Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Rebschutz Heilbronn

Beerenbefall mit Oidium gesichtet

Rebanlagen, die vom Frost verschont wurden, haben zurzeit einen guten allgemeinen Zustand. Anlagen die hingegen Frostschäden aufwiesen, kommen jetzt langsam in Schwung. Beachtet man die qualitativen Gesichtspunkte, ist es vermutlich nicht sinnvoll diese Trauben zu Wein zu verarbeiten. Außerdem sind die ersten Meldungen über Beerenbefall mit Oidium eingegangen. Folgende Sorten deshalb im Auge behalten werden: Trollinger, Lemberger, Cabernet Dorsa und Acolon. Auch an die kommende Abschlussbehandlung sollte gedacht werden, bis spätestens im Laufe der ersten Augustwoche sollte sie erfolgen. Die Vorgaben der Absatzorganisationen sind hier zwingend zu beachten!

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Krampfl
Artikel teilen:

Allgemeine Situation

Wenn man die Frostschäden ausblendet ist der Allgemeinzustand der Reben aktuell gut. Nur gelegentlich tun sich manche frostgeschädigte Anlagen noch etwas schwer in Schwung zu kommen. Die nachgetriebenen Trauben an Geiztrieben in Frostflächen befinden sich jetzt in der Blüte. Unter qualitativen Gesichtspunkten ist nicht damit zu rechnen, dass diese Trauben sinnvoll zu Wein verarbeitet werden können. Peronospora ist nur ganz selten zu finden. Die Hauptkrankheit ist auch in diesem Jahr wieder der echte Mehltau. In den letzten Tagen sind bereits einige Meldungen über Beerenbefall mit Oidium eingegangen. Bekannte Problemstandorte sollten jetzt intensiv beobachtet werden. Häufig sind Einzelbeeren betroffen, jedoch lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit erkennen was noch im Verborgenen schlummert. Betroffen sind vor allem die Sorten Trollinger und Lemberger aber auch Cabernet Dorsa und Acolon.
Eine gewisse Zurückhaltung bei den Entblätterungsmaßnahmen ist hin und wieder zu beobachten. Vor allem bei anfälligen Sorten für die Kirschessigfliege ist eine gut belichtete Traubenzone ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung. Hier muss im Bedarfsfall dann beim Umfärben der Beeren nachgearbeitet werden. Für eine Einschätzung des diesjährigen Befallsdruckes der Kirschessigfliege ist es noch zu früh. Hier sind die weiteren Wetterbedingungen entscheidend.
In diesem Jahr kann vor allem in Burgunderanlagen eine gewisse Mischbeerigkeit festgestellt werden. Dies lässt auf einen Jahrgang mit weniger kompakten Trauben hoffen.

In nicht frostgeschädigten Anlagen gibt es auch sichtbar überhangene Bestände, die eine Ertragsregulierung notwendig machen. Zur Berechnung des potenziellen Ertrags ist das Traubengewicht bei der Lese der entscheidende Faktor. Das durchschnittliche Traubengewicht multipliziert mit der Anzahl Trauben je Rebstock ergibt den Ertrag je Stock. Bei ca. 40 Rebstöcken je Ar lässt sich dann leicht der vermutete Zielertrag errechnen. Zu den Traubengewichten gibt es sortenspezifisch Erhebungen der letzten Jahre. Diese Traubengewichte können zwar stark variieren, dennoch bieten die ermittelten Durchschnittswerte gute Anhaltspunkte. In der Tabelle (Quelle: LVWO Weinsberg) werden die gerundeten Durchschnittswerte der letzten zehn Jahre dargestellt (für andere Sorten ggf. Vergleich zu den dargestellten Sorten suchen:

Riesling Kerner Müller-Thurgau Trollinger Lemberger Spätburgunder Schwarzriesling Dornfelder
150 210 220 430 270 180 160 300

Generell gilt, mit Ertragsregulierung nicht zu spät zu beginnen. Bei sehr wüchsigen Anlagen eher etwas später ausdünnen. Bei Trockenstress und schwächer wüchsigen Anlagen früher. KEF- anfällige Sorten (überwiegend rote Rebsorten) sollten vor Farbumschlag ausgedünnt worden sein. Vor Weichwerden bzw. Reifebeginn besteht auch noch die Möglichkeit, Trauben zu halbieren. Dies führt zu reiferen und gesünderen Trauben.

Blattreblaus an Europäerreben (v.a. Lemberger und Muskateller) sind in diesem Jahr wieder etwas verbreiteter zu finden. Dies ist nicht ganz ungewöhnlich. In den letzten Jahren konnte immer mal wieder jahrgangsbedingt ein stärkeres Auftreten beobachten werden. Bei Befall einzelner Triebe ist das Einsammeln der Blätter in Plastiktüten sinnvoll. Das Aussetzen der Plastiktüten dem direkten Sonnenlicht begünstigt das Absterben der Schädlinge.

Die Abschlussbehandlung sollte spätestens im Laufe der ersten Augustwoche erfolgen. Die Vorgaben der Absatzorganisationen sind hier zwingend zu beachten!

Pflanzenschutz

Peronopora:
Aufgrund des geringen Infektionsdruckes der letzten Wochen hat sich Peronospora nur wenig ausgebreitet. Bei der anstehenden Behandlung wird ein Kontaktfungizid, mit Wartezeiten von 42 Tagen und weniger, empfohlen.

Odium:
Besonderes Augenmerk auf Oidium sollte in gefährdeten Sorten und Lagen gelegt werden. In frühen Lagen und bei sauberen Beständen kann bei den verbleibenden Behandlungen auf Azol- Präparate (z.B. Misha, Sarumo, Systhane 20EW oder Topas) oder Bicarbonate (z.B. Vitisan + Wetcit oder Kumar) umgestellt werden. In späteren Lagen und kritischen Beständen kann letztmalig ein Mittel mit längerer Dauerwirkung (z.B. Dynali oder Talendo) eingesetzt werden. Bei sichtbarem Befall, wenn also nicht lange gesucht werden muss bis Oidiumbeerchen gefunden werden, sollten zeitnah Sonderspritzungen erfolgen. Je früher reagiert wird, desto besser sind die Aussichten, eine begonnene Epidemie noch stoppen zu können. Stopp-Behandlungen sind Sondermaßnahmen. Deren Erfolg kann leider nie sicher vorhergesagt werden. Oidium-Rezepturen finden sich auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes. Siehe Link: https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau

Bei sichtbarem Befall darf niemals eines der Mittel aus der „L“-Gruppe (Luna experience, Luna Max, Sercadis oderCollis) als „Feuerwehrmaßnahme“ eingesetzt werden. Dies fördert im extremen Maß die Resistenzbildung undschadet einer langfristig erfolgreichen Mehltaubekämpfungsstrategie. Die Mittel der neueren Generation welche zur Oidiumbekämpfung eingesetzt werden, haben keine stoppende Wirkung! Im Bedarfsfall können andereStoppmaßnahmen (s.o.) versucht werden. Prosper Tec hat nur eine Zulassung bis zum Stadium 75 (Erbsengröße).

Allgemeines

  • Die Mittelmenge berechnet sich aktuell mit der vierfachen Basisaufwandmenge.
  • Es dürfen nur zugelassene Mittel oder welche mit gültiger Aufbrauchfrist, verwendet werden. Weine mitunerlaubten Rückständen sind nicht vermarktbar. Dies kann für die Verursacher eine Ordnungswidrigkeitdarstellen und Kürzungen der Direktzahlungen bedeuten.
  • Umstrukturierung: Bis spätestens 15.07.2020 (Ausschlussfrist!!) müssen die Pfropfreben- /bzw. Schlauchrechnungen beim zuständigen Landwirtschaftsamt eigereicht sein. Nach dem Einreichen der Rechnung, müssen die Tropfschläuche ortsfest installiert sein. Hierfür müssen die Schläuche mindestens z.B. mit Kabelbinderoder Schnur am Zeilenende und – anfang fixiert sein. Der alleinige Anschluss an die eventuell vorhandene Querverteilung genügt nicht. Für die Mindestanforderungen bei einer Drahtrahmenverpflichtung müssen entweder die Endstickel gesetzt und ein Draht befestigt oder alternativ alle Innenstickel gesetzt sein.
  • Die vorzugsweise mit Kupfermitteln (nicht zu unterschätzender Oidiumeffekt an Blättern und Abhärtung) stattfindende Abschlussspritzung sollte spätestens in der ersten Augustwoche stattfinden. Daraus leitet sich die letzte organische Behandlung ca. 10-14 Tage vorher ab. Vorgaben der Absatzorganisationen sindhinsichtlich Mittelwahl und Terminen zwingend zu beachten. Ausgehend von diesen Abschlussterminen können jetzt die restlichen Pflanzenschutzmaßnahmen mit entsprechenden Spritzabständen von 10-14 Tagen terminiert werden – je nach Wettersituation und Befallsdruck. Insgesamt ist es besser, lieber den einen oder anderen Tag früher aufzuhören, als jetzt die Spritzabstände aktuell unnötig lange zu ziehen.
  • Der Flug der zweiten Generation des Bekreuzten Traubenwicklers hält in der Umgebung von Heilbronn an. Die Fangzahlen steigen teilweise an und könnten auf einen ersten Flughöhepunkt hinweisen. Außerhalb vonVerwirrgebieten, also auf sehr wenigen Flächen, muss entschieden werden, ob eine Behandlung mit einem Insektizid stattfinden soll. Falls behandelt wird, liegt der beste Zeitpunkt ca. acht Tage nach dem Flughöhepunkt. Falls möglich, örtliche Fangergebnisse berücksichtigen. Bitte beachten, dass das Mittel „Steward“ seit diesem Jahr als bienengefährlich eingestuft wurde und bei blühendem Unterwuchs nicht verwendet werden darf. Der Flug des Einbindigen Wicklers hält sich noch zurück. Ergebnisse von Fallenfängen in Vitimeteo finden sie unter: http://monitoring.vitimeteo.de/
  • Trauben für den Direktverkauf dürfen nur mit Tafeltraubenmitteln behandeln. Mit Rückstandskontrollen muss gerechnet werden.
  • Bei der eventuell anstehenden Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden müssen die Stockaustrieberechtzeig zwei bis drei Tage zuvor entfernt oder abgetötet sein. Es ist darauf zu achten, dass keine grünen Rebteilegetroffen werden. Auch bei Herbiziden gibt es Wartezeiten, die einzuhalten sind.
  • Gegen Stiellähme können vorbeugend magnesiumhaltige Blattdünger eingesetzt werden. Blattdünger und Bicarbonate vertragen sich nicht immer. Auf die Hinweise auf den Packungen achten!

Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten. Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet abgerufen werden:
https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/pb/Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren