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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Zügige Entwicklung der Reben

Der allgemeiner Entwicklungsstand liegt zurzeit meist im 1 bis 3-Blatt-Stadium. Aufgrund der Sorten- und Lagenunterschiede ist die Streuung aber sehr groß. Teilweise gab es durch die tieferen nächtlichen Temperaturen in den letzten Wochen aber Frostschäden. Möglich ist auch ein stärkerer Augenfraß durch Austriebsschädlinge. Laut den Vorhersagen gibt es in den nächsten Tagen weiterhin frühsommerliche Tagestemperaturen und auch die Nachttemperaturen liegen die nächsten Tage im gesicherten Bereich. Dennoch stehen uns die „Eisheiligen“ aber noch bevor.

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Krampfl
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Allgemeiner Entwicklungsstand

Die Nachtemperaturen bis zu -4°C in der vergangenen Woche haben teilweise Frostschäden verursacht. Glücklicherweise liegen die Schädigungen meist in einem zu vernachlässigenden Bereich bzw. sind über die noch vorhandenen Frostruten auszugleichen. Sicherlich hat beim Schadausmaß die fehlende Taubildung durch die ausgetrockneten Oberböden und die verzögerte Entwicklung in den kühleren Lagen eine große Rolle gespielt.
Abgesehen von lokalen Frostschäden und punktuell auch stärkerem Augenfraß durch Austriebsschädlinge ist der Austrieb meist gleichmäßig.
Teilweise sind jedoch auch Anlagen zu beobachten, die möglicherweise bereits bei den Frösten Anfang April mit Tiefsttemperaturen bis zu -8°C geschädigt wurden. Dort haben Augen überhaupt nicht angetrieben und zeigen sich vom Schadbild ähnlich wie bei einem klassischen Winterfrost.

Aktuell liegt die durchschnittliche Entwicklung meist im 1 bis 3-Blatt-Stadium (BBCH 11/13), wobei die Streuung aufgrund der Sorten- und Lagenunterschiede sehr groß ist. Weiterhin sind frühsommerliche Tagestemperaturen vorhergesagt und auch die Nachttemperaturen liegen die nächsten Tage im gesicherten Bereich. Damit wird die Rebentwicklung zügig voranschreiten. Die langfristige Wetterentwicklung bis zu den „Eisheiligen“ lässt sich aktuell noch nicht seriös vorhersagen.
Derzeit ist der 14-Tage Trend jedoch weiterhin frühsommerlich mit einer leichten Störung zu Beginn der kommenden Woche. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Nachttemperaturen nicht nochmal in den kritischen Bereich abfallen.

Weinbauliche Arbeiten

Sofern noch nicht geschehen sollte mit dem zügigen Austrieb auch die Düngung der Rebanlagen erfolgen. Ein günstiger Termin wäre unmittelbar vor den nächsten Niederschlägen. Die Ergebnisse der Bodenanalysen sind hierbei zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie zudem die Vorgaben der Düngeverordnung bzgl. Bedarfsermittlung und Dokumentation.

Frostruten sollten in frostgefährdeten Lagen noch bis Anfang Mai stehen bleiben. Dann lässt sich die weitere Wetterentwicklung besser abschätzen.
Insbesondere in größeren Betrieben wird es jedoch aus arbeitswirtschaftlichen Gründen notwendig sein mit dem Entfernen der Frostruten zu beginnen. Vornehmlich sollten dann zuerst die weniger frostgefährdeten Lagen bearbeitet werden.

Der zügige Austrieb führt auch dazu, dass in frühen Lagen und Sorten mit den Ausbrecharbeiten im Kopfbereich und an den Fruchtruten gestartet werden kann. Auch hier empfiehlt es sich, in den weniger frostgefährdeten Lagen zu starten. Mit zunehmendem Wachstum der Triebe geht die Übersichtlichkeit im Stock und damit die Arbeitsgeschwindigkeit verloren.

Bodenpflege

Der starke Ostwind der vergangenen Tage hat die Austrocknung der Oberböden weiter beschleunigt, dennoch herrscht für die Reben aktuell noch kein Wassermangel. Auch wenn die Bodenvorräte über Winter einigermaßen gefüllt wurden, ist eine wassersparende Bodenpflege auf Problemstandorten bereits jetzt wieder anzuraten. Vor allem bei bekannten, aufgrund der geringen Wasserhaltefähigkeit benachteiligten Standorten und in Junganlagen ist Wachsamkeit geboten. Da weiterhin nicht mit ergiebigen Regenfällen zu rechnen ist, gilt es die Wassermenge im Boden zu schonen.
Daher sollten jetzt keine tieferen Bodenbearbeitungen mehr erfolgen, welche den Feuchtigkeitsverlust beschleunigen würden. Ein Umbruch in jeder zweiten Gasse (max. fingertief) ist auf Trockenstandorten jedoch in Erwägung zu ziehen.

Chemische Entfernung von Stockaustrieben

Aufgrund des sich abzeichnenden Arbeitskräftemangels bei der Pflege von Weinbergen liegen zwischenzeitig Notfall-zulassungen für die Produkte Shark und Quickdown vor. Die Notfallzulassung gilt bis zum 06.08.2020.
Bisher war der Einsatz dieser Produkte nur in bestimmten Sorten zulässig.

Durch die Notfallzulassung wurde diese Sortenbeschränkung aufgehoben.
Bislang bereits zulässige Sorten (Shark: Grüner Silvaner, Morio-Muskat, Chardonnay, Schwarzriesling und Burgundersorten / Quickdown: Riesling,
Dornfelder) können nach wie vor ab dem dritten Standjahr behandelt werden.
Im Rahmen der Notfallzulassung dürfen nunmehr alle Rebsorten behandelt werden. Dabei müssen diese aber das 5. Standjahr erreicht haben. Die Aufwandmenge bei Quickdown beträgt maximal 0,4 l/ha, bei Shark maximal 1,0 l/ha, wobei Shark auch gesplittet werden kann (2x 0,5 l/ha). In Jungfeldern bis zum 4. Standjahr ist das Produkt Beloukha zugelassen (16 l/ha - 4 bis 8%ig)

Pilzkrankheiten

Phomopsis (Schwarzfleckenkrankheit) benötigt durchgehende Nässe über einen Zeitraum von mindestens zehn Stunden, damit die überwinternden Sporen die jungen Triebe infizieren können. Da zudem meist nur geringer Befall mit Phomopsis vorliegt, ist bei den aktuell zu Beginn der kommenden Woche angekündigten Regenmengen das Risiko einer starken Infektion sehr gering.
Somit ist hier aktuell KEINE Behandlung notwendig, nur bei einem grundlegenden Wetterwechsel wäre eine vorbeugende Behandlung in Anlagen mit Vorbefall sinnvoll.

Gegen die sonstigen Pilzkrankheiten ist aktuell ebenfalls noch KEINE Behandlung erforderlich. Für Peronospora sind zunächst entsprechende Niederschläge für eine Keimung der Wintersporen notwendig. Bei Oidium fehlt selbst in den frühen Lagen und Sorten noch Blattmasse bzw. die Gescheine sind noch nicht komplett sichtbar, sodass ein Behandlungsstart auch in gefährdeten Anlagen nicht vor Ende der kommenden Woche notwendig wird.

Kräuselmilben/ Pockenmilben

Vereinzelte Anlagen zeigen Befall auf, vor allem in Junganlagen sollte die Situation überwacht werden.

Kräuselmilbensymptome sind schwarze Blattspitzen, nach unten gebogene Blättchen und sternförmige Stichstellen (gegen das Licht halten). Zudem ist eine verzögerte Entwicklung meist im stammnahen Bereich der Bogrebe zu sehen. Pockenmilben erkennt man an den roten, warzenförmigen Punkten auf den Blättern. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt an weit entwickelten Trieben bereits zu sehen. Nur bei deutlichen Befallssymptomen kann eine Bekämpfungsmaßnahme in dem jetzigen Rebstadium erforderlich sein, kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Weinbauberatung.

Wildschäden

Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden.
Kontrollieren Sie ab sofort Ihre gefährdeten Lagen. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren.
Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs stehen (z.B. Einzäunung der Rebfläche, Elektrozaun am Waldrand, Hasendraht / Rebschutzrohr). Mögliche
Vergrämungsmaßnahmen: Haarmehl-Pellets oder andere Geruchsvergrämungsgranulate, z.B. Wildgranix, an den Randbereichen ausbringen oder in Beuteln an den Endpfählen anbringen. Spritzungen auf Blattgrün, z.B. mit Trico (Schaffett-Emulsions-Präparat; Anwendung siehe Gebrauchsanweisung). Auch Schwefel und Aminosolbeimischungen sollen vergrämende Wirkung haben.

Sonstiges

Die für den 07. Mai 2020 angekündigte Maschinenvorführung im Raum Lauda-Königshofen muss aufgrund der aktuellen Situation leider ausfallen.

Voraussichtlich kann die Vorführung zur herbizidfreien Unterstockbearbeitung dann erst im Frühjahr 2021 stattfinden.

Aufgrund der Corona-Situation ist die Weinbauberatung weiterhin vornehmlich/ /per Mail oder Mobil unter 0171 / 762 32 78 zu erreichen.

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am 30. April.

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