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Rebschutzhinweis Heilbronn

Leichter Temperaturrückgang verzögert Blüte

Pünktlich mit dem Blütebeginn zu Pfingsten sind die Temperaturen nach unten gerutscht. Dies verzögert etwas den Fortgang der Rebblüte. Ab Donnerstag, 8. Juni soll sich der Sommer moderat zurückmelden. Dann wird die Blüte zügig weiter verlaufen. Allerdings nur erst einmal für die 1. Generation der Trauben. Die frostbedingte Nachzüglergeneration wird noch etwas brauchen.

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Es wird erwartet, dass die Blüte bis Mitte Juni weitgehend beendet ist. Dies bedeutet, dass es sehr wahrscheinlich wiederum einen frühen Jahrgang geben wird. Mit allen Vor- und Nachteilen. Leider sind in den letzten Tagen nicht wenige der schnell und stark
gewachsenen Rebtriebe durch Windböen umgedrückt bzw. abgerissen worden. Bei ohnehin reduzierten Beständen ist dies umso ärgerlicher, lässt sich allerdings durch rechtzeitiges Heften wegen der Arbeitsfülle in der aktuellen Phase auch nicht vollständig verhindernVerbreitet hat es über Pfingsten zwischen 20 und 30 Litern je m² geregnet. Und das ist gut so!

Glücklicher Weise kam es im hiesigen Gebiet nicht zu den befürchteten Unwettern, zumindest nicht auf breiter Front. Dennoch dürften die langen Blattnässezeiten und der teils kräftige „Schnürlesregen“ dafür gesorgt haben, dass durch die zwar wenigen vorhandenen und sporentragenden Ölflecken Sekundärinfektionen nicht ausgeschlossen werden können.

Die Inkubationszeit der Pfingstinfektionen läuft zum kommenden Wochenende ab. Das heißt, ab nächster Woche (ab 12. Juni) wird man unabhängig von den aktuell geplanten oder durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen mit weiteren Peroflecken rechnen müssen.
Bei guten Blühbedingungen ist die Gefahr späterer kompakter Trauben groß. Kompakte Trauben sind sehr anfällig für Fäulnis.

Deshalb sollte überlegt werden, ob gefährdete Sorten und Anlagen in der Vollblüte mit einem Biowachstumsregulator (Gibb 3 oder Regalis Plus) behandelt und etwas zum „Verrieseln“ angeregt werden. Bei schwachwüchsigen und gestressten Anlagen sollten
keine Biowachstumsregulatoren eingesetzt werden. Eine interessante Alternative zu Biowachstumsregulatoren sind Ausblasgeräte.

In Südbaden sind die Siegwaldgeräte bekannt und bereits seit langen Jahren in dem für Burgunderrebsorten bekannten Gebiet erfolgreich im Einsatz. Man darf gespannt sein, wie die von der Firma ERO übernommenen Geräte zukünftig angeboten und weiter entwickelt werden. Das Zeitfenster der Anwendung der Ausblasgeräte ist begrenzt auf ca. 2-3 Wochen nach der Blüte.

Peronospora

Der allgemeine Infektionsdruck hält sich noch in Grenzen. Bisher wurde nur von vereinzelten Ölflecken berichtet. Einmal auch von zwei befallenen Gescheinen. Gegen Peronospora wird bei Behandlungen vor Regen ein möglichst raubmilbenschonendes
Kontaktfungizid
empfohlen. Zusätzlich bringt ein phosphonathaltiges Produkt (Veriphos) durch dessen systemischen Wirkmechanismus mehr Sicherheit im Zuwachsbereich. Der aktuelle Spritzabstand orientiert sich am Zuwachs und an möglichen Regenphasen.

Kurativ wirkende Produkte machen am ehesten Sinn, wenn eine Pflanzenschutzbehandlung unmittelbar nach einem Infektionsereignis stattfindet. Bei extremen Peronospora Situationen wie im vergangenen Jahr haben sich um die Blüte herum tiefenwirksame, Kurativprodukte tendenziell besser bewährt. Produkte wie „Enervin“ oder „Orvego“ haben bei Anwendungen im unmittelbaren Nachblütebereich eine gute Wirkung an Trauben gezeigt, sind allerdings nicht so kostengünstig wie Kontaktfungizide.

Oidium

Der Infektionsdruck für Oidium ist aktuell immer noch als sehr hoch einzustufen. Daher ist der Mehltaupilz konsequent vorbeugend zu bekämpfen. Als Mittel werden aktuell empfohlen: Talendo oder Vivando oder Dynali. Luna Experience ist einmalig für die
Behandlung in die abgehende Blüte wegen dessen sehr guter Wirkung gegen Oidium gesetzt. Wer nach der Luna Experience Behandlung auch noch das Mittel Collis einplant, muss wegen Resistenzvorbeugung zwischen der Luna Experience-Behandlung und
Collis eines der zuerst genannten Produkte einsetzen. Der Spritzabstand sollte auch bei der Wahl guter Mittel momentan 10 Tage nicht übersteigen.

Zur Vorbeugung gegen Resistenzen müssen die Mittelgruppen bezüglich der Resistenzvorbeugung zwingend von Spritzung zu Spritzung konsequent gewechselt werden. Informationen dazu gibt es im Internet unter folgendem Link:
https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.LVWO,Lde/Startseite/Fachinformationen/Rebschutz

Unter „Rebschutzmittel“ findet man die pdf Datei „Antiresistenzstrategie 2017“ mit entsprechenden Erläuterungen. Damit die Mittel auch zukünftig ihre Wirkung erhalten, muss penibel auf die Vorgaben geachtet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für
jeden Kleinstwinzer!

Umstrukturierung und Umstellung

Das Einreichen der Rechnungen beim Landwirtschaftsamt bedeutet, dass die jeweilige beantragte Maßnahme vollzogen wurde und kontrolliert werden kann. Nach erfolgter Pflanzung wird darum gebeten, die Pfropfrebenrechnungen schnellstmöglich an das
Landwirtschaftsamt zu faxen oder zu schicken. Gleiches gilt auch für die Schlauchrechnungen bei der Förderung der Tropfbewässerung.

Die auf die beantragte Fläche umzurechnende Schlauchlänge(5000 m/ha) muss durch eine entsprechende Rechnung nachgewiesen werden. Falls eine Fläche beantragt aber nicht gepflanzt oder nicht „beschlaucht“ wurde, sollte dies dem Amt ebenfalls mitgeteilt werden.
Jeder Antragsteller hat vor einigen Wochen ein Flächenverzeichnis seiner beantragten Flurstücke erhalten. Darauf befindet sich u.a. die Einteilung, in welcher Hangneigungsklasse („HNK“ – zweitletzte Spalte von rechts) das Flurstück liegt.

Für Flächen in der HNK 2 und 3 (ab 30 % Hangneigung = höherer Fördersatz) gilt, dass eine Drahtrahmenanlage bereits beim Einreichen der Rechnung erstellt sein muss! „Dabei gilt eine Drahtrahmenanlage als erstellt, wenn die Pflanzpfähle und die Endpfähle sowie ein Draht je Zeile vorhanden sind.“ Beim Maßnahmencode 80 (Handarbeitslage) kann auch auf einen Draht verzichtet werden, wenn neben den Endstickeln auch die Zwischenstickel geschlagen sind.

Chlorose

Der schnelle Wuchs führt aktuell zu teilweise chlorotischen Weinbergen. Oft sind gerade die Flächen betroffen, die im vergangenen Jahr auch hohe Erträge hatten (Stresschlorose). Normaler Weise verliert sich die Gelbverfärbung automatisch wieder nach dem ersten Gipfeltermin. Begleitend kann mit einem eisenhaltigen Blattdünger nach der Blüte etwas nachgeholfen werden.

Sonstiges und Mittelmenge

  • Für die anstehende Behandlung ist momentan der 2,5 bis 3-fache Basisaufwand notwendig.
  • Spritzabstände von mehr als 10 Tagen erhöhen das Risiko für Oidiuminfektionen
  • Wegen des Fluges der Windenglasflügelzikade (Überträger der Schwarzholzkrankheit) sollten Brennesselbüsche in oder in der Nähe von Weinbergen nicht mehr abgemäht oder gemulcht werden.
  • Mit ausgebrochenen Rebtrieben oder Schnittlaub können Raubmilben sehr gut auf z.B. junge, raubmilbenfreie Anlagen „umgesiedelt“ werden.
  • Gerätereinigung niemals in der Nähe von Hofeinläufen. Restbrühe oder Reinigungswasser mit Mittelrückständen darf keinesfalls in die Kanalisation!

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.

Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 14. Juni.

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