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Nutzungsänderungen bei Rebflächen

Meldetermin nicht vergessen!

Weinbaubetriebe, die keinen Mehrfachantrag stellen, haben noch bis spätestens Mittwoch, 31. Mai 2017 Zeit Änderungen zu Ihrem Rebflächenverzeichnis (Rodungen, Wiederanpflanzungen; Pachtzugänge, Pachtrückgänge) online über das Portal iBalis oder schriftlich mit dem Flächen- und Nutzungsnachweis 2017 dem Sachgebiet RS 2 der LWG zu melden. Betriebe, bei denen sich keinerlei Änderungen zum Vorjahr ergeben haben, brauchen keine Meldung abzugeben.

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