Neugefasste Gebührenordnung
Zum 1. Januar 2019 trat die neue Gebührenordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Kraft (Gebührenverordnung MLR vom 11. Dezember 2018 GBl. Nr. 22 S.1577). Dies betrifft unter anderem die Gebühren für die Prüfung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Qualitätslikörwein b.A..
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Die Gebühren wurden wie folgt festgesetzt:
Prüfung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Qualitätslikörwein b.A. gemäß §§ 19 bis 21 Weingesetz:
- Grundgebühr je Antrag 15,00 Euro
- zuzüglich je angefangene 1.000 Liter 2,00 Euro
- Zuschlag je Antrag bei Antragstellung 13,00 Euro
vor der Abfüllung auf Flaschen - Zurückweisung eines Widerspruchs 80,00 Euro
- Ablehnung 15,00 Euro
- Eilbescheid (Zuschlag) 25,00 Euro
(unverändert)
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