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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Überschaubare Niederschlagsmengen

Der Austrieb der Reben schreitet mit großen Schritten voran, teilweise gibt es aber nach wie vor ein ungleichmäßiger Austrieb auf den Fruchtruten. Diese Beobachtung steht fallweise im Zusammenhang mit punktuellem Augenfraß, lokalen Frostschäden oder möglicherweise auch gestressten Beständen durch die Trockenheit hauptsächlich in den Vorjahren.

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Krampfl
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Allgemeiner Entwicklungsstand

In den meisten Anlagen sind inzwischen 3 - 5 Blätter entwickelt. Mitunter zeigt sich jedoch nach wie vor ein ungleichmäßiger Austrieb auf den Fruchtruten. Diese Beobachtung steht fallweise im Zusammenhang mit punktuellem Augenfraß, lokalen Frostschäden oder möglicherweise auch gestressten Beständen durch die Trockenheit hauptsächlich in den Vorjahren.

Der angekündigte Wetterwechsel in der letzten Woche hat bisher (wenn überhaupt) nur geringe Regenmengen gebracht. Prognostiziert waren bis zum Wochenende überschaubare Niederschläge im Bereich von max.15-20 l/m². Positiver sind die derzeitigen Prognosen im Hinblick auf die Spätfrostgefahr: aktuell ist nicht von einem Absinken in den kritischen Temperaturbereich auszugehen. Es bleibt zu hoffen, dass dieser nächtliche Temperaturtrend auch noch bis zur „Kalten Sophie“ am 15. Mai anhält.

Weinbauliche Arbeiten

Aufgrund der Unsicherheit in der längerfristigen Wetterprognose sollten Frostruten zumindest in bekannten Frostlagen noch stehen bleiben.
Ausbrecharbeiten im Kopf- und Bogenbereich können im jetzigen Entwicklungsstadium zügig umgesetzt werden. Mit zunehmender Trieblänge geht die Übersichtlichkeit und damit die Arbeitsgeschwindigkeit verloren.
Auch hier sollten vornehmlich weniger frostgefährdete Anlagen bevorzugt bearbeitet werden.

Phomopsis / Schwarzfleckenkrankheit

Phomopsis benötigt durchgehende Nässe über einen Zeitraum von mindestens zehn Stunden, damit es zu einer Infektion kommen kann. Wenn die äußeren Bedingungen passen können die Sporen infizierter Triebe vom Vorjahr die austreibenden neuen Triebe infizieren. Nur in stark befallenen Anlagen (Pyknidien und Aufreissungen an den unteren Internodien) kann daher vor größeren Regenfällen eine vorbeugende Behandlung sinnvoll sein. Alle Mittel mit einer entsprechenden Zulassung können verwendet werden. Die wirtschaftliche Schadschwelle ist bei dieser Krankheit jedoch recht hoch.
Bei späteren Peronosporabehandlungen wird die Schwarzfleckenkrankheit miterfasst.

Peronospora

Aufgrund der trockenen Bedingungen besteht aktuell noch kein Infektionsrisiko durch Peronospora. Zur Keimung der Wintersporen wird zunächst ein einweichender Regen benötigt. Für eine Bodeninfektion müssen im Anschluss dann noch einmal größere Mengen Niederschlag fallen um die Primärinfektion auf dem jungen Grün auszulösen.

Fraglich ist ob die gemeldeten Niederschläge und die Temperaturen in dieser Woche (KW 18) überhaupt ausreichen, um diese Voraussetzungen zu schaffen. Dies hat zur Folge, dass aus Peronosporasicht je nach Niederschlagsmenge eine erste Behandlung frühestens Ende nächster Woche (KW 19), vor Ablauf der Inkubationszeit und möglichen Infektionsbedingungen, nötig wäre. Eine genauere Einschätzung erfolgt im nächsten Rebschutzhinweis.

Oidium

Hinsichtlich Oidium ist der Infektionsdruck allgemein ebenfalls noch gering, so dass auch hier aktuell keine Behandlung durchgeführt werden muss. Aus dem benachbarten Beratungsgebiet wird jedoch von ersten Zeigertrieben berichtet, achten Sie daher bei den anstehenden Arbeiten auf Zeigertriebe und melden Sie entsprechende Auffälligkeiten an die Weinbauberatung.

Lediglich in stark befallsgefährdeten Lagen mit Vorjahresbefall (v.a. Trollinger) kann in fortgeschrittenen Beständen (Gescheine deutlich sichtbar) eine Behandlung noch in dieser Woche erfolgen. Bei dieser Sondermaßnahme genügt der Einsatz von Netzschwefel (je nach Produkt 3,6 kg/ha bis 6 kg/ha). In allen anderen Flächen kann auf jeden Fall mit dem Bekämpfungsstart bis mindestens in die erste Maiwoche gewartet werden.

Kräuselmilben/ Pockenmilben

Vereinzelte Anlagen zeigen Befall auf, vor allem in Junganlagen sollte die Situation überwacht werden. Kräuselmilbensymptome sind schwarze Blattspitzen, nach unten gebogene Blättchen und sternförmige Stichstellen (gegen das Licht halten). Zudem ist eine verzögerte Entwicklung meist im stammnahen Bereich der Bogrebe zu sehen.

Pockenmilben erkennt man an den roten, warzenförmigen Punkten auf den Blättern. Diese sind nun zunehmend zu sehen, allerdings ist hier der wirtschaftliche Folgeschaden meist nur sehr gering. Nur bei deutlichen Befallssymptomen kann eine Schadmilbenbekämpfung (mit Netzschwefel und evtl. Zusatz von Kieselsol) erforderlich sein, sofern nur Teilbereiche betroffen sind bietet sich eine Behandlung mit der Rückenspritze an.

Stocktriebe entfernen

Bedingt durch die schlechte Verfügbarkeit von Aushilfskräften wird in diesem Jahr mitunter verstärkt die chemische Variante beim Entfernen der Stockaustriebe zum Einsatz kommen. Entscheidend bei der Anwendung sind der richtige Einsatzzeitpunkt bei einer Länge der Stockaustriebe von max. 15-20 cm und eine gute Benetzung. Ungünstige Windverhältnisse in dieser Zeit verursachen häufig Probleme. Wegen Abdriftgefahr und damit Schäden an Nachbarweinstöcken sind Wind und Thermik zu beachten. Unbedingt auch abdriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden. Die Zulassungssituation der Kontaktherbizide wurde bereits im letzten Hinweis beschrieben und ist entsprechend zu beachten.

Hinweise zum Umstrukturierungsverfahren

Die Beantragung der Auszahlung der Umstrukturierungsgelder muss bis spätestens 15. Mai im Rahmen des Gemeinsamen Antrags (FIONA) erfolgen. Rechnungen für Tropfschläuche und Reben, sowie evtl. notwendige Pflanzgenehmigungen des Regierungspräsidiums (Umwandlung, Wiederbepflanzung), müssen nach Abschluss der Maßnahme aber spätestens bis zum 15.07.2020 beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht werden.

Wird bei der Vor-Ort-Kontrolle festgestellt, dass die Differenz zwischen beantragter und tatsächlich festgestellter Fläche mehr als 20 Prozent beträgt, erfolgt eine Sanktion. Änderungen zur beantragten Flächengröße können jederzeit bis zum Einreichen der Rechnung durchgeführt werden. Entweder über FIONA oder nach dem 15.05.2020 durch schriftliche Mitteilung beim zuständigen Sachbearbeiter. Zurückziehen oder Ändern ist allerdings nicht mehr möglich, wenn die Vor-Ort-Kontrolle durch das Einreichen der Rechnung bereits ausgelöst wurde.

Mit dem Einreichen der Rechnung muss die Maßnahme beendet sein, d.h. die Pflanzung bzw. die Installation der Tropfbewässerung muss erfolgt sein und gegebenenfalls die Mindestanforderungen bei einer Drahtrahmenverpflichtung erfüllt sein. Informationen ob eine Drahtrahmenverpflichtung vorliegt, sind im Infoschreiben, das im März/April zugestellt wurde, zu finden. Eine Drahtrahmenanlage gilt als erstellt, wenn entweder die Endstickel gesetzt und ein Draht befestigt wurde oder alternativ alle Reihenpfähle gesetzt wurden. Bei dieser Variante ist das Querlaufen im Jungfeld möglich.

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