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Pflanzenschutz

Änderung der Dosierangaben in Raumkulturen

Im Central Zone Steering Committee (CZSC) wurde beschlossen, dass ab 01. Januar 2020 für Zulassungsanträge neuer Mittel für Anwendungen (GAP) in den Raumkulturen wie Weinreben das Laubwandflächenkonzept in der Wirksamkeitsprüfung Anwendung finden wird. Dabei wird die Aufwandmenge auf die zu behandelnde Laubwandfläche bezogen und nicht mehr auf eine Grundfläche. Wie das aussehen soll und welche Definitionen und Berechnungen dahinterstecken, lesen Sie hier.
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Ab 2020 wird die Laubwandfläche Berechnungsgrundlage für das neue Dosiermodell. Es gilt vor allem bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Raumkulturen. Unterschiede in den Aufwandmengen innerhalb der EU sollen so künftig vermieden werden.
Ab 2020 wird die Laubwandfläche Berechnungsgrundlage für das neue Dosiermodell. Es gilt vor allem bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Raumkulturen. Unterschiede in den Aufwandmengen innerhalb der EU sollen so künftig vermieden werden.Appel
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Mit Stichtag 1. Januar 2020 werden in Zulassungsanträgen für diese Raumkulturen nur noch Zulassungsdossiers akzeptiert, welche nach dem Laubwandflächenkonzept angelegt wurden und aufbereitet sind. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass die Aufwandmengen der im Dossier vorgelegten Wirksamkeitsstudien nach dem Laubwandflächenkonzept angelegt wurden.

Nach dem EPPO Standard PP1/226(2) Number of efficacy trials werden in der Regel Wirksamkeitsstudien aus 2 Jahren verlangt. Das heißt ab dem Jahr 2018 müssen die Studien zur Vorlage ab 2020 sämtlich nach dem Laubwandflächenmodell durchgeführt werden. Studien nach den bisherigen Dosiermodellen - wie die Staffelung der Aufwandmengen in Abhängigkeit von Entwicklungsstadien (BBCH) oder Pflanzenhöhen - können dann grundsätzlich nicht mehr anerkannt werden.

Bei der Durchführung der Wirksamkeitsstudien in Raumkulturen sind stets die Geometriedaten der Versuchsanlagen zu dokumentieren, wie im EPPO Standard PP 1/239(2) erläutert.

Die Bewertung von Rückstandsstudien erfolgt derzeit wie zuvor auf Basis der Aufwandmengen, welche auf einen Hektar Grundfläche bezogen sind. Aber auch in diesen Studien sollen die Geometriedaten der Versuchsanlage erfasst werden, so dass eine Umrechnung der Aufwandmengen auf eine Laubwandfläche erfolgen kann.

Auch für erneute Anträge (renewals) soll die Umstellung auf das Laubwandflächenmodell erfolgen. Hierzu wird eine eigene Information herausgegeben werden.

Definition Laubwandfläche

Die Laubwandfläche definiert sich nicht nur als eine Laubwand im engeren Sinne, sondern als die gesamte von den Düsen vertikal behandelte Fläche, die neben der sogenannten Laub- auch beispielsweise eine Fruchtzone enthält. Mit Laubwand können aber auch Teilflächen gemeint sein, wenn zum Beispiel nur die Traubenzone bei Weinreben behandelt oder beim chemischen Entfernen von Stocktrieben nur der Stammbereich der Weinreben gespritzt wird. Die behandelte Laubwandfläche ergibt sich somit aus dem Spritzband, das von den geöffneten Düsen erzeugt wird.

Formeln zur Berechnung der zu behandelnde Zielfläche für eine
ein Hektar große Feldfläche

Zu behandelnde (Teil)grundfläche:

Zu behandelnde (Teil)fläche [m²/ha Grundfläche] =
Breite des Spritzbandes [m] x 10.000 m² / Reihenabstand [m]

Beispiel für eine Bandbehandlung von 0,5 m Breite bei einem Reihenabstand von 1 m: = 0,5 m (Breite Spritzband) x 10.000 m² / 1 m (Reihenabstand) = 5.000 m² zu behandelnde (Teil)fläche/ ha Grundfläche

Zu behandelnde Laubwandfläche bei beidseitiger Behandlung:

Zu behandelnde Laubwandfläche [m²/ha Grundfläche] =
Höhe des Spritzbandes [m] x 2 x 10.000 m² / Reihenabstand [m]

Beispiel für eine typische Laubwandfläche im Weinbau bei beidseitiger Behandlung der Laubwand:
= 1,6 m (Höhe Spritzband/Laubwand) x 2 (beidseitige Behandlung) x 10.000 m² / 2 m (Reihenabstand) = 16.000 m² zu behandelnde Laubwandfläche/ ha Grundfläche

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