Explosion der Natur durch Osterwärme
Durch die warmen Temperaturen über das Osterwochenende, kam es zu einer Explosion in der Natur. Dennoch gab es wären den Nächten auch Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, die zu Frostschäden geführt haben können. Die Wetterlage bleibt bis Mitte Mai noch angespannt, erst dann sind die Eisheiligen vorüber. In diesem Rebschutzhinweis gibt es aktuelle Informationen zu den Themen Pflanzenschutz, Wildschäden, Junganlagen und Düngung.
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Allgemeine Situation
Die Osterwärme hat zu einer Explosion der Natur geführt. Durch Einfluss polarer Kaltluft sanken dann aber in den beiden Nächten nach Ostern die Temperaturen verbreitet unter den Gefrierpunkt. Im Heilbronner Raum kam es trotzdem nur vereinzelt in stark frostgefährdeten Lagen zu Schäden am Austrieb. Geholfen haben dabei sicherlich die trockenen Bedingungen, bei denen das junge Grün auch Temperaturen bis ca. -3°C aushält.
Die spannendste Frage ist die Wetterentwicklung hinsichtlich der Temperaturen bis zur „Kalten Sophie“ Mitte Mai. Für seriöse Temperaturprognosen bis zu den Eisheiligen ist es noch zu früh. Frostruten sollten in tieferen Lagen und bei noch nicht so weit ausgetriebenen Sorten bis Anfang Mai stehen bleiben. Dann weiß man mehr und kann die Wetterentwicklung besser abschätzen.
Hinsichtlich der Rebenentwicklung ist es wie immer im Frühjahr: Sorten- und Lagebedingt sind große Unterschiede festzustellen. Die Frühstarter-Rebsorten (z.B. Lemberger oder Chardonnay) in bevorzugten Lagen haben aktuell bereits jetzt 2-4 Blättchen. Kleine Gescheine sind dort schon zu sehen. Der Austrieb ist allgemein nahezu vollständig. Nur gelegentlich haben Knospenschädlinge einzelne Bögen geleert. Frühlingshafte, teilweise fast frühsommerliche Witterung in den nächsten Tagen lässt die Reben weiterwachsen. Unmittelbar nach dem Austrieb stehen deshalb die Ausbrecharbeiten an. Dabei werden alle überzähligen Rebtriebe am Altholz und an den Tragruten ausgebrochen.
Wenn man damit zu lange wartet geht die Übersichtlichkeit im Stock und damit die Arbeitsgeschwindigkeit verloren. Durch die nassen Monate Februar und März ist es im Untergrund noch sehr feucht. Lediglich der Oberboden ist durch fehlenden Regen der letzten drei Wochen knochentrocken. Frühjahrstrockenheit ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches bei uns. Bei schwachwüchsigen Beständen (meist durch Virusbefall) kann bei weiter ausbleibendem Regen möglicherweise ein Tröpfchenbewässerungsgang im Mai den Wuchs etwas anregen. Ansonsten ist das Thema Wassergabe in Ertragsanlagen noch lange kein Thema. Für die Pflege des Unterstockbereichs ist in Hanglagen, bei schweren Böden und bei Seitenhang ein Herbizideinsatz nach wie vor Standard. Die korrekte Verwendung von Herbiziden muss unter Abwägung aller Vor- und Nachteile beim verantwortungsbewussten Anwender kein schlechtes Gewissen erzeugen. Die weitaus größte Anzahl der Weinbaubetriebe handelt hier sehr vernünftig. Schmales Behandlungsband und Ausschalten am Anker gehören zur selbst auferlegten Minimierungsstrategie und haben sich durchgesetzt. Leider aber noch nicht bei allen!! Wenige einzelne, die mehr „gelbe Flächen“ produzieren als unbedingt nötig gefährden damit die Außendarstellung des Weinbaus – ohne Not!
Pflanzenschutz
Der Start des normalen Pflanzenschutzes gegen Peronospora und Oidium kann noch warten. Es gibt aktuell keinen Anlass, nervös zu werden.
Längere Nässephasen sind nicht gemeldet. Deshalb sind auch Behandlungen gegen Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis) nicht sinnvoll. Insgesamt gilt also hinsichtlich Pflanzenschutz entspannt den Rest-April zu genießen.
Wildschäden
Nach dem Rebenaustrieb ist auf abgefressene oder abgerissene Rebtriebe durch Rehe zu achten. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung stehen. Lemberger Triebe stehen auf der Speisekarte für Rehe ganz oben. Aber auch andere Sorten werden in gefährdeten Gebieten gerne als Menüergänzung angenommen. Um gegebenenfalls Ersatzansprüche beim Jagdpächter durchsetzen zu können, muss ein Schaden unmittelbar nach Bekanntwerden bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Gütliche Einigungen oder ausreichende Vergrämungsmaßnahmen sind immer zu bevorzugen.
Junganlagen
Die Bedingungen für die Pflanzung von Junganlagen sind derzeit gut. Bei Maschinenpflanzungen ist immer zu prüfen, ob ausreichender Wurzelschluss vorhanden ist. Bewässert werden müssen lediglich frisch gepflanzte Jungreben, wenn im Fußwurzelbereich trockene Erde eingebracht wurde. Gezielt 3-5 Liter Wasser je Rebstock genügen dann. Bei vorhandenem feuchten Untergrund muss nicht immer gegossen werden. Vor Wassergaben sollte immer zuerst mit dem Spaten getestet werden, wie die Feuchteverhältnisse im Wurzelbereich sind. Permanent nasse Füße mag die Rebe nicht.
Düngung
Es wird empfohlen, die Gabe von stickstoffhaltigen Düngern frühestens ab dem Austrieb der Reben vorzunehmen. Ein günstiger Termin liegt vor den nächsten Regenfällen. Ohne Regen erfolgt eh keine Aufnahme in die Pflanze. Generell orientiert sich die Düngehöhe von Stickstoff am Bedarf der Reben, also letztlich an einem vernünftigen Wuchs. Hinsichtlich rechtlicher Vorgaben ist die Düngeverordnung einzuhalten. Betriebe, die auf keinem Schlag mehr als 50 kg/N/ha und 30 kg/P/ha streuen sind von allen Verpflichtungen zur Düngeverordnung befreit. Ebenso betrifft dies reine Weinbaubetriebe, die unter 1 ha (rote Gebiete) und unter 3 ha (grüne Gebiete) Rebfläche liegen. Wer über diesen Befreiungswerten (Düngemenge bzw. Flächengröße) liegt, muss sich etwas intensiver mit der Düngeverordnung beschäftigen.
Sonstiges
- Durch Notfallzulassung gelten die seitherigen Sorteneinschränkungen der Mittel Shark und Quickdown für das Abbrennen von Stockaustrieben für die Saison 2020 nicht mehr. Eine Anwendung ist erst ab dem 5. Standjahr genehmigt. Mittel sparend ist die Einzelstammbehandlung. Sehr effizient in der Handhabung sind dabei sog. Zangendüsen, wie sie z.B. die Firma „Mesto“ herstellt. Beim Einsatz der Abbrenner unbedingt Abdrift vermeiden (Winstille! Thermik!). Der bestmögliche Behandlungszeitpunkt ist bei einer Trieblänge von 10-15 cm.
- Das Mittel Beloukha hat eine Zulassung zum Abbrennen von Stockaustrieben über Lückenindikation für alle Rebsorten bis zum 4. Standjahr. Eine gründliche Benetzung aller grünen Rebteile, die entfernt werden sollen, ist zu gewährleisten.
- Um Arbeitszeit bei der Jungfeldpflege zu sparen, kann im Pflanzjahr die Unkrautregulierung chemisch z.B. mit dem Mittel Devrinol FL erfolgen. Die Anwendung erfolgt als Vorauflaufherbizid nach der Pflanzung vor dem Austrieb. Danach darf der Boden nicht mehr bewegt werden, ansonsten reißt der Wirkungsfilm auf.
- In zweijährigen Anlagen sollte ein möglichst wundfreier Stamm aufgebaut werden. Die jungen Triebe müssen rechtzeitig bis auf zukünftige Stammhöhe sauber ausgebrochen werden. Bei längeren grünen Rebtrieben, die an der Basis schnell verholzen, gibt es beim Ausbrechen ansonsten unnötig große Wunden.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet abgerufen werden.
https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.ULBHN,Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau
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