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Volksbegehren Artenschutz

Das sagen die Fraktionen im Landtag

Wir haben die Fraktionen im Landtag zu ihrer Position bezüglich des Volksbegehrens Artenschutz in Baden-Württemberg befragt.

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Bild von vizyweb auf Pixabay
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Sollte der Gesetzesentwurf zur Abstimmung im Landtag stehen, wie wird Ihre Fraktion abstimmen?

Grüne: Das Artensterben insbesondere auch bei den heimischen Insekten hat massiv zugenommen. Das ist die zweite große ökologische Krise neben der Klimakrise, mit der wir uns heute auseinandersetzen müssen. Die Ziele des Volksbegehrens stimmen zu großen Teilen mit unserer grünen Programmatik überein. Die gesetzlichen Grundlagen von Naturschutz und Landwirtschaft sollen so gestaltet sein, dass unsere Tier- und Pflanzenarten in unserem Land erhalten und geschützt werden. Die Stoßrichtung und Intention des Volksbegehrens unterstützen wir. Dabei ist uns wichtig, dass wir den Schutz der Natur mit den Landnutzenden erreichen. Wie wir abstimmen werden, können wir abschließend noch nicht sagen. Der Gesetzentwurf enthält zum Teil gesetzestechnische Ungenauigkeiten, etwa unklare Begriffe oder mehrdeutige Formulierungen. Wir prüfen den Gesetzentwurf in der gebotenen Sorgfalt. Bei unserer Fraktionsklausur Mitte September werden wir uns eingehend damit befassen. Wir behalten uns dabei ausdrücklich vor, gegebenenfalls einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, der den gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen besser gerecht wird. Diesen würden wir selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Initiatoren und allen betroffenen Akteuren erarbeiten.


CDU: Wir haben einen umfassenden Antrag an die Landesregierung gestellt, um zu erfragen, welche Auswirkungen das Volksbegehren zum Beispiel auf den Ökolandbau oder die Weinbauern hätte. Wir wollen auf Basis einer breiten Faktenlage die Debatte führen. Beim Artenschutz sollte uns ein breiter gesellschaftlicher Konsens gelingen. Wobei wir aber den völligen Verzicht auf Pflanzenschutz in Schutzgebieten sehr kritisch sehen. Beispielsweise im Taubertal, wo früher der größte Rebteppich Deutschlands war, kämen dann erhebliche Teile des Weinbaus zum Erliegen. Ähnliches gilt für die Streuobstwiesen. Wir müssen die Kritik der Landwirte, Streuobstwiesenbesitzer, Weinbauern und auch Naturschützer ernst nehmen. Wir müssen aufpassen, dass wir keine ökologischen Widersprüche erzeugen. Das Innenministerium hat den Antrag des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ nach entsprechender verfassungsrechtlicher Prüfung zugelassen und den Weg für das erste Volksbegehren über einen Gesetzesentwurf freigemacht. Bis März haben die Initiatoren nun Zeit, 770.000 Unterstützer zu gewinnen. Erst dann wird der Landtag die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens beraten. Eine Abstimmung steht in der Fraktion deshalb aktuell noch nicht zur Diskussion. Für die Fraktion wird bei der Abstimmung aber entscheidend sein, dass unsere bäuerlichen Familienbetriebe und eine regionale landwirtschaftliche Produktion im Land erhalten bleiben. Wir wollen auch, dass unsere wertvolle Kulturlandschaft, von der Streuobstwiese über den Obstbau am Bodensee bis hin zu den Weinregionen am Kaiserstuhl und im Markgräflerland, nicht verloren geht. Dies gelingt nur, wenn eine zukunftsgerichtete Bewirtschaftung auch weiterhin möglich ist.


SPD: Wir unterstützen das Volksbegehren, weil es grundsätzlich die richtigen Forderungen stellt. Um die Artenvielfalt zu erhalten und wieder zu erhöhen, müssen wir dringend Maßnahmen ergreifen, dazu gehört auch eine spürbare Änderung unserer Agrarpolitik. Insbesondere eine starke Pestizidreduktion, aber auch eine umweltschonendere Düngung sowie das Belassen von genügend Freiräumen, Brachflächen und Blühstreifen gehören dazu. Daneben muss der Biotopverbund gestärkt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält aber Punkte, die wir differenzierter betrachten. Deshalb werden wir mit eigenen Anträgen unsere Zielsetzung einbringen.


FDP/DVP: Sofern der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird, wird die FDP/DVP-Fraktion ihn ablehnen.

Welche Auswirkungen wird der vorliegende Gesetzesentwurf auf den bereits vom Strukturwandel gebeutelten Weinbau haben?

Grüne:  Hier sind wir auf die Aussagen der Ministerien angewiesen, die uns noch nicht vorliegen. Wir stehen mit betroffenen Akteurinnen sowie mit Experten in Kontakt. Sowohl zwischen den Anbauverbänden als auch innerhalb der Natur- und Umweltschutzgemeinschaft gibt es verschiedene Ansichten und Meinungen über die Auswirkungen des Gesetzentwurfes, auch in diesem Punkt. Allerdings gibt es bereits deutliche Hinweise, dass der Gesetzentwurf den Strukturwandel beschleunigen könnte. Insbesondere die befürchteten Auswirkungen des Volksbegehrens auf unsere Sonderkulturen in Natura 2000 oder Landschaftsschutzgebieten, darunter der Weinbau, bereiten auch uns Sorgen. Ein völliges Verbot von Pflanzenschutzmitteln im Landschaftsschutzgebiet Kaiserstuhl (mit circa 5000 ha etwa 40 Prozent der badischen Weinbaufläche) würde den Weinbau dort für viele Betriebe deutlich erschweren oder unmöglich machen.


CDU: Gerade die Regelung zu dem Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten wird vor allem den Weinbau in Baden, aber auch den Obstbau am Bodensee, sehr hart treffen, da fast alle relevanten Wein- und Obstbaugebiete in Schutzgebieten liegen. Die jetzige Formulierung lässt zudem auch keine Mittel aus dem Biobereich zu. Wein- und Obstbau sind jedoch ohne Pflanzenschutz nur schwer zu betreiben. Hinzukommt, dass der Steillagenweinbau noch ganz besondere Herausforderungen mit sich bringt. Würde dieses Verbot aus dem Gesetzentwurf tatsächlich in vollem Umfang greifen, hätte dies massive Konsequenzen für die Sonderkulturen. Der Verlust von Wein-, Obst- und Gemüsebaubetrieben würde zudem dazu beitragen, dass wertvolle Kulturlandschaften verloren gehen und damit auch ein Beitrag zum Rückgang der Artenvielfalt geleistet würde, da manche Arten gerade bewirtschaftete Flächen benötigen.


SPD: Weinanbau ohne den Einsatz von Glyphosat (das durch den Bund ja ohnehin derzeit verboten wird) ist machbar. Pflanzenschutzmittel gegen die gefährlichsten Pflanzenkrankheiten (wie Pilzbefall und Traubenwickler) muss man nach unserer Auffassung aber noch sehr lange nutzen können. Kulturen wie Weinbau oder Obstanbau müssen daher in den allermeisten Gebieten pauschal von Pestizidverboten ausgenommen werden. In diesem Punkt halten wir die Formulierungen im Gesetzentwurf des Volksbegehrens für zu weitgehend, beziehungsweise nicht praktikabel. Es sollte nicht pauschal für alle Schutzgebiete (auch LSG und Natura-2000) ein Pestizidverbot gelten, sondern umgekehrt sollten nur in Schutzgebieten, die ausdrücklich artenschutzrelevant sind, Pestizidverbote ausgesprochen werden.


FDP/DVP: Ein solches Gesetz wäre zweifelsohne ein Strukturwandel-Turbo.

Wie stehen Sie zu der Aussage im einleitenden Teil des Gesetzesentwurfs, dass die Änderungen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehrbelastungen für öffentliche und private Haushalte führen?

Grüne: Das Innenministerium hat in seinem Gutachten zur Zulassung des Volksbegehrens klar festgestellt, dass der Gesetzentwurf verfassungskonform ist – auch hinsichtlich des Staatshaushaltsgesetzes. Eine wesentliche Beeinflussung des Haushalts sei nicht ersichtlich. Klar ist, eine signifikante Ausweitung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft ist nur durch umfassende Begleitmaßnahmen zu erreichen. Diese reichen von der Erhöhung der Fördermittel für „Umsteller“ und bereits ökologisch wirtschaftende Betriebe bis hin zur Nachfragestimulierung beispielsweise durch die Erhöhung des Anteils regionaler Bio-Lebensmittel in Kantinen. Alle diese Maßnahmen erfordern mehr Mittel aus dem Landes- und Bundeshaushalt sowie eine deutliche Umschichtung der GAP-Mittel in die Agrarumweltmaßnahmen. Hier fordern wir 30 Prozent.


CDU: Wir sehen diese Aussage mit Skepsis. Aus diesem Grund haben wir diese Frage auch in unseren Antrag aufgenommen. Die Umsetzung der Reglungen aus dem Gesetz kann nicht gelingen, ohne dass sie durch entsprechende Maßnahmen und Förderungen unterlegt werden. Ein Beispiel stellt der Ökolandbau dar. Ein Mehr an Ökolandbau kann auch eine größere Nachfrage in Bezug auf die vorhandenen Förderinstrumente bedingen, ebenso die angestrebten Änderungen beim Pflanzenschutz. Dies bedeutet aus unserer Sicht auch einen größeren Bedarf an Fördermitteln und mehr Mittel für Forschung.


SPD: Wir gehen davon aus, dass die massive Reduzierung des Pestizideinsatzes und die deutliche Erhöhung des Biolandbau-Anteils sowie die Verbesserungen im Biotopverbund und andere Naturschutzmaßnahmen auch zusätzliche Landesmittel in zweistelliger Millionenhöhe erfordern, denn die Landwirtschaft kann nur durch Fördermittel und auch Kompensationsmittel diese Anstrengung stemmen.


FDP/DVP: Diese Aussage halten wir für Unfug. Bei einer derartigen Extensivierung der Bewirtschaftung müssten die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit erheblichen Mindereinnahmen rechnen. Die Kommunen hätten zusätzliche Bürokratiekosten zu erwarten, beispielsweise durch die unverhältnismäßige Verschärfung der Regelungen zum landesweiten Biotopverbund. Und das Land müsste im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik jedes Jahr zig Millionen Euro zusätzlich für die Förderung des Ökolandbaus bereitstellen, um die Zielvorgabe zu erreichen.

Ist eine Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50 Prozent bis 2025 in Baden-Württemberg machbar?

Grüne: Wir Grüne arbeiten daran, dass künftig weniger Pflanzenschutzmittel auf unseren Äckern und Feldern landen. Ein Hauptpunkt darin ist ein Programm zur Pestizidreduktion. Details dazu stimmen wir dieser Tage mit unserem Koalitionspartner ab. Demnach sollen unsere Landwirte bis 2030 nur noch halb so viel Pflanzenschutzmittel auf ihren Feldern ausbringen. Wenn wir dies früher erreichen können, umso besser. Es ist uns wichtig, dass die Landwirtinnen, Landwirte, Weinbäuerinnen und Weinbauern beraten und unterstützt werden, wie die Umstellung auf eine Landwirtschaft ohne chemisch-synthetische Pestizide gelingen kann. Um ein solches Ziel zu erreichen, müssen wir einerseits den Ökolandbau-Anteil weiter deutlich erhöhen und gleichzeitig für den konventionellen Anbau moderne Applikationstechniken erforschen und finanziell unterstützen. Darüber hinaus bedarf es weiterer Anreize, den Einsatz insbesondere insektengefährlicher Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Dann ist auch eine Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf die Hälfte möglich.


CDU: Aus Sicht der CDU-Fraktion stellt sich hier bereits die Frage, von welchem Ausgangswert auszugehen ist. Es ist im Detail nicht bekannt, welche Mengen welcher Mittel in Baden-Württemberg derzeit ausgebracht werden. Es ist daher aus unserer Sicht kritisch zu sehen, wenn nun feste Reduktionsziele festgelegt werden sollen, ohne dass vorher die notwendige Datengrundlage geschaffen wurde. Die Regelung ist daher noch zu unspezifisch und im Ergebnis schon aus diesem Grund schwer umsetzbar. Wir sind offen für die Festlegung von festen Reduktionszielen, wenn dies auf der Basis seriöser Datengrundlagen erfolgt. Dies sollte im engen Dialog mit den Landnutzern und den Naturschutzverbänden geschehen.


SPD: Ja. Wir sind der Auffassung, dass Neonicotinoide und wirkungsgleiche Stoffe sofort verboten werden müssen, ebenso sollten Glyphosat und andere synthetische Totalherbizide kurzfristig verboten werden. Allein damit ergibt sich eine erhebliche Reduzierung. Die Erhöhung des Biolandbaus um beispielsweise 20 Prozent in diesem Zeitraum würde dementsprechend eine weitere deutliche Reduzierung bedeuten. Wir gehen aber auch davon aus, dass es eine Reihe von Kulturen und Schädlingen sowie Pflanzenkrankheiten gibt, für die man noch langfristig synthetische Pflanzenschutzmittel benötigt, nicht nur im Obst- und Weinbau, sondern auch bei Gemüse und in manchen anderen Kulturen. Zudem muss man aus unserer Sicht die für den biologischen Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel (die ja auch allen konventionellen Betrieben zur Verfügung stehen) weiterhin zulassen und auch nicht in dem 50-Prozent-Ziel mitrechnen.


FDP/DVP: Zunächst einmal fällt die Pflanzenschutz-Gesetzgebung in die Zuständigkeit des Bundes, weswegen wir bezweifeln, dass ein Landesgesetz über die flächenbezogene Ermittlung und Veröffentlichung von Pflanzenschutzdaten überhaupt zulässig wäre. Grundsätzlich halten wir es für möglich, die eingesetzten Mengen an Pflanzenschutzmitteln mithilfe von neuen Resistenzzüchtungen, digitaler und teilautomatisierter Präzisionslandwirtschaft und einer Weiterentwicklung des integrierten und biologischen Pflanzenschutzes künftig stark zu drosseln, aber dazu braucht man angesichts der nötigen Investitionen und Forschungsprojekte deutlich länger als fünf Jahre. Und ganz ohne Pflanzenschutzmittel wird man Kulturpflanzen letztlich nie erzeugen können, vor allem im Wein- und Obstbau nicht.

Wie realistisch ist in Ihren Augen eine Umstellung auf 50 Prozent Ökolandbau in Baden-Württemberg bis 2035?

Grüne: Durch seine schonende Bewirtschaftung und den Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz leistet der ökologische Landbau einen großen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz sowie für den Erhalt der Artenvielfalt. Wir Grüne streben deshalb eine sukzessive Steigerung des Ökolandbau-Anteils an. Unter der grün-geführten Landesregierung hat sich die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Baden-Württemberg seit 2011 verdoppelt und beträgt aktuell (inklusive Bio-Streuobst) 14 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Unser grünes Ziel ist es, bis 2030 rund 40 Prozent der Fläche ökologisch zu bewirtschaften. An diesem Wachstumspfad wollen wir festhalten. Dieses ambitionierte Ziel wollen wir durch adäquate Hilfen und Begleitmaßnahmen erreichen: Denn es ist uns wichtig, den Weg hin zu weniger Pflanzenschutzmitteln und mehr Ökolandbau so zu gestalten, dass unsere (Bio-)Höfe ökonomisch tragfähig bewirtschaftet werden können. Wir wollen vermeiden, dass eine gesetzlich forcierte Anhebung des Angebots ohne gleichzeitige Stimulierung der Nachfrage den Öko-Betrieben unter Umständen die wirtschaftliche Grundlage entzieht und einen Preisverfall und den Verlust ökologischer Betriebe zur Folge hat.


CDU: Der Ökolandbau ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Der Anteil der ökologisch wirtschaftenden Betriebe lag 2018 bei 10,8 Prozent gemessen an der Zahl aller landwirtschaftlichen Betriebe. Der Flächenanteil des Ökolandbaus ist auf 14 Prozent gewachsen. Dies zeigt, dass Baden-Württemberg auf einem guten Weg ist. Diesen Weg will die CDU-Fraktion auch weiterhin beschreiten. Allerdings dürfen aus unserer Sicht die Absatzmärkte nicht aus dem Blick verloren werden. Schon jetzt haben ökologisch wirtschaftende Betriebe Probleme, Abnehmer zu finden. Dies zeigt, dass eine zu einseitige Förderung nicht zielführend ist und man den Betrieben damit auch keinen Gefallen tut. Wir stehen für die Förderung des Ökolandbaus und werden dies auch weiterhin tun. Wir sind aber auch überzeugt, dass die Verankerung von festen Zielgrößen in einem Gesetz, ohne einen realistischen Bezug zum Markt herzustellen, eine große Herausforderung darstellt.


SPD: Mit Unterstützung einer entsprechenden Agrarpolitik von Bund und Land wäre das realistisch umsetzbar. Das Land allein kann nur durch eine massive Förderung und beispielsweise durch Vorgaben von Biolandbau auf eigenen Flächen sowie in bestimmten Schutzgebieten (beispielsweise Wasserschutzgebiete, innerhalb von Naturschutzgebieten) auf eine höhere Quote hinwirken. Da sind 50 Prozent extrem ehrgeizig. Aber die Richtung stimmt, zumal auch die Verbraucher immer mehr Bioware nachfragen, was durch die heimische Erzeugung nicht gedeckt ist.


FDP/DVP: Das wäre ein Wachstum von etwa 250 Prozent innerhalb von nur 15 Jahren. Marktbasiert halten wir dies mit Blick auf die bisherige Entwicklung des Ökolandbaus für ausgeschlossen. Mit einer massiven und einseitigen Subventionierung ließe es sich womöglich bewerkstelligen, allerdings ginge dies mit einem massiven Preisverfall einher, welcher die Bio-Branche letztlich ruinieren würde.


Die AfD-Fraktion hat unsere Anfrage übrigens nicht beantwortet.

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