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Saisonarbeitskräfte

Einreise ausländischer Saisonarbeitskräfte: Datenplattform startet in KW 15

Zur kurzfristigen Umsetzung der Einreiseregelung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, gibt es voraussichtlich ab der 15. Kalenderwoche das Portal https://saisonarbeit2020.bauernverband.de. Über dieses Internetportal soll z.B. die Meldung der für die Einreise nach Deutschland benötigten Daten u.a. Name des Betriebes, der Arbeitnehmer, Flugnummer etc., erfolgen. Außerdem werden dort auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den benötigten Daten und Unterlagen gegeben.

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Jacqueline Macou/Pixabay.com
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Der Deutsche Bauernverband, der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, der Bundesausschuss Obst und Gemüse, die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse, der DeutscheRaiffeisenverband und der Zentralverband Gartenbau informieren ihre Mitglieder über die kurzfristige Umsetzung der Einreiseregelung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft: Die Meldung der für die Einreise benötigten Daten für die Einreise nach Deutschland, u.a. Name des Betriebes, der Arbeitnehmer, Flugnummer etc., wird über ein Internetportal erfolgen. Dieses Portal https://saisonarbeit2020.bauernverband.de befindet sich im Aufbau und wird voraussichtlich zu Beginn der 15. Kalenderwoche freigeschaltet werden. Dort werden auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den benötigten Daten und Unterlagen gegeben.

Betriebe, die sich an dem Verfahren beteiligen, müssen die mit BMEL und BMI vereinbarten ergänzenden Infektionsschutz-Regeln (siehe angehängte Datei) einhalten und sich entsprechend vorbereiten. Der Erlass der Bundesregierung zur Einreise von Saisonarbeitskräften wird voraussichtlich ab kommendem Montag gelten. Die Organisation der Anreise von Saisonarbeitskräften muss betrieblich oder dezentral durch die regionalen Verbände und Erzeugerorganisationen erfolgen.

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