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Die neue Drohnenverordnung

Sicherheit im Luftraum erhöhen

Bundesverkehrsminister Dobrindt sagt: „Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.“

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Eine Drohne fliegt über das Feld.
Eine Drohne fliegt über das Feld.pixabay
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Ein Überblick über die wichtigsten Regeln:

Auf Modellflugplätzen 

Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem Modellfluggelände fliegen lässt, kann das unverändert  machen. Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von  Modellflugplätzen. Einzige Ausnahme: Man muss  eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen. 

Für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm 

Sie müssen eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen. 

Für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 2,0 Kilogramm 

Sie müssen eine Plakette mit Name und Adresse des  Besitzers anbringen. „ Darüber hinaus müssen sie besondere Kenntnisse nachweisen. Der Nachweis wird entweder nach  Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung ausgestellt. 

Für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit  einem Gewicht von mehr als 5,0 Kilogramm

Sie benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird. 

Für Steuerer, die ihr Flugobjekt - außerhalb von  Modellfluggeländen - mehr als hundert Meter hoch fliegen  lassen

Das ist für Steuerer von Drohnen grundsätzlich verboten. Eine behördliche Ausnahmeerlaubnis kann bei den  Landesluftfahrtbehörden beantragt werden. Steuerer von Modellflugzeugen benötigen einen Kenntnisnachweis. Generell dürfen Drohnen und Modellflugzeuge nur in Sichtweite geflogen werden. 

Generell gilt

Drohnen oder Modellflugzeuge müssen stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen. 

Verboten ist 

Jegliche Behinderung oder Gefährdung.

Der Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeugen in und über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, An- und Abflugbereichen von  Flugplätzen. 

Der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs  mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über  Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt  (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,  zu übertragen oder aufzuzeichnen.  

Die neue Drohnenverordnung Was erlaubt ist im Umgang mit Drohnen und was nicht auf einen Blick. © Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

 

 

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