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Mitgliederversammlung DWV

Die aktuelle Lage im Weinbau

Anlässlich der öffentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Weinbauverbandes e.V. (DWV) am 28. Mai 2019 in Bad Kreuznach erläutert DWV-Präsident Klaus Schneider in seinem Bericht zur Lage die aktuellen Themen der deutschen und der europäischen Weinbaupolitik.

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DWV-Präsident Schneider startet mit einem Blick auf den Vegetationsstand in den Rebanlagen. „Trotz Spätfrost in einigen Regionen, sieht es insgesamt sehr gut aus. Die Rebenentwicklung präsentiert sich dieses Jahr zwei Wochen später als 2018. Trotzdem ist alles im Lot, denn sie liegt damit im langjährigen Mittel. Auch der Regen der letzten Wochen hat gut getan und die Wasserversorgung verbessert. Trockenstress ist zum Glück derzeit kein Thema. Aus heutiger Sicht sind wir mit dem Stand der Rebenentwicklung sehr zufrieden“, so der Präsident.  Schneider geht in seinem Bericht auch auf den Pflanzenschutz ein. Er appelliert hierzu an die Politik, dafür Sorge zu tragen, dass Pflanzenschutz nicht unmöglich gemacht wird, sondern möglich bleiben muss. „Es ist doch klar, dass Pflanzenschutz kein Selbstzweck ist, sondern aufgrund der geografischen Breitenlage Mitteleuropas eine Notwendigkeit, um gesundes Erntegut einzubringen. Das ist übrigens auch im Interesse der Verbraucher“, erläutert der DWV-Präsident.

Unruhe bei Winzern

Schneider geht im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und bei den pflanzenbaulichen Nacharbeiten auch auf die neuen Anwendungsbestimmungen für den Gesundheitsschutz ein, die um den Jahreswechsel für erhebliche Unruhe und auch Unmut bei den Winzern gesorgt hatten: „Ich stelle hierzu klar: selbstverständlich ist auch für die Weinbaupraxis der Gesundheitsschutz von höchster Priorität. Wir haben Verständnis dafür und auch ein Eigeninteresse daran, dass neue Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz in die Praxis integriert werden. Das darf aber nicht so erfolgen, dass Pflanzenschutzmaßnahmen 
durch überzogene Auflagen in der Praxis kaum noch möglich sind.“ Schneider begrüßt es daher, dass sich die Bundesministerin höchstpersönlich nochmals dem Thema angenommen  und Dialogforen veranlasst hat, bei denen Verwaltung, Wissenschaft, Forschung und Praxis zusammenkommen, um gemeinsam praktikable Lösungen zu erarbeiten. „In rund zwei Wochen steht eine weitere Fachgesprächsrunde an. Hier erwarten wir auch zum Punkt Bußgeldbewehrung einen lösungsorientierten Ansatz“, ergänzt Schneider.

DüV-Novellierung ein Trauerspiel

Zur Novellierung der Düngeverordnung führt der Präsident aus: „Es ist ein Trauerspiel, was  hier in den letzten Jahren geboten wird. Erst 2017 wurde die DüngeVO novelliert; Beratung und Weinbaupraxis haben sich darauf eingestellt und sich intensiv damit auseinandergesetzt, die Vorgaben in die Praxis umzusetzen, obwohl sie vorab nicht eingebunden waren. Unsere Forderung lautet daher, dass mit der erneuten Novellierung der DüngeVO zu inhaltlichen Dingen nicht überzogen wird, die Umsetzbarkeit für die Praxis im Blickfeld bleibt und die verbleibende Zeit genutzt wird, die Fehler der „alten“ DüngeVO zu korrigieren.“


Zum Thema EU-Weinbaupolitik zeigt sich Schneider darüber erfreut, dass sich der DWV über den Dachverband COPACOGECA intensiv in das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Einheitlichen GMO einbringen konnte und daher insgesamt mit diesem Zwischenergebnis zufrieden sein könne. Im Folgenden geht Schneider auf einzelne Vorschläge ein. „Das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen soll bis Ende 2050 verlängert und auf europäischer Ebene weiter auf maximal ein Prozent festgesetzt werden. Diese Begrenzung begrüßen wir nachdrücklich, denn wir befinden uns nicht in einem Wachstumsmarkt“, begründet der Weinbaupräsident. Auch wenn die Zahlen des weltweiten Konsums zwar insgesamt konstant geblieben seien, wären sie jedoch in Europa eher rückläufig. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass bereits geringe Mengenveränderungen erhebliche Preisschwankungen verursachen könnten, erläutert Schneider.

Neues aus Brüssel

In puncto einer Aufnahme von entalkoholisierten und teilentalkoholisierten Weinen als Kategorie in die Gemeinsame Marktordnung bekräftigt Schneider, dass hier die Möglichkeit bestehe, in alkoholkritischen Zeiten einen bedeutenden Wachstumsmarkt zu erschließen. "Die Brauer haben uns vorgemacht, wie das funktionieren könnte. Diese alkoholfreien Produkte sind keine Konkurrenzprodukte zu „normalen“ Weinen“, hebt Schneider hervor.
„Des Weiteren plädieren wir dafür, dass die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor beibehalten werden. Die Regelungen sollen jedoch nach dem Willen der EU-Kommission aus der Einheitlichen Marktordnung ausgeklammert und in sog. Nationale Strategiepläne überführt werden“, erläutert Schneider und betont, dass dabei darauf geachtet werden müsse, dass bei der Neugestaltung nicht bewährte Elemente des funktionierenden 
Systems auf der Strecke blieben. Zum Brexit nimmt der Präsident wie folgt Stellung: „Darüber hinaus müssen wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die finanzielle Mittelzuweisung für das Nationale Stützungsprogramm für Deutschland nicht gekürzt wird.“
Nach diesem Ausblick auf die Weinbaupolitik der EU widmet sich Weinbaupräsident Schneider in seinem Bericht zur Lage auch der anstehenden Reform des deutschen Weingesetzes. „Hierzu haben im März und im Mai zwei „Runde Tische“ bei Bundesministerin Julia Klöckner stattgefunden. Wir sind glücklich, dass wir, die Vertreter der Weinwirtschaft, uns am 16. Mai mit Ministerin Klöckner und den Vertretern der Wein produzierenden Bundesländer bei einem Treffen in Bonn auf zentrale Eckpunkte als Diskussionsgrundlage für einen Referentenentwurf einigen konnten.“ Der Referentenentwurf würde noch vor der parlamentarischen Sommerpause erwartet, berichtet Schneider, und berücksichtige im Wesentlichen folgende Eckpunkte: „Das Herzstück der Reform ist die Neuausrichtung des Bezeichnungsrechts mittels der Profilierung der Herkunft, für die sich der Deutsche Weinbauverband seit 2017 intensiv einsetzt. Dabei gilt es, das alte Qualitäts- und Bezeichnungssystem in ein neues herkunftsorientiertes Qualitäts- und Bezeichnungssystem zu überführen, das für den Kunden transparent und leicht verständlich ist. 

In Zukunft soll die geschützte Herkunftsbezeichnung ein Qualitätsversprechen beinhalten. Die Angabe einer kleineren Herkunft soll ein größeres bzw. spezifischeres Qualitätsversprechen beinhalten. Der dafür notwendige rechtliche Rahmen muss im deutschen Weingesetz neu geschaffen werden“, fordert Schneider. Mit Bezug auf die Hektarertragsregelung erläutert Schneider, dass der DWV es begrüße, dass die den Ländern bisher eingeräumten Möglichkeiten ausreichend flexibel seien und man deshalb dafür plädiere, sie beizubehalten.


„Was die Schutzgemeinschaften betrifft, so freuen wir uns, dass diese die ihnen übertragene Selbstverantwortung für die Anbaugebiete annehmen und mit Überlegungen zur Profilierung begonnen haben. Eine Übertragung von Kontrollpflichten auf Schutzgemeinschaften lehnen wir nachdrücklich ab, denn unserer Meinung nach muss die Wahrnehmung dieser Aufgabe als hoheitliche Aufgabe zwingend beim Staat verbleiben!“, führt der Weinbaupräsident aus. „Des Weiteren hat sich aus unserer Sicht das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen bewährt und sollte in dieser Form beibehalten werden. In diesem Zusammenhang plädieren wir dafür, die Festschreibung des 0,3-Prozentsatzes für Neuanpflanzungen über 2020 hinaus beizubehalten“, erklärt Schneider.


„Mit Bezug auf das System der traditionellen Begriffe möchten wir, dass Änderungen nur behutsam vorbereitet werden. Denn letztlich sind diese nur dann geeignet, wenn den traditionellen Begriffen dadurch ihre ursprünglich hohe Wertigkeit aus der Vergangenheit wieder zurückgegeben wird. Daher setzen unserer Meinung nach Änderungen unbedingt eine vorherige umfassende Beratung voraus“, unterstreicht Schneider. 


„Des Weiteren fordert der DWV, dass die Stützungsprogramme für jedes Bundesland so flexibel anwendbar sein müssen, so dass die zur Verfügung stehenden Gelder auch ausgegeben werden können. Es darf in Zukunft kein Geld mehr nach Brüssel zurückgeschickt werden. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass die Gelder von Brüssel insgesamt gekürzt werden. Sofern die einem Land zur Verfügung stehenden Mittel nicht von diesem Land oder durch ein anderes Land eingesetzt werden können, gilt es, flexible Lösung zu schaffen, die eine Verschiebung der Mittel in die zentrale Absatzförderung ermöglichen. In dem Zusammenhang bitten wir die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass das EU-Stützungsprogramm um eine eigenständige Maßnahme zur Steillagenförderung erweitert wird!“, erklärt der DWVPräsident.


In seinem Lagebericht bezieht der Weinbaupräsident auch Position zur aktuellen Alkoholpolitik der EU. Hierzu stellt Schneider seine Besorgnis angesichts prohibitiver Maßnahmen einiger Mitgliedstaaten heraus, die sich nicht zuletzt gegen die Akzeptanz des Weines als Kulturgut richteten. „Mit Besorgnis betrachte ich die aktuelle Entwicklung in Brüssel beim Thema Alkoholpolitik, da es weiterhin keinen Kompromiss bei der Neugestaltung des ‚European Alcohol and Health‘ Forums gibt. Auch die Maßnahmen, die die Weltgesundheitsbehörde (WHO) zur Bekämpfung jeglichen Konsums und nicht nur gegen den gesundheitlich bedenklichen Missbrauch vorsieht, sind alarmierend. Die Einschränkung der freien Verfügbarkeit sowie drastische Alkoholsteuern sind der falsche Weg. Richtig ist die aktive Präventionsarbeit! Gemeinsam haben wir daher Wine in Moderation ins Leben gerufen, wodurch wir uns von jeglichem Missbrauch distanzieren und uns für moderaten Konsum und verantwortungsvolle Werbung stark machen. Damit diese Kampagne ein politisches Gewicht bekommt, müssen möglichst alle Unternehmen der deutschen Weinbranche aktives Mitglied des Wine in Moderation-Programms werden. Denn nur mit einem nachweislichen Erfolg der Initiative können wir politisch punkten“, betont Schneider und empfiehlt deshalb, die Mitgliedschaft zu erwerben, die kostenlos sei.


„Denn nicht zuletzt im Hinblick auf die Initiative von Minister Wissing, die Deutsche Weinkultur als Immaterielles UNESCO Kulturerbe zu schützen, sollte uns ein verantwortungsbewusster Umgang mit Wien ein besonderes Anliegen sein“, erklärt der Weinbaupräsident. „Der Antrag auf den Schutz der deutsche Weinkultur als Immaterielles UNESCO Kulturerbe, der zur Zeit vom Deutschen Weininstitut vorbereitet wird, erfordert eine umfassende Beteiligung aller Träger der Deutschen Weinkultur, d.h. Mitwirkende in der Weinproduktion oder im Weinvertrieb, als Weingästeführer, Weinhoheit, Dozent oder Mitglied in einem Weinbauverband, einer Weinbruderschaft oder in sonstigen weinkulturellen Institutionen.
Das DWI hat einen Link freigeschaltet, mit dem alle Träger
der Deutschen Weinkultur ihre Unterstützung zum Ausdruck
bringen können“, erläutert Schneider. Und mit der Bitte, sich an
dieser Abstimmung zu beteiligen und dadurch den Antrag

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