Innvestitionsförderung wieder geöffnet – ab sofort Antragstellung möglich!
Das StMELF hat die Investitionsförderung des Bayerischen Programms zur Stärkung des Weinbaus wieder geöffnet. Ab sofort können Anträge gestellt werden. Neu ist, dass die Anträge nicht wie bisher übers ganze Jahr fortlaufend gestellt und bewilligt werden, sondern dass es jährlich zwei Auswahlrunden geben wird. Der Endtermin des ersten Antragszeitraums ist der 28.02.18. Der nächste Antragszeitraum endet am 31.08.2018. Ebenfalls neu ist das Auswahlverfahren anhand von Prioritätskriterien.
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Aufgrund dieser wesentlichen Änderungen empfehlen wir Ihnen zunächst die Hintergrundinformationen, die Beschreibung des Antrags- und Auswahlverfahrens sowie die Merkblätter „Merkblatt zur Förderung von Investitionen nach dem Bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaus Teil B Investitionsförderung (WBB)“ und „Merkblatt zum Auswahlverfahren für das Bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil B: Investitionsförderung (WBB)“ im Förderwegweiser des StMELF unter
http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/057014/index.php
zu lesen.
Nehmen Sie anschließend Kontakt zu einem Förderberater der LWG auf.
Dr. Matthias Mend (matthias.mend@lwg.bayern.de, 0931/9801 216)
Peter Schwingenschlögl (peter.schwingenschloegl@lwg.bayern.de, 0931/9801 553)
Alina Lehmen (alina.lehmen@lwg.bayern.de, 0931/9801 217), nur Mittwoch bis Freitag
Die Förderberater werden mit Ihnen die Vorgehensweise für eine fristgerechte und vollständige Förderantragsstellung besprechen.
Wichtig für alle Winzer, die einen Förderantrag bis zum Antragsendtermin 28.02.2018 stellen möchten. Eine fristgerechte und vollständige Bearbeitung der Förderanträge ist nur sichergestellt, wenn der Förderantrag bis spätestens 12.02.2018 an der LWG angegangen ist.
Das Infoblatt der LWG finden Sie hier zum Download.
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