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Rebschutzhinweis Heilbronn

Die Rebentwicklung nimmt Fahrt auf

Die Reben haben nun vielerorts zu Bluten begonnen und das Knospenschwellen hat eingesetzt. Frühe Sorten und Lagen befinden sich bereits im Wollestadium und an sehr exponierten Standorten sind erste grüne Triebspitzen sichtbar. Der warme März hat den Austrieb begünstigt. Aktuell ist die Entwicklung ungefähr acht Tage früher als der langjährige Durchschnitt. Wie es um die weitere Entwicklung und somit auch die Spätfrostgefahr steht, wird der April zeigen.

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DWI
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Nachdem kurzen Temperaturtief zeigen Wetterprognosen wieder ansteigende Temperaturen in der kommenden Woche. Aufgrund der bisher guten Wetter- und Bodenbedingungen sind die ersten Junganlagen gepflanzt. Bei Maschinenpflanzungen ist immer zu prüfen, ob ausreichend Wurzelschluss vorhanden ist. Gegen Phomopsis ist aktuell keine Behandlung durchzuführen. Erst ab dem Erscheinen des ersten Grüns sind bei vorhergesagten längeren Nässeperioden Infektionen möglich. In der Regel wird Phomopsis bei der ersten Peronosporabekämpfung miterfasst. Austriebsbehandlungen sind Sonderspritzungen. Der „normale“ Pflanzenschutz beginnt aus heutiger Sicht frühestens Ende April/ Anfang Mai.

Pheromonausbringung:

Die aktuell aufgelaufenen Temperatursummen befinden sich zwischen 840 und 920 Gradtagen. Ab einer Temperatursumme von 950 sollten die Pheromonampullen ausgehängt sein. Aus heutiger Sicht sollten daher die Dispenser in frühen Lagen bis zum Ende der Woche ausgebracht sein. In späteren Lagen bis zum zweiten Aprilwochenende. Zur Kontrolle des Traubenwicklerfluges, sowohl innerhalb wie auch außerhalb von Pheromonflächen, sollten von den örtlich zuständigen Personen bis dahin auch neue Pheromonfallen ausgehängt sein (siehe beiliegende Anleitung Bio-Lure- Köder). Nicht ausgehängte Flächen müssen rechtzeitig im Gemeinsamen Antrag abgemeldetwerden.

Fraßschädlinge:

Erste Meldungen über Fraßschäden sind eingegangen. Vor allem Flächen mit Vorjahresbefall sollten beobachtet werden. Bei Erdraupenfraß können durch nächtliches Absammeln der Tiere nach Einbruch der Dunkelheit, gute Erfolge erzielt werden. Bei stärkerem Auftreten kann gegen den Rhombespanner eine Behandlung mit Steward, Mimic oder SpinTor (B1! bienengefährlich!) durchgeführt werden. Mimic ist auch gegen Erdraupen zugelassen. Entscheidend für eine ausreichende Wirkung ist, dass der ganze Rebstock behandelt wird, zum Zeitpunkt wenn die ersten Fraßschäden sichtbar werden. Um Abwaschungen zu vermeiden, sollten bei geplanten Behandlungen, die angekündigten Niederschläge bis voraussichtlich 04. April noch abgewartet werden.

Schadmilben:

Eine Austriebsbehandlung muss nicht standardmäßig erfolgen. Bei starkem Vorjahresbefall mit Roter Spinne oder vor allem in Junganlagen ohne ausreichenden Besatz mit Raubmilben zur Bekämpfung der Kräuselmilbe, kann eine Behandlung mit Öl notwendig sein. Der optimale Einsatzzeitpunkt ist das Wollestadium. Dies wird in vielen Flächen im Laufe der nächsten Woche erreicht werden. In frühen Sorten und Lagen kann der optimale Einsatzzeitpunkt auch bereits vorbei sein. Hier kann es beim Einsatz von Öl bei aufbrechenden Knospen zu Verbrennungen kommen. Für einen guten Bekämpfungserfolg sollte es möglichst über 15°C und windstill sein. Stämmchen und Ruten sollten ausreichend benetzt werden (tropfnass spritzen). Dafür muss jede Gasse befahren werden.

Herbizide:

In Junganlagen ab Pflanzjahr kann Vorox F gegen einjährige zweikeimblättrigeUnkräuter im Vorauflauf angewendet werden. Sind Unterlage und Edelreis noch nicht vollständig verholzt (Pflanzjahr + 1. Standjahr), müssen diese durch ein Pflanzrohr geschützt werden. Grundsätzlich sind zur Vermeidung von Abdrift unbedingt die Windverhältnisse zu beachten und möglichst abdriftmindernde Düsen zu verwenden. Herbizide dürfen nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewendet werden. Unsachgemäße Anwendungen von beispielsweise Wegrändern oder Böschungen sind gesetzwidrig und sind zu unterlassen.

Wildschäden:

Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Besonders die Sorte Lemberger wird in Waldnähe gerne von Rehen bevorzugt und im Schnabelbereich abgeweidet. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs (z. B. Einzäunung der Rebfläche, Elektrozaun am Waldrand, Hasendraht/Rebschutzrohr),stehen.

Mittelinformation:

Neuzulassungen/ Neu im Handel:

  • Zorvec Zelavin Bria (Kombipack): Wirkstoff Oxathiapiprolin, wird vom Hersteller zur Resistenzvorsorge nur inKombination mit Flovine (Folpan) angeboten, gegen Peronospora nur in Keltertrauben (im Kombipack),Wirkstoffgruppe Q
  • Folpan Gold (ehemals Ridomil Gold): Wirkstoffe Folpan und Metalaxyl-M (Wirkstoffgruppe D), gegenPeronospora in Keltertrauben
  • Delan Pro: Wirkstoffe Dithianon und Kaliumphosphonat, gegen Peronospora in Keltertrauben
  • Luna Max: Wirkstoffe Fluopyram und Spiroxamin (Wirkstoffgruppen L/H), gegen Oidium in Keltertrauben
  • Beloukha: Wirkstoff Pelargonsäure, Herbizid gegen Stockaustriebe an Junganlagen (Pflanzjahr bis 4.Standjahr) in Tafel- und Keltertrauben

Ausgelaufene Zulassungen und deren Aufbrauchfristen:

  • Aufbrauchfrist bis zum 30.06.2019: Kerb 50 W
  • Aufbrauchfrist bis zum 30.09.2019: Dithane Neo Tec
  • Aufbrauchfrist bis zum 30.11.2019: Masai
  • Aufbrauchfrist bis zum 30.03.2020: Tridex DG Raincoat

Ausgelaufene Zulassungen der letzten Jahre mit Anwendungsverbot:

Funguran, Kocide Opti, Cuprozin flüssig, Roundup Turbo, Vertimec, Garlon4, Cabrio Top, Regalis Plus Pack, Apollo,Roundup UltraMax, Plantaclean 360, Basta, Ordoval, Runner/ Gladiator, Pergado, Luna Privilege, Discus, Universalis,Dominator Neo Tec, Equation Pro, Confidor WG 70, U46 M-fluid

Informationen zur Beseitigungspflicht abgelaufener Pflanzenschutzmittel beim BVL unter:

http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/psm_ZugelPSM_node.html

Sonstiges:

Keltertraubenmittel sind nicht automatisch auch Tafeltraubenmittel! Erzeuger von Tafeltrauben müssen unbedingt an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden. Köderflaschen für Wespen sind, sofern noch nicht geschehen, nun aus der Anlage zu entfernen um Beifänge zuvermeiden.

Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zumBienenschutz, sind immer zu beachten.

Der nächste Hinweis erfolgt anlassbezogen voraussichtlich Mitte bis Ende April.

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