Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Rebschutzhinweis Heilbronn

Austriebsbehandlungen vorbereiten

Der Winter war insgesamt trocken und kalt. Am 23. Januar wurden die tiefsten Temperaturen mit ca. minus 15°C gemessen. Eiswein war auch schon am Dreikönigstag möglich. Winterfrostschäden an Knospen oder Holz sind somit keine aufgetreten. Möglicherweise gibt es jedoch Austriebsschäden in stark geschädigten Peronospora Anlagen, bei denen aus Mangel an aktiver Blattmasse die Holzausreife gelitten hat.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Pheromone Aushängen gegen Traubenwickler

Das rechtzeitige Aushängen der Pheromondispenser ist eine Grundvoraussetzung für die optimale Funktion der Verwirrmethode. Nach der aktuellen Vegetationsentwicklung und den aufgelaufenen Temperatursummen kann 2017 für frühe Lagen die erste oder zweite Aprilwoche, in mittleren und späteren Lagen auch noch eine Woche später, also um das Osterwochenende herum, als Aushängtermin eingeplant werden. Sicher ist es besser, einige Tage zu früh als zu spät auszuhängen. Nach Aussage der Firma reicht die Pheromonfüllmenge in jedem Fall aus zur Sauerwurmregulierung. Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonmethode ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Es ist unbedingt zu prüfen, dass nur die ausgehängten Flächen beantragt werden.

Allgemeine Hinweise zur Mittelwahl beim Pflanzenschutz! Sehr wichtig!

Konsequenter Wirkstoffwechsel zur Resistenzvorbeugung ist bei allen Spritzungen zu beachten – immer noch und ganz besonders gilt dies für die Oidiumspritzfolge. Aber auch bei Peronosporamitteln ist die Liste zur Einstufung der jeweiligen Mittel zu beachten. Die Resistenzstrategie muss mit aller Konsequenz und von ALLEN Betrieben eingehalten werden. Auch Klein- und Kleinstbetriebe müssen für sich einen Weg finden, da Resistenzentwicklungen bei Schadpilzen nicht an Flurstücksgrenzen halt machen. Deshalb ist das Problem eines Einzelnen letztlich das Problem ALLER. Für das betriebliche Resistenzmanagement der Oidiumbekämpfung bedarf es außer Netzschwefel mindestens vier weiterer Mittel mit unterschiedlichen Wirkstoffgruppen. Jeder Betrieb sollte bereits jetzt unter Berücksichtigung der Resistenz-Einstufung seine Spritzungen für 2017 vorplanen.

Knospenschädlinge

Rhombenspanner und Erdraupen können lokal stärkere Fraßschäden an Rebknospen verursachen. Kritische Lagen sind üblicher Weise bekannt und nur dort lohnt sich auch tatsächlich der Gedanke an eine Behandlung. Entscheidend für erfolgreiche Gegenmaßnahmen sind zwei Kriterien:

  1. Frühes Erkennen der Fraßtätigkeit in gefährdeten Anlagen.
  2. Für eine erfolgreiche Bekämpfung muss eindeutig geklärt sein, um welchen Fraßschädling es sich handelt.

Erdraupen wandern nachts von ihrem Erdversteck auf die Rebe, der Rhombenspanner bleibt auch tagsüber in Tarnstellung oben. Gegen den Rhombenspanner sind die Insektizide Steward, Mimic und Spin Tor zugelassen. Letzteres ist bienengefährlich und darf nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche nichts blüht! Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Mimic hat auch eine Genehmigung gegen Erdraupen erhalten. Entscheidend für eine ausreichende Wirkung ist aber, nicht zu früh zu behandeln, sondern erst, wenn die ersten Fraßschäden sichtbar werden. Alternativ erzielt der Winzer auch einen guten Bekämpfungserfolg durch nächtliches Absammeln von Raupen und Rhombenspannern ab Einbruch der Dunkelheit ab ca. 22 Uhr.

Austriebsbehandlung gegen Schadmilben

Starker Vorjahresbefall mit Roter Spinne oder das Auffinden vieler Überwinterungseier an den Knospen kann eine Austriebsbehandlung mit Öl notwendig machen. Kräuselmilbe tritt vornehmlich an jungen Anlagen bis ungefähr zum 4. Standjahr auf.
Gegen Pockenmilbe sind derzeit keine Pflanzenschutzmittel zugelassen.
Generell sollte auf Raubmilbenschonung und in Junganlagen auf Ansiedlung von Raubmilben geachtet werden.
Bei einer Spritzung gegen Schadmilben mit Öl muss für einen ausreichenden Bekämpfungserfolg unbedingt folgendes beachtet werden:

  1. Stämmchen und Ruten tropfnass spritzen. Dafür muss jede Gasse befahren werden.
  2. Den Termin beachten, d.h. im Wollestadium kurz vor dem Aufbruch der Knospen behandeln.
  3. Es sollte warm sein, möglichst über 15° C und möglichst windstill.

Esca

Schäden durch Esca mit Stockausfällen haben sich in den vergangenen Jahren massiv verbreitet. Damit die Rebanlagen ein sinnvolles Alter erreichen, sollte in regelmäßigen Abständen nachgepflanzt werden. Die Firma Belchim hat für das Mittel „Vintec“ über eine sog. Notfallzulassung ein Produkt auf den Markt gebracht, mit dem eine Besiedlung frischer Schnittwunden durch Esca-Schadpilze von außen reduziert werden kann. Die Zulassung gilt nur für Junganlagen bis zum 4. Standjahr. Bereits sichtbar oder unsichtbar befallene Altrebstöcke können mit dem Mittel nicht geheilt werden. Die Wirkung des Mittels basiert auf der „Gegenspielerwirkung“ eines bestimmten Trichoderma-Pilzes, der das Holz im Bereich frischer Schnittwunden besiedelt, und dadurch eine Besiedlung durch Schadpilze verhindern soll.


Die Spritze muss frei von Fungizidrückständen sein, ansonsten wird der „gute“ Pilz geschädigt. Weiterhin werden bei der Ausbringung Tagestemperaturen von mind. 10 °C benötigt und nach der Anwendung sollte innerhalb von 24 Stunden kein Nachfrost oder Starkregen auftreten. Der Zeitpunkt der Anwendung liegt nach dem Rebschnitt bis zum Beginn des Blutens oder ggf. nach dem Bluten bis zum Austrieb. Zielfläche der Behandlung sind stammnahe Wunden oder Wunden am Stammkopf. Schnittwunden an der einjährigen Bogrebe müssen nicht behandelt werden. Eine Behandlung wird sinnvoller Weise zielgerichtet mit einer Rückenspritze mit guter Benetzung der frischen Wunden ausgebracht. Der dabei effektiv auf die Wundflächen applizierte Anteil des Produktes ist dabei um ein Vielfaches höher als bei einer Anwendung mit einer Anbauspritze. Die Mittelaufwandmenge beträgt 0,2 %, also 200g/100 Ltr. Wasser bezogen auf die tatsächliche Wassermenge.

Vorschriften und Betriebskontrollen:

Nährstoffvergleich

Betriebe mit mehr als 10 ha Fläche müssen ab 31. März bei Betriebskontrollen einen Nährstoffvergleich für das zurückliegende Jahr vorlegen können. Zusätzlich ist für Stickstoff ein 3-jähriger und für Phosphor ein 6-jähriger Vergleich zu erstellen. Beides kann im gleichen Formular erfolgen. Entsprechende Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre.

Nachweis der Stickstoffdüngung

Für den Nachweis, wie im Betrieb die Stickstoffdüngung erfolgt, genügt z.B. die Vorlage der Broschüre „Düngung von Ertragsreben“ des MLR. Das Formular finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes.

Verpflichtung zur Untersuchung von Phosphor (Grundnährstoffuntersuchung)

Für alle Schläge größer 1 ha muss eine Grundbodenuntersuchung auf den Nährstoff Phosphor vorliegen, die nicht älter ist als sechs Jahre.

Gerätekontrolle

Bitte überprüfen Sie die Prüfplakette aller eingesetzten Sprüh- und Spritzgeräte auf Gültigkeit für 2017.

Dokumentation Pflanzenschutz

Die Pflanzenschutzmaßnahmen müssen dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt drei Jahre. Formulare finden Sie auch auf der Internetseite.

Sonstiges

Zeitpunkt der Düngung

Stickstoffhaltige Dünger, also auch „Volldünger“, werden erst zum Rebenaustrieb gestreut. Die Reben benötigen den Stickstoff hauptsächlich erst zur Blüte. Die erste Zeit nach dem Austrieb wächst die Rebe von den eingelagerten Reservestoffen.

Pflanzenschutz bei Tafeltrauben

Für Tafeltrauben gelten eigene Zulassungen! Bitte beachten Sie deshalb unbedingt, dass neben Tafeltrauben auch Keltertrauben, die als Eßtrauben vermarktet werden sollen (z.B. Hofladen, Wochenmarkt, Lebensmittelhandel) nur verkehrsfähig sind, wenn sie mit zugelassenen Produkten behandelt wurden. Eine Liste der Mittel, die für Tafeltrauben erlaubt sind, finden Sie auch auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes. Es ist damit zu rechnen, dass auch 2017 wieder Proben durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden genommen werden.

Herbizideinsatz

Gewöhnlich wird der Unterstockbereich kurz vor dem Rebenaustrieb mit einem zugelassenen Herbizid behandelt. Besonders bei systemisch wirkenden Mitteln ist darauf zu achten, möglichst keine grünen Rebteile zu treffen.

Hinweise zum verantwortungsvollen Herbizideinsatz

Der räumliche Anwendungsbereich von Herbiziden ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Das Behandlungsband im Unterstockbereich muss so schmal wie möglich gehalten werden. Viele Betriebe zeigten in der Vergangenheit, dass dies möglich ist. Ausnahmen gelten natürlich für terrassierte Handarbeitslagen, bei denen eine Bodenpflege durch ganzflächigen Herbizideinsatz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nahezu alternativlos ist. Es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss das „Hebelchen“ auf „Aus“ gestellt werden. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Unsachgemäße Anwendung ist gesetzwidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung!

Mittelmenge

Bei Behandlungen mit Ölpräparaten muss für eine ausreichende Wirkung im Spritzverfahren tropfnass behandelt werden. Dazu ist es nötig, die Brühe 1-fach konzentriert anzumachen.


Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten. Die Rebschutzmitteilungen und weitere Informationen können auch im Internet unter der Adresse https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.ULBHN,Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau abgerufen werden.


Die nächste Rebschutzmitteilung erfolgt voraussichtlich Mitte bis Ende April.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren