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Programm zur Stärkung des Weinbaus

Anträge für die Investitionsförderung können ab sofort gestellt werden

Das Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) hat die Investitionsförderung des Bayerischen Programms zur Stärkung des Weinbaus geöffnet. Ab sofort können Anträge gestellt werden. Seit letztem Jahr können Anträge nicht über das ganze Jahr fortlaufend gestellt und bewilligt werden. Es müssen Auswahlrunden stattfinden. Der Endtermin des nächsten Antragszeitraums (inkl. einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen an der LWG) ist der 30. April 2019. Nach diesem Endtermin können keine Unterlagen mehr nachgereicht werden. Deshalb muss der Förderantrag bis spätestens 10. April 2019 an der Bayerische Landesanstalt fürWeinbau und Gartenbau (LWG) eingegangen sein.

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Um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können, sind mindestens vier Punkte aus den auswählbaren Prioritätskriterien erforderlich. Im Gegensatz zur letztjährigen Antragsstellung kann bei der Erfüllung des Prioritätskriteriums „die Analyse des betrieblichen IST-Zustandes“ (1.Priorisierungspunkt) durch den nicht staatlich anerkannten Energieberater der LWG, Tobias Dienesch, erfolgen.

Für einen Termin zur Energieberatung wenden Sie sich bitte baldmöglichst an Tobias Dienesch (Tobias.Dienesch@lwg.bayern.de). Bestehende, von der Bewilligungsstelle anerkannte Energieberatungen, aus den Auswahlrunden im letzten Jahr sind für diese Auswahlrunde weiterhin gültig.

Die Prioritätskriterien "Investitionen zur Energieeinsparung bei Gebäuden" (ebenfalls 1. Priorisierungspunkt) und "Investitionen zur Wärmenutzung aus Biomasse oder Solarenergie, Klimatisierung mit Wärmerückgewinnung" (2. Priorisierungspunkt) sind weiterhin durch einen staatlich anerkannten Energieberater zu bestätigen.

Aufgrund dieser wesentlichen Änderungen empfehlen wir Ihnen zunächst die Hintergrundinformationen, die Beschreibung des Antrags- und Auswahlverfahrens sowie die Merkblätter „Merkblatt zur Förderung von Investitionen nach dem Bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaus Teil B Investitionsförderung (WBB)“ und „Merkblatt zum Auswahlverfahren für das Bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil B: Investitionsförderung (WBB)“ im Förderwegweiser des StMELF

unter http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/057014/index.php

zu lesen.

Nehmen Sie anschließend Kontakt zu einem Förderberater der LWG auf:Juliane Urban (juliane.urban@lwg.bayern.de, 0931/9801 216)Dr. Matthias Mend (matthias.mend@lwg.bayern.de, 0931/9801 553)

Die Förderberater werden mit Ihnen die Vorgehensweise für eine fristgerechte und vollständige Förderantragsstellung besprechen.

Bei Investitionen von über 100.000 € mit einer baulichen Maßnahme ist ein Berater der BBV LandSiedlung GmbH (Tel. 0931 279 57 34) oder der BBA GmbH (Tel. 09523 501392) hinzuzuziehen.

Neue Förderanträge von Antragstellern der Auswahlrunden im Jahr 2018 können nur gestellt werden, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und ein Zahlungsantrag gestellt wurde.

Wichtig für alle Winzer, die einen Förderantrag bis zum Antragsendtermin 30. April 2019 stellen möchten: eine fristgerechte und vollständige Bearbeitung der Förderanträge ist nur sichergestellt, wenn der Förderantrag bis spätestens 10. April 2019 an der LWG eingegangen ist!

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