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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Eifriges Wachstum

Die ergiebigen Niederschläge (20 - 40mm) vom vergangenen Freitag brachten zusammen mit den angestiegenen Temperaturen einen deutlichen Wachstumsschub. In den nicht, oder kaum frostgeschädigten Anlagen befinden sich die Reben oft im 6- 9 Blattstadium. In den stärker frostgeschädigten Lagen sieht es aber weiterhin noch recht lückig aus, auch wenn es im
Kopfbereich meist zu einem mehr oder weniger starken Austrieb aus den „Schlafenden Augen“ gekommen ist. Je nach Rebsorte kann man an den Trieben im Kopfbereich eine gewisse Anzahl an Gescheinen feststellen.

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Der Beiaugenaustrieb auf den Fruchtruten ist in Abhängigkeit von Rebsorte und Schädigungsgrad eher verhalten und somit schwindet hier die Hoffnung auf fruchttragende Triebe. Eine Besonderheit und Herausforderung in diesem Jahr ist der extrem unterschiedliche Entwicklungsstand der Triebe selbst am gleichen Rebstock. Dies erschwert sowohl die Pflanzenschutzstrategie als auch die Heftarbeiten in den kommenden Wochen.

Die Wettervorhersage erwartet für die kommenden Tage trockenes, stabiles Hochdruckwetter mit hochsommerlichen Temperaturen Richtung Wochenende. Somit ist weiterhin mit einem rasanten Wachstum zu rechnen. Mit dem Einfließen schwülwarmer Luft soll dann in der kommenden Woche die Gewittergefahr ansteigen.

Peronospora

In normal entwickelten Anlagen wurde in der vergangenen Woche verbreitet eine Pflanzenschutzmaßnahme durchgeführt. Damit war ein optimaler Schutz vor den Niederschlägen am Donnerstag/Freitag gewährleistet. Bisher wurden noch keine Ölflecken aus früheren Infektionen gemeldet. Die Inkubationszeiten der mit den Niederschlägen ausgelösten Bodeninfektionen werden gegen Ende dieser Woche ablaufen, daher könnten an ungeschütztem Gewebe ab dem Wochenende Ölflecken auftreten.

Sofern bereits eine Behandlung durchgeführt wurde, kann aufgrund der aktuell günstigen Wetterprognose die nächste Pflanzenschutzmaßnahme trotz großem Zuwachs im Abstand von etwa (10-)12 Tagen geplant werden. In bisher unbehandelten Anlagen sollte eine Spritzung vor den nächsten größeren Niederschlägen erfolgen. Sofern in der kommenden Woche keine stärkeren Niederschläge zu erwarten sind, muss bei der Terminierung in erster Linie auch die Oidiumsituation berücksichtigt werden.

Zum Einsatz kommt bei Behandlungen vor Niederschlägen ein Kontaktmittel wie beispielsweise Folpan 80 WDG bzw. flüssig als Folpan 500 SC, Delan WG, Dithane NeoTec oder Polyram WG. Zusätzlich kann besonders in wüchsigen Beständen und stärker gefährdeten Lagen Veriphos zugesetzt werden. In stark frostgeschädigten Anlagen mit noch deutlichem Wachstumsrückstand, kann auf den Zusatz aktuell noch verzichtet werden.

Sobald Ölflecken gefunden werden, wird darum gebeten, diese Funde an die Weinbauberatung zu melden.

Oidium

In nicht geschädigten Anlagen sind Triebe mit deutlich entwickelten Gescheinen zu finden. Mit fortschreitender Entwicklung und auch witterungsbedingt steigt nun der Oidiumdruck grundsätzlich an.

In unempfindlichen Sorten und frostgeschädigten Parzellen sind weiterhin Behandlungen mit Netzschwefel (je nach Produkt 3,6 - 5 kg/ha) möglich. Mit einer Netzschwefelbehandlung wird auch die weitere Ausbreitung der Pockenmilbe in gewissem Umfang unterdrückt. Nur in empfindlichen Sorten (wie z.B. Trollinger, Cabernet Dorsa, Lemberger, Dornfelder) und Lagen mit Vorjahresbefall wird empfohlen nun auf ein organisches Mehltaumittel (z.B. Dynali, Talendo, Vivando) umzusteigen.

Auftretende Zeigertriebe bitte an die Weinbauberatung melden.

Weinbauliche Arbeiten

Die Ausbrecharbeiten gestalten sich mit zunehmender Wuchslänge nun immer schwieriger. Dennoch sind die Arbeiten konsequent weiterzuführen. Beginnend im Kopfbereich sollten dort die stärksten Triebe (Wasserschosse) belassen werden. Schwach bzw. gar nicht wachsende Bögen sollten in keinem Fall abgeschnitten werden um ein Ausbluten des Stocks zu verhindern. Aufgrund der ausgefallenen Augen auf dem Bogen muss/sollte grundsätzlich nicht jedes Doppelauge ausgebrochen werden. Dennoch sollte bei zusätzlich
niedergezogenen Frostruten immer noch die ursprünglich angeschnittene Augenzahl beachtet werden und bei Verdichtungen entsprechend regulierend eingegriffen werden.

Stockaustriebe sind, auch aufgrund des zusätzlichen Peronospora-Infektionsrisikos konsequent zu entfernen. Ausnahmen sind nur die Stöcke, die ein sehr schlechtes Wachstum im Kopfbereich zeigen, dort kann das Belassen eines zusätzlichen Triebs von unten hilfreich sein. Bei 2-3 jährigen Anlagen zeigt sich inzwischen meist ein zufriedenstellender Wiederaustrieb. An Rebstöcken, an denen bis Ende Mai noch kein Austrieb zu erkennen ist, liegt höchstwahrscheinlich eine Schädigung der Leitungsbahnen vor (àkein vitales grünes Gewebe bei Stammschnitten erkennbar). In diesem Fall hilft nur das Nachpflanzen.

Da der Flug der Überträgerzikade für die Schwarzholzkrankheit demnächst beginnt, sollten ab sofort bis Ende Juli Brennesseln in der Nähe von Weinbergen, nicht mehr gemäht oder gemulcht werden. Dies gilt bevorzugt an warmen Standorten wie Böschungen oder Wegrändern. Für die Entfernung von Stockaustrieben kann das nach Artikel 51 genehmigte
Mittel Shark oder Quickdown eingesetzt werden. Mit Shark dürfen nur die Reborten Silvaner, Chardonnay, Tauberschwarz, Schwarzriesling und die Burgundersorten behandelt werden, Quickdown (+Toil) ist nur für Riesling und Dornfelder zugelassen. Zum Zeitpunkt der Behandlung sollten die Triebe max. 15 cm lang sein. Abdrift ist unbedingt zu vermeiden!

Sonstige Hinweise

Bei anstehenden Behandlungen ist in normalentwickelten Anlagen die 1,5-fache Basisaufwandmenge ausreichend. Stark frostgeschädigte Anlagen werden mitbehandelt. Auf Grund der deutlich geringeren Laubwand reicht hier eine geringere Aufwandmenge (Basisaufwand x 1) aus. Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten. Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!

Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät. Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!

Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am 31. Mai.

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