Rebflächenumstrukturierung und Wiederaufbau von Weinbergsmauern in Steillagen
Für das Programm Umstrukturierung von Rebflächen muss der Zahlungsantrag mit Flächenaufstellung und Rechnung oder Lieferschein der gepflanzten Reben bzw. der eingebauten Tropfschläuche bis spätestens 31.05.2020 an der Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden. Wer noch einen Förderantrag zur Sanierung von kaputten oder vom Einsturz bedrohten Weinbergsmauern in Steillagen stellen möchte, kann dies für 2020 nur noch bis zum 30.06.20 bei der LWG tun.
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Programm Umstrukturierung von Rebflächen
Wer im Programm Umstrukturierung von Rebflächen einen Förderantrag gestellt hat muss seinen Zahlungsantrag mit Flächenaufstellung und Rechnung oder Lieferschein der gepflanzten Reben bzw. der eingebauten Tropfschläuche bis spätestens 31.05.2020 an der LWG eingereicht haben. Unterlagen zur Abschlussmeldung wurden im April 2020 an alle betroffenen Antragsteller versandt.
Die LWG weist ausdrücklich darauf hin, dass Zahlanträge, die verspätet oder unvollständig eingehen, laut den Durchführungsbestimmungen abgelehnt werden müssen! Der Anspruch auf die beantragten Fördergelder verfällt somit.
Bei Fragen steht die LWG unter der 0931/9801214 (Frau Schömig) bzw. 215 (Herr Wolter) zur Verfügung.
Kulap-Programm B56- Förderung zum Wiederaufbau von Weinbergsmauern in Steillagen
Wer noch einen Förderantrag zur Sanierung von kaputten oder vom Einsturz bedrohten Weinbergsmauern in Steillagen stellen möchte, kann dies für 2020 nur noch bis zum 30.06.2020 bei der LWG tun. Antragsunterlagen hierzu finden sie auf der Seite der LWG unter Betriebsberatung und Förderung.
Da alle Mauerflächen vor Maßnahmenbeginn kontrolliert werden müssen ist es dringend zu empfehlen vor Antragstellung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Wolter Kontakt aufzunehmen (Telefon: 0931/9801215). Von ihm bekommen sie dann auch noch das Formular „Sanierungskonzept der LWG“, das nicht im Förderwegweiser zu finden ist, zugeschickt.
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