sind, oder in Kürze werden, und die Zahlungsanträge noch nicht eingereicht worden sein, wäre es für die Aufnahme in der ersten Auszahlungslauf 2017 notwendig, dass - unter Berücksichtigung eines ausreichenden Zeitraumes für die Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle durch den Prüfdienst im März - die Zahlungsanträge bis spätestens Anfang Februar der LfL vorliegen.
Bitte reichen Sie Ihren Zahlungsantrag rechtzeitig bei der Landeanstalt für Landwirtschaft (Bewilligungsstelle) ein:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht Sachgebiet Strukturförderung
Menzinger Straße 54
80638 München

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