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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Die Eisheiligen machen ihrem Namen alle Ehre

Die langersehnten Niederschläge haben für etwas Entspannung in der Natur gesorgt. Allerdings steht das auf die Regenfälle folgende Frostereignis in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai aktuell meist im Vordergrund. Insbesondere weil oftmals auch Lagen betroffen sind, die seither als relativ frostsicher galten. In Gebieten mit Flussnähe präsentieren sich die Tallagen und typischen „Frostlöcher“ durch die einsetzende Nebelbildung in der Nacht deutlich besser als Höhenlagen oder Seitentäler abseits des Flusstals. In Gebieten ohne Flussnähe bzw. schwächerer Nebelbildung sind die Frostschäden meist am Hangfuß oder in Kaltluftsenken deutlicher zu erkennen.

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Bereits jetzt schon abgestorbene Triebe.
Bereits jetzt schon abgestorbene Triebe.LRA MTK
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Allgemeiner Entwicklungsstand

Die Regenfälle am Montag und teilweise auch bereits am Wochenende brachten Niederschlagsmengen im Bereich von 20-40 L/m². Der dringend benötigte Regen hat allen landwirtschaftlichen Kulturen gut getan. Allerdings steht das auf die Regenfälle folgende Frostereignis in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai aktuell meist im Vordergrund. „Mamertus“ hat dieses Jahr zugeschlagen. Insbesondere weil oftmals auch Lagen betroffen sind, die seither als relativ frostsicher galten.

Auf einzelnen Wetterstationen wurden Tiefsttemperaturen bis zu -2,3°C registriert. An den meisten Stationen lagen die Lufttemperaturen jedoch nur im leichten Frostbereich. Verstärkt wurden die Frostschäden insbesondere durch die Blattnässe aus den flächendeckenden Regenereignissen vom Montag. Dadurch kam es selbst bei leichten Minustemperaturen schon zu massiven Schäden. Es zeigen sich jedoch gravierende Lagenunterschiede: Insbesondere in Gebieten mit Flussnähe präsentieren sich die Tallagen und typischen „Frostlöcher“ durch die einsetzende Nebelbildung in der Nacht deutlich besser als Höhenlagen oder Seitentäler abseits des Flusstals. In Gebieten ohne Flussnähe bzw. schwächerer Nebelbildung sind die Frostschäden meist am Hangfuß oder in Kaltluftsenken deutlicher zu erkennen.

In den am stärksten betroffenen Gebieten geht das Schadensausmaß in Richtung Totalausfall, meist sind hier auch die vorhandenen Frostruten komplett geschädigt. Allerdings gibt es je nach Region auch viele Lagen in denen nur die mittleren Blätter bzw. die Triebspitzen einen Frostschaden erlitten haben. Eine nähere Einschätzung zum jeweiligen Schädigungsgrad wird in der Folge beschrieben.

Momentan findet noch die Schadensausprägung statt: Die Triebe und Blätter zeigen erst bei ansteigenden Temperaturen und anhaltendem Sonnenschein den vollständigen Schaden. Solange der Schädigungsgrad noch nicht endgültig abzusehen ist, sollten keine Maßnahmen durchgeführt werden.
Frostversicherte Betriebe sollten zudem vor dem Durchführen weinbaulicher Maßnahmen Rücksprache mit den Versicherungsunternehmen halten. Das gesamte Schadensausmaß in Form von Ertragsausfall kann aktuell somit nur schwer abgeschätzt werden.

Weinbauliche Maßnahmen in frostgeschädigten Anlagen

Weniger ist in diesem Fall mehr. Es muss in stark geschädigten Anlagen abgewartet werden, bis sich die Rebe über Geiztriebe, schlafende Augen im Altholzbereich oder aus Beiaugen wieder begrünt.

Das Provozieren von Beiaugenaustrieb durch Kompletterntfernung der teilgeschädigten Triebe wird nicht empfohlen. Hierbei besteht die Gefahr, dass auch das Beiauge entfernt wird. Auch der „Stummelschnitt“ ist wenig Erfolg versprechend und wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.
Abgestorbene Blättchen und Triebe werden selbst durch Schwerkraft, Wind und Regen in den nächsten Wochen aus dem Drahtrahmen fallen. Hier sind keine „Säuberungsmaßnahmen“ notwendig.
Je nach Schadensgrad sind die Frostruten anzubinden, hierbei ist „Übergerten“ möglichst zu vermeiden. Z. B. bei Flachbogen die Frostrute als Halbbogen in die entgegengesetzte Richtung binden oder bei schwachen Schäden Rute evtl. nur einkürzen auf Biegedrahthöhe (zwei bis drei Triebe). Wenn keine Schäden vorhanden sind, Frostrute vollständig entfernen oder entsprechend den Ertragszielen des Vermarktungsbetriebes agieren. Eventuell später eintretende Verdichtungen können durch Entblätterungsmaßnahmen beseitigt werden. Maschinell kann hier schnell und effektiv Luft in die Traubenzone gebracht werden.
Keine Düngung oder Bodenbearbeitung durchführen, um nicht ein zu mastes Triebwachstum zu provozieren.
Beim „Stämmleputzen“ erst einmal abwarten wie sich die Triebe entwickeln.
Pflanzenschutz, außer in total geschädigten Anlagen, regulär weiterführen. Durch „Sonderspritzungen“ (auch Blattdünger) kann nichts geheilt werden.

Abschätzung der weiteren Entwicklung an frostgeschädigten Trieben und
Handlungsmöglichkeiten

  • Bereits jetzt schon abgestorbene Triebe:
    Das Provozieren von Beiaugenaustrieb durch Ausbrechen der geschädigten Triebe wird nicht empfohlen. Hierbei besteht die Gefahr, dass auch das Beiauge mitentfernt wird. Es kann abgewartet werden bis die Triebe von alleine abfallen. Vorhandene Beiaugen werden austreiben. In solchen Fällen ist auch mit dem (verstärkten) Austrieb von schlafenden Augen im Kopfbereich zu rechnen.
     
  • Triebe die voraussichtlich absterben werden:
    Unzweifelhaft werden solch stark geschädigte Triebe in den kommenden Tagen absterben. Triebe, deren Triebspitze sich nach unten krümmt und deren Blätter bis fast an die Triebbasis geschädigt sind, werden wahrscheinlich ebenfalls absterben.

    Zu Bild eins und zwei: Alte abgestorbene Triebe nicht abbrechen, sondern (wenn überhaupt) abschneiden. Ein erneuter Austrieb von Beiaugen ist möglich. Diese können ohne weiteres auch fruchtbar sein. Allerdings ist mit einer Verzögerung der Entwicklung von mindestens vier Wochen zu rechnen. Da wir aber noch früh in der Vegetationsperiode sind bestehen gute Chancen, dass die Trauben aus diesem Beiaugen vollkommen ausreifen können. Sollte der Neuaustrieb zusammen mit den verbliebenen Trieben eine zu dichte Laubwand bilden muss korrigierend eingegriffen werden. Zu beachten ist, dass in solchen Anlagen dann Trauben sehr unterschiedlicher Reifegrade vorhanden sein können. Eine Lese an zwei Terminen ist dann mitunter notwendig.
     
  • Teilgeschädigte Triebe:
    Triebe mit noch aufrechtstehender Triebspitze und nur leichten Schädigungen an den Blättern (Bild drei): Hier ist zu erwarten, dass die Triebspitze weiterhin aktiv bleibt und auch die Trauben sich noch (relativ) normal weiterentwickeln werden.

    Triebe mit noch aufrechtstehenden Triebspitzen aber stärkeren Schädigungen an den Blättern (Bild vier): Geschädigte Triebstücke haben eine dunkelolivgrüne Färbung. Tasten Sie den Trieb ab. Bis zu der Stelle, an der er noch eine feste Konsistenz aufweist, kann er vital bleiben. Wird die Konsistenz des Triebes gummiartig ist mit dem Absterben ab dieser Stelle zu rechnen (oder warten Sie bis nächste Woche, dann kann man das sehen). Ab hier zeigen dann meist auch die Blätter Schädigungen auf.

    Sind im vitalen Bereich eines Triebes Gescheine (insbesondere gegenüber von intakten Blättern) vorhanden, können sich diese weiterentwickeln, wenn sich später Geiztriebe bilden und die Funktion der Triebspitze übernehmen. Liegt ein zu hoher Schädigungsgrad vor kommt es jedoch zur Rückentwicklung der Gescheine oder zum Verrieseln. Um eine zu starke Konkurrenz zu vermeiden, sollte deswegen später nur ein Geiztrieb an solch teilgeschädigten Trieben belassen werden.

    Wenn keine Trauben mehr vorhanden sind, kann man den Stock einfach buschig wachsen lassen. Nur im Kopfbereich sollten zwei Triebe auf einen Geiztrieb abgeleitet werden, um für den Rebschnitt eine vernünftige Rute zu erhalten.
     
  • Erste Einschätzung bei den Gescheinen/Trauben in teilgeschädigten Anlagen:
    Eine direkte Einschätzung der Frostauswirkung an den Gescheinen gestaltet sich aktuell noch schwieriger als bei den Trieben. Das fünfte Bild zeigt das unterste Geschein von einem teilgeschädigten Trieb einer Rebanlage mit fortgeschrittenem Triebwachstum. Hier wird aktuell vermutet, dass sich vitale, nach oben gerichtete Gescheine an teilgeschädigten Trieben normal weiterentwickeln werden. Insbesondere wenn gegenüber des Gescheins noch ein intaktes Blatt zu finden ist.

    Dagegen zeigt das sechste Bild das dritte (oberste) Geschein desselben Triebes. Hier hängt das Geschein aktuell (ähnlich wie bei Gescheinsperonospora) nach unten und zeigt zudem eine Verfärbung. Es muss davon ausgegangen werden, dass solche Gescheine in den nächsten Tagen und Wochen vollständig absterben werden.

Weinbauliche Maßnahmen in nicht oder nur teilweise frostgeschädigten Anlagen

Aufgrund der verlangsamten Entwicklung kann das Ausbrechen von Wasserschossen im Kopfbereich bzw. Doppel- und Kümmertrieben in vielen Anlagen noch immer bei guten Bedingungen durchgeführt werden. Dies wird sich jedoch mit zunehmendem Wachstum ändern.

Das rechtzeitige Entfernen der Stockausschläge ist eine wichtige Maßnahme zur vorbeugenden Peronosporabekämpfung. Die „Sprungbrettfunktion“ von Stocklaub bei Bodeninfektionen ist zu verhindern.

Pflanzenschutz

In stark frostgeschädigten Anlagen ist aktuell kein Pflanzenschutz notwendig und sinnvoll (auch Blattdünger etc. bringen nichts). Die nachfolgenden Ausführungen zu Oidium und Peronospora beziehen sich in erster Linie auf frostfreie und teilweise geschädigte Anlagen.

Oidium
Vor allem Rebflächen mit Vorjahresbefall durch Oidium sollten auf Zeigertriebe kontrolliert werden. Zu Beginn der Woche ist das Risiko für Oidiuminfektionen an den Vitimeteo-Wettertstationen leicht angestiegen und liegt aktuell maximal im mittleren Bereich. Witterungsbedingt wird in den nächsten Tagen auch kein weiterer Anstieg des Oidiumdrucks erwartet.
Sofern noch keine Behandlung stattgefunden hat, wird ein Start in die Pflanzenschutzsaison um das kommende Wochenende empfohlen. Bei einer bereits durchgeführten Netzschwefelbehandlung sollte der Belag nach etwa
10 Tagen erneuert werden. Allgemein reichen Oidiumbehandlungen mit einem Netzschwefelpräparat (3,6 - 6,25 kg/ha je nach Produkt) noch aus. Der Einsatz von Netzschwefel bringt neben dem vorbeugenden Oidiumschutz auch noch eine Nebenwirkung auf Schadmilben. Nur in empfindlichen Sorten und Lagen kann bei fortgeschrittener Entwicklung und höheren Temperaturen im Anschluss an die Behandlung der Einsatz eines organischen Mehltaumittels mit guter Dauerwirkung (z.B. Dynali, Talendo, Vivando oder Prosper TEC) sinnvoll sein.

Peronospora
Sofern in Bereichen mit hohen Niederschlagsmengen um den Monatswechsel eine Primärinfektion geglückt ist, müssten nun allmählich Ölflecken in den Anlagen erkennbar sein. Da aber in der ganzen Woche die Temperaturen in der Nacht für eine Sporulation (Sporenbildung) nicht ausreichen besteht auch keine Gefahr der Weiterverbreitung. Darüber hinaus ist es aufgrund der niedrigen Temperaturen am Montag 12.05. unwahrscheinlich, dass mit den Niederschlägen eine flächendeckende Primärinfektion bzw. weitere Bodeninfektion erfolgen konnte. Dennoch wird bei anstehenden Oidiumbehandlungen der Zusatz eines Kontaktfungizides gegen Peronospora (Folpan, Delan WG, Polyram WG oder Dithane Vino WG) empfohlen.

Da aktuell keine weiteren Niederschläge bei wärmeren Temperaturen zu erwarten sind bleibt der Infektionsdruck insgesamt noch gering. Somit kann auf den Zusatz von Phosphonaten verzichtet werden.

VitiMeteo
Einen Überblick mit vielen Detailinformationen zum aktuellen Infektionsrisiko v.a. zu Peronospora und Oidium, Wetterdaten und der regionalen Befallssituation (Monitoring), finden sie im Internet auf der Seite von VitiMeteo. Hinweis: Aufgrund der Neugestaltung der Internetseite kann es sein, dass der abgespeicherte Link nicht mehr funktioniert. Hier geht's zu VitiMeteo: https://www.vitimeteo.de/vitimeteo/default/index

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Schadmilben
Schadmilben Pockenmilben sind verbreitet anzutreffen. Den Ertrag und das Mostgewicht schädigende Auswirkungen sind bei schwachem bis mittleren Befallsgrad nicht bekannt. Zur Befallsreduzierung bei extrem stark betroffenen Flächen sollten diese für das kommende Frühjahr zur Austriebsbehandlung vorgemerkt werden. Kräuselmilbensymptome sind seltener anzutreffen. Mit Netzschwefel kann die Aktivität von Milben allgemein lediglich etwas gehemmt werden, mehr aber auch nicht. Langfristig und nachhaltig hilft nur die natürliche Regulation durch Raubmilben.

Umstrukturierung
Beantragung der Auszahlung der Umstrukturierungsgelder bis spätestens 15.Mai im Rahmen des Gemeinsamen Antrags (FIONA) Änderungen zur beantragten Flächengröße können jederzeit bis zum Einreichen der Rechnung durchgeführt werden. Das Einreichen der Rechnung löst die Vor- Ort- Kontrolle aus.
Nach Einreichen der Rechnung (spät. bis 15.07.2020) muss die Maßnahme beendet sein, d.h. die Pflanzung bzw. die Installation der Tropfbewässerung muss erfolgt sein und gegebenenfalls die Mindestanforderungen bei einer Drahtrahmenverpflichtung erfüllt sein.
(siehe Umstrukturierungs- Infoschreiben März/April)

Sonstige Hinweise

  • Bei anstehenden Behandlungen wird aktuell die 1 bis 1,5-fache Basisaufwandmenge empfohlen.
  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt spätestens am Mittwoch, 21. Mai.

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