Einreise polnischer Saisonarbeitskräfte
In Zeiten der Coronakrise ändert sich die Lage ständig. Die zum Teil verbreitete Nachricht, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nun auch ein Einreiseverbot für polnische Saisonkräfte erteilt hat, hat sich als Falschmeldung erwiesen.
- Veröffentlicht am

Die zum Teil verbreitete Nachricht, dass das BMI nun auch ein Einreiseverbot für polnische Saisonkräfte erteilt hat, hat sich als Falschmeldung erwiesen. Über das BMEL wurde mitgeteilt, dass zwar von polnischer Seite Grenzkontrollen eingeführt wurden, nicht aber von deutscher Seite. Dies kann sich natürlich jederzeit ändern. Bei einer Rückreise von Deutschland nach Polen gilt aber eine anschließende 14tägige Quarantäne.
Die Einreisebeschränkungen des Bundesinnenministeriums für Saisonarbeitskräfte gelten für die Einreise aus Drittstaaten, UK sowie EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden (u.a. Bulgarien und Rumänien) sowie für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen gelten.
Infektionsschutz in Sammelunterkünften
Anbei finden Sie eine Orientierungshilfe des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) zum Infektionsschutz in Sammelunterkünften in den Sprachen Deutsch, Polnisch und Rumänisch (3 Anlagen). Zu beachten gilt, dass jegliche Gesetze und behördliche Anordnungen im föderalen Deutschland diesen Punkten gegenüber selbstverständlich Vorrang haben.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.