Früherer Austrieb als in den letzten Jahren
Der Austrieb der Reben schreitet mit großen Schritten voran, wobei es Unterschiede zwischen den einzelnen Rebsorten gibt. Aufgrund der geringen Niederschläge sollten vor allem Junganlagen, die auf trockenen Standorten sind, beobachtet werden. Gute Nachrichten gibt es im Bereich Pflanzenschutz. Das Infektionsrisiko für Peronospora ist momentan gering, dasselbe gilt für den Infektionsdruck bei Oidium.
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Allgemeine Situation
Die Freude über ausgiebige Niederschläge zu Beginn des Jahres wird durch den bisher nahezu niederschlagsfreien April etwas getrübt. Nach aktuellen Wettermeldungen steigt in dieser Woche (KW 18) die Niederschlagswahrscheinlichkeit. Ob die Menge ausreichend ist, muss abgewartet werden. Am ehesten müssen sicherlich Junganlagen vor allem auf Trockenstandorten im Auge behalten werden und bei Bedarf eine Wassergabe eingeplant werden. Hochstammreben und zweijährige Anlagen sind am gefährdetsten.
Der Austrieb startete dieses Jahr ein paar Tage früher im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Die Sorten und Lagenunterschiede sind deutlich ersichtlich und die Entwicklung reicht von 2-3-Blättern bis zu Trieben mit einer Länge von bis zu 30 cm in sehr exponierten Lagen. Beim Lemberger und aber auch beim Trollinger sind häufig 5-6 Blätter entwickelt. Teilweise wird über lückigen Austrieb berichtet. Mögliche Ursache hierfür könnten die Frosttemperaturen zum Monatswechsel März/April, mit Temperaturen von bis zu -5°C, gewesen sein.
Die mittel- und längerfristige Wetterprognose zeigt nach heutigem Stand keine Frostrisiken, jedoch sollten Frostruten in kritischen Lagen zur Sicherheit noch nicht abgeschnitten werden. Ab der nächsten Woche kann die weitere Wetterprognose besser beurteilt werden. In weniger frostgefährdeten Lagen können die Frostruten jetzt beim Ausbrechen weggenommen werden.
Pflanzenschutz
Aufgrund der trockenen Bedingungen besteht noch kein Infektionsrisiko für Peronospora. Die Niederschlagsprognose ist auf Grund der unterschiedlichen Meldungen der Wetterdienste unsicher. Sind die gemeldeten Niederschläge und die Temperaturen in dieser Woche ausreichend, könnte bis zum Wochenende die Primärinfektion erfolgen. Zur Sporenkeimung wird zunächst ein einweichender Regen benötigt. Für eine Bodeninfektion sollten dann noch einmal größere Mengen Niederschlag fallen, um erste Infektionen auszulösen. Daher könnte aus Peronosporasicht eine erste Behandlung frühestens Ende nächster Woche, vor Ablauf der Inkubationszeit und möglichen Infektionsbedingungen, nötig sein.
Hinsichtlich Oidium ist der Infektionsdruck ebenfalls noch gering, so dass auch hier aktuell keine Behandlung durchgeführt werden muss. Lediglich in stark befallsgefährdeten Lagen mit Vorjahresbefall (v.a. Trollinger) kann in fortgeschrittenen Beständen (Gescheine deutlich sichtbar) eine Behandlung noch in dieser Woche erfolgen. Bei dieser Sondermaßnahme genügt der Einsatz von Netzschwefel (je nach Produkt 3,6 kg/ha bis 6 kg/ha). Ansonsten kann noch ruhigen Gewissens bis mindestens in die erste Maiwoche gewartet werden.
Für Phomopsis- Infektionen werden längere Nässeperioden benötigt. Bei den angekündigten Regenmengen ist das Risiko einer Infektion relativ gering. Sollte jedoch eine Behandlung gegen Mehltau erfolgen, kann bei dieser Spritzung ein gegen Phomopsis zugelassenes Mittel beigemischt werden. Ansonsten besteht auch hier zurzeit kein Handlungsbedarf.
Stocktriebe entfernen
Wer das „Stämmleputzen“ chemisch erledigen will, sollte den richtigen Zeitpunkt finden. Zuverlässig erfasst werden Stockaustriebe bis zu einer Länge von max. 15-20 cm bei guter Benetzung. Ungünstige Windverhältnisse in dieser Zeit verursachen häufig Probleme. Wegen Abdriftgefahr und damit Schäden an Nachbarweinstöcken sind Wind und Thermik zu beachten. Unbedingt auch abdriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden. Die Zulassungssituation dieser Kontaktherbizide hat sich erweitert (siehe Tabelle).
Zulassungsstand | Produkt | Anwendung in den Sorten | Anwendung Standjahr |
Art. 51(Lückenindikation) | Shark | Grüner Silvaner, Morio Muskat, Chardonnay,Schwarzriesling, Burgundersorten | ab 3. |
Art. 51(Lückenindikation) | Quickdown | Riesling, Dornfelder |
ab 3. |
Art. 53(Notfallsituation) | Shark | keine Sorteneinschränkung | ab 5. |
Art. 53(Notfallsituation) | Quickdown | keine Sorteneinschränkung | ab 5. |
Art. 51(Lückenindikation) | Beloukha | keine Sorteneinschränkung | in Junganlagen* |
* bis zum 4. Standjahr |
Applikationstechnik
Vor allem bei den ersten Pflanzenschutzmaßnahmen ist auf eine gute Applikationstechnik in Bezug auf Abdrift zu achten. Grobtropfige und abdriftarme Düsen in Verbindung mit der richtigen Gebläseeinstellung wirken sich positiv auf die Reduzierung von Abdrift aus und verbessern die Belagsbildung. Von weitem sichtbare Spritznebel entsprechen nicht der guten fachlichen Praxis und wirken sich negativ auf die Außendarstellung des Weinbaus aus.
Herbizideinsatz
Besonders bei systemisch wirkenden Mitteln ist darauf zu achten, möglichst keine grünen Rebteile zu treffen. Beim Einsatz von Herbiziden mit systemischer Wirkung müssen eventuelle Stockaustriebe mindestens 2-3 Tage vor der Anwendung ausgebrochen worden sein, damit die Wundstelle eintrocknen kann. Beim Einsatz von Vorox F in Junganlagen ist bei vorhandenem Austrieb auf Abdriftschutz durch ein Pflanzrohr zu achten. Schäden an grünen Rebtrieben könnten hier auch durch Hochspritzen bei starken Niederschlagsereignissen auftreten.
Minimierungsgedanken zum verantwortungsvollen Herbizideinsatz
Der räumliche Anwendungsbereich von Herbiziden ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Das Behandlungsband im Unterstockbereich muss so schmal wie möglich gehalten werden (30 bis max. 40 cm). Ausnahmen gelten natürlich für terrassierte Handarbeitslagen, bei denen eine Bodenpflege durch ganzflächigen Herbizideinsatz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nahezu alternativlos ist. Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss die Behandlung mit Herbizid beendet sein. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Unsachgemäße Anwendung wird geahndet und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung!
Umstrukturierung
Die Beantragung der Auszahlung der Umstrukturierungsgelder muss bis spätestens 15. Mai im Rahmen des Gemeinsamen Antrags (FIONA) erfolgen. Rechnungen für Tropfschläuche und Reben, sowie die Pflanzgenehmigungen der Regierungspräsidien (Umwandlung, Wiederbepflanzung) sofern beantragt, müssen nach Abschluss der Maßnahme aber spätestens bis zum 15.07.2020 beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht werden.
Wird bei der Vor-Ort-Kontrolle festgestellt, dass die Differenz zwischen beantragter und tatsächlich festgestellter Fläche mehr als 20% beträgt, erfolgt eine Sanktion.
Änderungen zur beantragten Flächengröße können jederzeit bis zum Einreichen der Rechnung durchgeführt werden. Entweder über FIONA oder nach dem 15.05.2020 durch schriftliche Mitteilung beim zuständigen Sachbearbeiter. Zurückziehen oder Ändern ist allerdings nicht mehr möglich, wenn die Vor-Ort-Kontrolle bereits durchgeführt wurde. Das Einreichen der Rechnung löst die Vor-Ort-Kontrolle aus. Zu diesem Zeitpunkt muss die Maßnahme beendet sein, d.h. die Pflanzung bzw. die Installation der Tropfbewässerung muss erfolgt sein und gegebenenfalls die Mindestanforderungen bei einer Drahtrahmenverpflichtung erfüllt sein. Informationen ob eine Drahtrahmenverpflichtung vorliegt, sind im Infoschreiben, das im März/April zugestellt wurde, zu finden.
Eine Drahtrahmenanlage gilt als erstellt, wenn entweder die Endstickel gesetzt und ein Draht befestigt wurde oder alternativ alle Innenstickel gesetzt wurden. Bei dieser Variante ist das Querlaufen im Jungfeld möglich.
Sonstiges
Der Flug des bekreuzten Traubenwicklers hat nach Ostern begonnen. Die Pheromonampullen sollten damit rechtzeitig ausgebracht worden sein.
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