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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Allgemeiner Entwicklungsstand

Die Regenmengen in den letzten Tagen liegen verbreitet zwischen 40 und 70 L/m² und sorgen damit für eine gute Durchfeuchtung der Oberböden. Die Rebentwicklung steht seit dem Frostereignis weitestgehend still, die nicht erfrorenen Anlagen befinden sich meist zwischen Knospenaufbruch und 3-Blattstadium. Auch in den nächsten Tagen ist mit wechselhaftem Wetter bei nur mäßigem Sonnenschein zu rechnen, so dass die zögerliche Entwicklung noch anhalten wird.

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Aktuell besteht keine Nachtfrostgefahr, allerdings prognostizieren verschiedene Wettermodelle nochmals eine Kaltluftströmung in der kommenden Woche. Wollen wir hoffen, dass die „Eisheiligen“ keine weiteren Frostnächte erwarten lassen!

Pflanzenschutzmaßnahmen sind in totalgeschädigten Anlagen erst notwendig, wenn die ersten Blättchen entfaltet sind. In weniger stark geschädigten Weinbergen muss der Pflanzenschutz gegen Peronospora und Oidium dennoch rechtzeitig gestartet werden, auch wenn nur mit einem verminderten Ertrag zu rechnen ist.

Peronospora

Zuerst müssen die Wintersporen (Oosporen) keimbereit sein. Anschließend ist eine Durchfeuchtung des Bodens notwendig, um Infektionen zu ermöglichen. Die nachfolgenden Niederschläge können dann je nach Intensität und Rebentwicklung zu Primärinfektionen führen.

Wann ist mit der Bekämpfung zu beginnen? Die "klassische Bekämpfungsstrategie" beruht darauf, in einem ersten Schritt anhand der "10er Regel" (mindestens 10 cm Trieblänge, mindestens ca. 10 mm Regen und 10 °C Durchschnittstemperatur in einem 2 bis 3-tägigen Zeitraum) den Termin einer vermutlich stattgefundenen Primärinfektion festzulegen. Vor
Ablauf der mit Hilfe des Inkubationskalenders abzuschätzenden Inkubationszeit (also kurz vor Auftreten der ersten zu erwartenden Ölflecken) wäre dann die erste Behandlung durchzuführen.

Alternativ zur 10er Regel, Inkubationskalender und eigenen Schätzungen kann man sich natürlich an den Vitimeteodaten der nächsten Wetterstation orientieren, die die relevanten Daten anzeigt.

Die in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge waren zumindest mengenmäßig ausreichend, allerdings sind sowohl die Temperaturen grenzwertig als auch die Blattentwicklung an den meisten Standorten aufgrund der Frostschäden und der zögerlichen Entwicklung noch zu gering. Die an einzelnen Wetterstationen aufgezeichneten Primärinfektionen sind daher für die meisten Standorte zu ignorieren.

Sofern die kommenden Niederschläge bei fortgeschrittener Entwicklung und höheren Temperaturen stattfinden, ist damit allgemein eine erste nennenswerte Infektion an frostfreien Trieben überhaupt erst möglich. Somit kann der Pflanzenschutz gegen Peronospora noch mindestens bis zum Ende der kommenden Woche geschoben werden.

Oidium

In Anlagen ohne nennenswerten Vorjahresbefall ist der Befallsdruck noch gering. Eine erste Behandlung sollte je nach Sortenanfälligkeit und Befallssituation im Vorjahr ab dem 3- bis 5-Blattstadium (ES13 bis ES15) durchgeführt werden. Somit kann auch hier noch abgewartet werden.

Knospenschädlinge

Vielfach ist in den Anlagen Knospenfraß durch Rhombenspanner und/oder Eulenraupen zu beobachten. Beobachten Sie Ihre Anlagen sehr genau, damit nicht weitere Augenausfälle an den Neuaustrieben auftreten. Im Bedarfsfall stehen die Präparate Mimic gegen Eulenraupen und Rhombenspanner bzw. Steward und Spintor (gegen Rhombenspanner) zur Verfügung. Bei Befall durch Eulenraupen kann ebenfalls das Absammeln in Erwägung gezogen werden.

Kräuselmilben / Pockenmilben

Aufgrund des zögerlichen Wachstums lassen sich erste Befallssymptome durch Kräuselmilben (kleine, runzelige, löffelförmige nach oben gerichtete Blättchen) finden. Meist sind Junganlagen mit schlechtem Raubmilbenbesatz betroffen, aber auch in älteren Ertragsanlagen zeigen sich teilweise stärkere Symptome.

Vor allem in Rieslinganlagen zeigen sich vermehrt auch die bekannten Symptome der Pockenmilben. Hier ist allerdings die Schadschwelle sehr hoch anzusetzen. Entsprechend stark befallene Anlagen sind für eine Austriebsspritzung im kommenden Frühjahr vorzumerken.

Bei einer Oidiumbehandlung mit einem Netzschwefelpräparat (z.B. Stulln 5kg/ha) kann die Hemmwirkung auf die Schadmilben ausgenutzt werden. Allerdings ist hier auf entsprechend warme Temperaturen beim Einsatz zu achten. Auch eine Ansiedlung von Raubmilben aus Spenderanlagen (über Frostruten oder Ausbrechlaub) kann zielführend sein.

Wildschäden

Mit zunehmendem Grün steigt die Gefährdung durch Wildfrass. In Junganlagen und Problemlagen kann zur Vorbeugung gegen Wildverbiss Aminosol 2 L/ha (2-3 Tage vorher mit 2 L Wasser ansetzen, Kulturen werden von Haarwild gemieden) zur Spritzbrühe zugegeben werden. Auch das Aufhängen getränkter Tücher mit Vergrämungsmittel kann zum jetzigen Zeitpunkt zur Vermeidung von Wildverbiss sinnvoll und notwendig sein.

Bei wirtschaftlich relevanten Wildschäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um Ansprüche durchsetzen zu können, muss allerdings unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

Frostschäden / Niederziehen der Frostruten

In annähernd total geschädigten Anlagen wird es sinnvoll sein, die Frostruten komplett niederzuziehen. Hier ruht die Hoffnung schlichtweg auf dem Beiaugenaustrieb und dessen Fruchtbarkeit. Beachten Sie jedoch weiterhin die Frostgefahr und warten Sie (sofern aufgrund der Betriebsgröße machbar) mit dem Biegen vorhandener Frostruten noch weiter
ab.

In nur teilweise geschädigten Anlagen muss der Ertragskorridor einigermaßen eingehalten werden. Behalten Sie immer die vor dem Frostereignis angeschnittene Augenzahl im Hinterkopf. Auch nach dem Anbinden der Frostrute und den folgenden Ausbrecharbeiten sollte die ursprüngliche Augenzahl nicht wesentlich überschritten werden. Natürlich
ist der innerbetriebliche Ausgleich von stärker geschädigten Flächen immer zu beachten.

Aktuelle Sondermaßnahmen im Stockbereich wegen der Frostschäden gibt es keine. Auch die Entfernung der vertrockneten Rebtriebe bringt nichts. Im Gegenteil: Dabei werden möglicherweise auch Beiaugen entfernt. Bei erfrorenen zweijährigen Jungstöcken sollte ein möglicher Austrieb über Beiaugen abgewartet werden. Findet dieser nicht statt, kann immer noch das „tote“ Stämmchen abgeschnitten werden. Dann bleibt die Hoffnung, dass aus schlafenden Augen ein Wiederaustrieb stattfindet. Sollten bei zweijährigen Stöcken die oberen Rebtriebe (Anschnittholz für das Folgejahr) nur schwach wachsen, muss geprüft werden, ob möglicherweise Leitungsbahnschäden vorliegen. Allerdings sollte man den
Trieben noch etwas Zeit geben, um dies endgültig beurteilen zu können. Im Zweifel parallel einen Sicherheitstrieb als Stammersatz vom Kopf hochziehen.

Sofern noch nicht geschehen, sollte sich die Düngung am Ertragsniveau der Rebanlage orientieren. Erforene Weinberge brauchen dieses Jahr keinen Dünger.

Hinweise zu den Wetterstationen

Für die Infektionsmodelle der Rebkrankheiten auf http://www.vitimeteo.de ist die Eingabe von verschiedenen Rebstadien erforderlich. Aufgrund der starken Frostschäden ist es in diesem Jahr sehr schwierig, hier den richtigen Zeitpunkt zu finden. Dennoch sollten die Risikomodelle auch auf die (wenigen) frostfreien Anlagen in den einzelnen Regionen zutreffen. Aus diesem Grund wurde der Austrieb an den meisten Stationen nach den
frostfreien Anlagen angegeben, lediglich für den Standort Markelsheim wird der Austrieb nach Rücksprache mit der LVWO Weinsberg auf den Neuaustrieb der Beiaugen ausgerichtet.

Sonstige Hinweise

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten. Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig! Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät. Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt je nach Verlauf der weiteren
Entwicklung.

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