Vergleichsschluss mit WeinAllianz GmbH
Nachdem die Bottwartaler Winzer eG sämtliche Verträge mit der WeinAllianz GmbH wegen mangelhafter Vertragserfüllung in 2015 fristlos gekündigt hatte, war es zu einem Rechtsstreit gekommen. Das OLG Zweibrücken hat Anfang Februar dieses Jahres nach Prüfung der Rechtslage und der von der Bottwartaler Winzer eG erhobenen Vorwürfe den Parteien mit Nachdruck zu einem Vergleich geraten. Obwohl dies nur einen Teilerfolg darstellt, hat sich die Bottwartaler Winzer eG entschlossen, das Verfahren nicht noch vor den Bundesgerichtshof zu tragen.
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Vorgerichtlich und in der ersten Instanz hatte die WeinAllianz eine akzeptable vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreites abgelehnt und vor dem Gericht erster Instanz auch weitgehend obsiegt. Der vom OLG Zweibrücken angeratene Vergleichsschluss mit der WeinAllianz GmbH wird die Bottwartaler Winzer eG um einen Betrag von knapp € 80.000,00 entlasten.
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