Anerkennung der Frostschäden als Elementarereignis
Rund vier Wochen nach den diesjährigen Frostereignissen zeichnen sich besonders im rheinland-pfälzischen Obstbau und in einigen Fällen auch im Weinbau existenzbedrohende Schäden ab. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, begrüßt nun deshalb die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Dr. Volker Wissing, die erheblichen Frostschäden des Frühjahres als außergewöhnliches Elementarereignis anzuerkennen. Hartelt hatte dies vergangene Woche gefordert, um die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass vor allem betroffene Obstbau-Betriebe über die Verwaltungsvorschrift Elementarschäden finanziell unterstützt werden können.
- Veröffentlicht am
Die Anerkennung als Elementarereignis sei ein wichtiges Signal für viele Landwirte, so Hartelt. Zwar müssten die Schäden im Laufe der Saison zunächst erfasst werden, aber damit werde die Grundlage für Finanzhilfen des Landes geschaffen. Betriebe, die sich in einer außergewöhnlichen Notlage befinden, deren Schäden erheblich sind und nicht versicherbar waren, können diese Hilfen beantragen.
Laut Ministerium sind für die Aufnahme der Schäden die Kreis- und Stadtverwaltungen zuständig, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bewilligt die Finanzhilfen und besorgt die verwaltungsmäßige Abwicklung. Die Finanzhilfe ist im Zuschuss auf 10.000 Euro begrenzt. Formal beantragt die ADD im Falle des Vorliegens eines Elementarereignisses von überörtlicher Bedeutung auf Basis der Ermittlungen der zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen bei dem Ministerium des Innern und für Sport die förmliche Anerkennung als Naturkatastrophe oder auch widriges Witterungsverhältnis als Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.