Antragsstellung ab sofort wieder möglich
Eine Antragsstellung auf Förderung im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft ist ab sofort wieder möglich. Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, unabhängig ihrer Rechtsform sowie Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmer mit Unternehmenssitz in Bayern.
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Es wird ein Zuschuss in Höhe von 25 % auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 100.000 € je Antragssteller begrenzt. Die Obergrenze kann innerhalb der Förderperiode von 2014 bis 2020 unabhängig voneinander höchstens einmal ausgeschöpft werden.
Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Summe der positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) im Durchschnitt der letzten drei Jahre von 90.000 € (Ledige) oder 120.000 € (Ehegatten) nicht überschritten wurde. Die Einkommensprosperität betrifft bei Personengesellschaften alle Gesellschafter, die über einen Geschäftsanteil von mehr als 10 % verfügen.
Für den Weinbau sind die folgenden Förderungen möglich:
1. Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steil- und Terrassenlagen
Gefördert werden bestimmte bodenschonende und auf die Minimierung der Unfallgefahr ausgerich-tete Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steil- und Terrassenlagen im Weinbau. Fördervo-raussetzung ist neben den oben genannten Bedingungen, die Bewirtschaftung von mindesten 0,25 ha Rebfläche innerhalb der von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) kartierten Steil- und Terrassenlagen sowie ein Nachweis über die Vermarktung der erzeugten Trau-ben bzw. Traubenerzeugnisse in den vergangen drei Jahren. Bei Kooperationen muss die bewirt-schafte Mindestfläche 4 ha innerhalb der von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gar-tenbau (LWG) kartierten Steil- und Terrassenlagen betragen.
Die Antragstellung erfolgt an der LWG. Weitere Auskünfte erteilt Herr Edgar Sauer (Telefon: 0931/9801-561, E-Mail: Edgar.Sauer@lwg.bayern.de).
2. Witterungs- und Insektenschutzeinrichtungen
Gefördert werden Witterungs- und Insektenschutzeinrichtungen (z. B. Hagelschutznetze, Kirsches-sigfliegenabwehr). Fördervoraussetzung ist neben den oben genannten Bedingungen, die Bewirtschaftung von mindes-ten 0,25 ha Rebfläche sowie ein Nachweis über die Vermarktung der erzeugten Trauben bzw. Trau-benerzeugnisse in den vergangen drei Jahren.
Die Antragsstellung erfolgt am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
3. Wasserbevorratung
Gefördert werden Wasserbevorratungsbehälter und Erdfolienspeicher einschl. Pumpen. Vorausset-zung für eine Förderung ist das Vorliegen der erforderlichen baurechtlichen sowie wasserrechtlichen Genehmigungen bzw. bei genehmigungsfreien Vorhaben das Ergebnis einer offiziellen Voranfrage bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Eine weitere Fördervoraussetzung ist neben den oben genannten Bedingungen, die Bewirtschaftung von mindesten 0,25 ha Rebfläche sowie ein Nachweis über die Vermarktung der erzeugten Trauben oder Traubenerzeugnisse in den vergangen drei Jahren. Bei Kooperationen ist eine Bewässerungs-fläche von mindestens 5 ha Rebfläche notwendig.
Die Antragstellung erfolgt an der LWG. Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Matthias Mend (Telefon: 0931/9801-216, E-Mail: Matthias.Mend@lwg.bayern.de).
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