Änderung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels STEWARD
Bei dem Pflanzenschutzmittel STEWARD sind Änderungen in der Zulassung wirksam geworden. STEWARD darf ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Das gilt auch für Unkräuter.
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STEWARD darf ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen - auch Unkräuter - ausgebracht werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels STEWARD (Zulassungsnummer 024629-00) mit dem Wirkstoff Indoxacarb hinsichtlich der Einstufung der Bienengefährdung geändert auf:
NB6611
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Das bedeutet, dass STEWARD ab sofort nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen - auch Unkräuter - ausgebracht werden darf. Diese Auflage ist bei jeder Anwendung des Mittels zu beachten, auch bei Nutzung von Verpackungen, die diese geänderte Kennzeichnungsauflage nicht ausweisen.
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