Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Jetzt Frosthilfe beantragen

Neben den allgemeinen Rebschutzhinweisen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis finden Sie heute zusätzliche Infos rund um das Antragsverfahren zur Frostbeihilfe.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Die ersten Flächen mit frühreifen Rebsorten (unter anderem Acolon, Dornfelder, Bacchus) wurden Ende der vergangenen Woche geerntet. Im Laufe dieser Woche startet in allen Regionen allmählich die Hauptlese. Bedingt durch die üppige Wasserversorgung im Juli und August und daraus resultierend weiteres vegetatives Wachstum ist aktuell allerdings noch wenig an herbstlichen Farben in den Anlagen zu erkennen.

Die physiologische Reife ist sicherlich noch nicht in allen Fällen erreicht. In den nächsten Tagen wird der Reifefortschritt durch die moderaten Tagestemperaturen und das überwiegend bewölkte Wetter verlangsamt werden. Das leicht wechselhafte Wetter der vergangenen Woche hat in Verbindung mit höheren Nachttemperaturen teilweise zu einem Fortschreiten der Fäulnis in den Rebanlagen geführt. Vor allem in Rebsorten mit einer kompakten Traubenstruktur (Burgundersorten, Schwarzriesling, etc.) ist zunehmend Essigbefall wahrnehmbar.

Diese Essigfäule wird die Lese vieler Burgunderanlagen deutlich erschweren. Oft wird man an einer negativen Vorauslese und dem Verwerfen der essigfaulen Anteile nicht vorbeikommen. Es bleibt abzuwarten, wie intensiv die gemeldeten Niederschlägen in den kommenden Tagen ausfallen. Diese könnten je nach Höhe zu einer weiteren Beschleunigung der Fäulnis führen. Die kritischen Anlagen gilt es deshalb genau zu beobachten und je nach Reifegrad und Fäulnisdruck abzuernten.

Bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass der Großteil der Schäden nicht durch die KEF ausgelöst wurde. Durch die geschädigten Beeren bzw. die bereits vorhandenen Fäulnisnester - verursacht durch abquetschen oder abdrücken - werden verstärkt Essigfliegen angelockt (einheimische und KEF). Diese legen ihre Eier in die Wunden, die daraus schlüpfenden Larven und die mit eingeschleppten wilden Hefen führen dann in der Folge zur gefürchteten Essigfäulnis. In Verbindung mit Niederschlägen und wärmeren Nachttemperaturen kann sich die Essigfäule dann von denbetroffenen Beeren über die gesamte Traube ausbreiten.

In diesem Jahr zeigen sich meist auch die Vorteile einer angepassten Bewirtschaftung der Rebanlagen mit entsprechender Entblätterung der Traubenzone, Verzicht auf Bodenbearbeitung und insgesamt einem ausgeglichenen Wachstum. Vielfach sind diese Anlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch unkritisch und überwiegend gesund bzw. der Fäulnisanteil ist im Vergleich zu Anlagen mit einem schlechteren Pflegezustand deutlich verringert. Dies trifft auch für den Befall mit KEF im Besonderen zu.

Kirschessigfliege

Es ist weiterhin das Ziel, spätestens ab allgemeinem Lesebeginn (mehrheitlich dieses Jahr ab 11. September) keine KEF-Behandlungen mehrdurchzuführen. Notwendigkeiten, die eine diesbezügliche Ausnahme rechtfertigen, sind mit einem besonders kritischen Maßstab zu prüfen. Ab sofort sind besonders gefährdete und befallene Anlagen vor Verderb vordringlich abzuernten. Unerheblich ist dabei die Ursache der Fäulnis. Grundsätzlich gilt zum jetzigen Zeitpunkt noch der spätreifende Trollinger als KEF-gefährdet. Jedoch werden auch hier für kritische Parzellen bereits in dieser Woche Lesetage angeboten. Lemberger ist aktuell noch unkritisch. Nach aktuellem Wissensstand zählt Lemberger wegen der Beschaffenheit der Beerenhaut nicht zu den besonders gefährdeten Sorten. Auch bei Schwarzriesling wurde teilweise Eiablage festgestellt.

Prüfen Sie in kürzeren Abständen intensiv die Weinberge. Auch auf der Traubenrückseite! Aktuell werden sehr unterschiedliche Befallssituationen vorgefunden. Dies geht von „besorgniserregend“ bis komplett befallsfrei. Deshalb kann es keine allgemein gültige Empfehlung für oder gegen eine Behandlung geben! Entscheidend für eine eventuelle Behandlung ist:

  • Befallszustand (beginnender Befall, sichtbar und fühlbar durchnässend-tropfende Beerchen)
  • Reifezustand der Anlage und damit Zeitdauer bis zu einer möglicherweise notwendig werdenden Lese (Wartezeit!!!)
  • Vorgaben der Absatzorganisation

Im Zweifel sollte keine Behandlung stattfinden, ansonsten ist man auf Gedeih und Verderb an die Wartezeit gebunden! Viele Betriebe bieten ein sehr flexibles Leseprogramm an, damit möglichst alle Anlagen zur „richtigen“ Zeit gelesen werden können. Neben aller Vorsicht und dem Drang zur Erntesicherung gilt aber immer noch: Unnötig frühes Ernten schadet auch der Weinqualität! Hier kann die hohe Flächenleistung der Traubenvollernter bei gezieltem Einsatz und ggf. negativer Vorlese qualitätsfördernd wirken!

Wartezeiten bei geplanten KEF Behandlungen sind unbedingt einhalten:

  • Spin Tor: 14 Tage (auch in Kombination mit combi-protec)
  • Mospilan: 14 Tage (auch in Kombination mit combi-protec)
  • Exirel: 10 Tage
  • Karate Zeon: 7 Tage

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel - insbesondere zum Bienenschutz - sind immer zu beachten!

Informationen zur Frosthilfe

Bitte beachten Sie folgende wichtige Punkte:

  • Antragsannahmezeitraum ist vom 11. September bis 30. Oktober 2017.
  • Die Antragsannahme findet beim zuständigen Landwirtschaftsamt statt.
  • Voraussetzung für eine mögliche Frosthilfe ist eine 30 % Mindestschadensschwelle.
  • auch Betriebe mit einer abgeschlossenen Frostversicherung können grundsätzlich einen Antrag stellen.
  • Zuwendungen betragen bis zu 50 % des Gesamtschadens.
  • Mindestschadenshöhe beträgt 6.000 Euro.
  • Mindestauszahlungsbetrag ergibt somit 3.000 Euro.
  • Die Anträge können Sie sich online ab dem 11. September 2017 HIER herunterladen und ausfüllen.
  • Bitte beachten Sie hierbei die Anlagen und die Ausfüllhinweise.
  • Ebenfalls können gedruckte Anträge direkt in den Landwirtschaftsämtern Öhringen und Bad Mergentheim abgeholt werden.
  • Für Rückfragen zum Verfahren können Sie sich an die jeweiligen Landwirtschaftsämter wenden:
    Hohenlohekreis: Frau Zenkert 07940/18-615
    Main-Tauber-Kreis: Herr Herz 07931/4827-6305; Frau Schäffner 07931/4827-6347
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren