Erste Abmahnungen trudeln ein
Nur acht Wochen nach Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes am 01. Januar 2019 wurden jetzt die ersten direktvermarktenden Winzer angeschrieben, weil sie gegen das Verpackungsgesetz verstoßen haben sollen. Die Schreiben des Verbandes zur Sicherstellung der Beteiligung von Verpackungen an Erfassungssystemen e. V. (VSBVE) gingen an Betriebe aus verschiedenen Anbaugebieten in Deutschland.
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Zentrales Element der Vorgaben des Verpackungsgesetzes ist das im Internet einsehbare Herstellerregister, das eine öffentliche Kontrolle ermöglichen soll, durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister betrieben wird und unter https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Manufacturer zu erreichen ist. Es ist davon auszugehen, dass die abgemahnten Betriebe in diesem Register nicht aufgeführt und damit von dem genannten Verband leicht zu finden waren. Betriebe, die ein solches Schreiben erhalten haben, sollten sich an ihren jeweiligen Verband beziehungsweise an eine fachkundige Rechtsberatung wenden.
Damit ist leider das eingetreten, was Branchenbeobachter zuvor befürchtet hatten. Wer mit Ware befüllte Verpackungen in den Verkehr bringt und diese Verpackungen lizenzieren muss, dies bislang aber noch nicht gemacht hat, sollte sich also spätestens jetzt zügig beim Verpackungsregister LUCID registrieren und zusätzlich einen Lizenzierungsvertrag mit einem dualen System abschließen.
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