Aufhängen von Flüssigkeitsfallen 2018 ohne Einzelantrag möglich
Der Fränkische Weinbauverband e.V. hat mit der Regierung von Unterfranken Kontakt aufgenommenund innerhalb kürzester Zeit erreicht, dass das Aufhängen von Flüssigkeitsfallen zum Wespenfang fürdieses Jahr ohne Einzelantrag der Winzer möglich ist. Den Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang zum Herunterladen. Bitte beachten Sie die Nebenbestimmungen.
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Diese Allgemeinverfügung gilt nur für den Regierungsbezirk Unterfranken. Für die Erteilung vonAusnahmen in den übrigen Regierungsbezirken sind die dortigen Regierungen zuständig.
Der Fränkische Weinbauverband e.V., der Weinbauring Franken e.V. und die BayerischeLandesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) weisen an dieser Stelle noch einmal explizitdaraufhin, dass Flüssigkeitsfallen nur in der geschilderten Form aufgehängt werden dürfen:
https://www.lwg.bayern.de/weinbau/rebe_weinberg/112836/index.php
Die Allgemeinverfügung steht Ihnen hier zum Download bereit.
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