Weinkontrolleure sollen nur noch in der Freizeit zur Gebietsweinprämierung
Sachsens Weinkontrolleure sollen nur noch als Privatpersonen bei der Gebietsweinprämierung als Verkoster teilnehmen. Das teilte das sächsische Verbraucherschutzministerium auf Anfrage mit. Die regelmäßige Teilnahme der amtlichen Weinkontrolleure Bernd Langefeld und Tobias Haufe bei der Verkostung in zurückliegenden Jahren und bis 2018 hatten wiederholt andere Weinprüfer aus der Runde hinterfragt und einzelne Weingüter bemängelt. Sie sahen einen Interessenskonflikt zwischen der amtlichen Kontrolle der Weingüter und der gemeinsamen Verkostung von deren Weinen hinter verschlossenen Türen.
- Veröffentlicht am

Das Ministerium hatte auf Nachfrage im Frühjahr diesen Jahres eine Klärung der Angelegenheit angekündigt und teilte nun mit, einen solchen Interessenskonflikt könne man nach eingehender Prüfung nicht erkennen, "wenn der Weinkontrolleur der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA) wie von dort mitgeteilt auf direkte Anfrage des Weinbauverbandes Sachsen e. V. an der Verkostung im Rahmen der Gebietsweinprämierung teilnimmt".
Die Proben der Weine würden "anonymisiert geprüft, das heißt die Prüfer wissen nicht, von welchem Betrieb diese stammen." Zugleich betonte das Ministerium: "Aus unserer Sicht handelt es sich allerdings auch nicht um eine Dienstaufgabe im Rahmen der Tätigkeit als Weinkontrolleur." Das werde man der untergeordneten LUA auch so mitteilen. "Eine Teilnahme als Privatperson steht dem jedoch nicht entgegen", so ein Ministeriumssprecher. Damit kommt der Steuerzahler wohl nicht für Dienstzeit der Weinkontrolleure auf, wenn diese an einem oder zwei Tage im Jahr an der Gebietsweinprämierung teilnehmen. Sie verfügen den Angaben zufolge über die erforderlichen Fachkenntnisse zur korrekten Berurteilung der Weine.
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie distanzierte sich bereits zuvor von der Teilnahme eigener Mitarbeiter an den Verkostungsrunden. Es handele sich hierbei um Weinwerbung, die nicht in die Zuständigkeit der Behörde fällt. Folglich bestehe auch keine Notwendigkeit, dass ein Amtsmitarbeiter dort anwesend ist. Nur ein einziges Mal habe ein für Winzerbelange zuständiger Mitarbeiter an einer Verkostung der Gebietsweinprämierung teilgenommen - "ausnahmsweise" weil andere Prüfer kurzrfristig ausgefallen waren, hieß es zur Erklärung.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.