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Infos der Heilbronner Weinbauberatung

Nährstoffvergleich

Die Weinbauberatung Heilbronn hat einige Infos und Berechnungsgrundlagen für den Nährstoffvergleich erstellt.
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Stallmist muss in die Nährstoffbilanz eingerechnet werden.
Stallmist muss in die Nährstoffbilanz eingerechnet werden.pixabay
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Excel Berechnungsprogramm für die Erstellung des Nährstoffvergleichs

Für das Düngejahr 2017 gelten die Vorgaben zum Nährstoffvergleich nach altem Düngerecht. Das heißt nur Betriebe ab 10 ha Rebfläche sind zur jährlichen Erstellung eines Nährstoffvergleiches verpflichtet. Dieser ist auf Betriebsebene bis 31. März für das abgelaufene Düngejahr zu erstellen. Die Aufzeichnungen sind mindestens 7 Jahre nach dem Ablaufen des Düngejahres aufzubewahren. (Neue Düngeverordnung: Ab dem Düngejahr 2018 betreffen die Vorgaben zum Nährstoffvergleich auch Weinbaubetriebe ab 2 ha Rebfläche).

Mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich als PDF-Vorlage

Für Stickstoff und Phosphat sind aus den Nährstoffvergleichen der vorausgegangenen Düngejahre Durchschnittswerte zu berechnen. Dabei ist für Stickstoff der Durchschnitt der letzten 3 Jahre und für Phosphat der letzten 6 Jahre zu errechnen. Neben dieser PDF-Vorlage findet sich der mehrjährige Nährstoffvergleich auch in der angehängten Excel-Tabelle.
 

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