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Rebschutz Heilbronn

Überwiegend kerngesunde Trauben

Die Niederschläge zwischen 20 und 50 Liter /m² um den Monatswechsel in Verbindung mit den spätsommerlichen Temperaturen hat die Entwicklung der Traubenreife enorm beschleunigt. Vorteilhaft für die Aromareife waren auch die mehrfach kühlen Nachttemperaturen im einstelligen Bereich. Die Wettervorhersagen melden weiterhin spätsommerliche Werte mit wenig Niederschlag. Wenn auch erste kleine Fäulnisnester sichtbar sind, sind die Trauben noch weit überwiegend kerngesund. Die Lese der Frühsorten startet verbreitet ab dem 14. September.

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Krampfl
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Kirschessigfliege

Aktuell sind nur sehr vereinzelt Weinberge mit nennenswertem KEF Befall zu finden. Bei Begutachtung dieser wenigen kritischen Flächen wird wieder einmal deutlich, dass die Rahmenbedingungen sehr entscheidend sind, ob es zu Befall kommt oder nicht. Beim Begutachten besonders kritischer Flächen wurde in den letzten Tagen deutlich, wie sehr übermäßig wüchsige Weinberge durch KEF gefährdet sind. Dort ist die Beerenhaut wenig widerstandsfähig und gleichzeitig hängen große, schwere Trauben übereinander. Dunkel und feucht, das ist ein „gefundenes Fressen“ für die KEF. Noch kritischer wird die Situation, wenn in diesen Flächen die Traubenzone nicht ausreichend entblättert wurde. Es kann nur empfohlen werden, solche Anlagen durch mehrjährige „Nulldüngung“ und Verzicht auf öffnende Bodenbearbeitung im Wuchs zu zügeln und die Traubenzone frühzeitig zu entblättern.

Angesichts der beginnenden Lese, dem mittlerweile erreichten Reifezustand und den prognostizierten spätsommerlichen Verhältnissen wird es auf dem Großteil der Flächen nicht mehr nötig sein, eine Bekämpfung der KEF ins Auge zu fassen.

Auch beim Trollinger wird sich wegen der einzuhaltenden Wartezeit im Verlauf dieser Woche, aber spätestens Anfang nächster Woche entscheiden müssen, ob es sinnvoll sein wird, eine Behandlung durchzuführen. Auch in Absprache mit der AG KEF des Weinbauverbandes gilt die Tendenz: Eher nicht!

Generell gilt: Es kann zur Bekämpfung keine pauschale Behandlungsempfehlung gegeben werden. Es sind unbedingt die an dem jeweiligen Standort vorherrschenden Bedingungen, wie beispielsweise Reife- und Gesundheitszustand der Anlage oder angrenzende Saum- bzw. Heckenstrukturen zu berücksichtigen.

Hinweise und Erkenntnisse zum neuen Mittel Surround:
Grundsätzlich ist es gut, dass ein Produkt eine Zulassung gegen KEF hat, das nicht als „Insektizid“ einzustufen ist. Leider war der Einsatz des „Weißmachenden Kaolinpräparates“ hinsichtlich der optischen Wirkung oft unbefriedigend. Nach Rücksprache mit der Firma und praktischen Versuchen wurde deutlich, dass als Grundelement für ausreichende Applikationsqualität eine möglichst vollständig entblätterte Traubenzone nötig ist. Nur dann kann die Kaolinbrühe vollständig die Trauben rundum bedeckt. Aber auch dann bleibt immer noch das Problem, dass je nach Traubensorte und Kompaktheit das Innere der Trauben und der Stielansatz der Beeren nur mangelhaft abgedeckt ist.

Die von der Schweizer Firma empfohlene und auch durch die Zulassung genehmigte Menge von max. 24 kg/ha bezieht sich auf ein schmales Traubenband, wie es in der Schweiz bei der dort üblichen Flachbogenerziehung existiert. Bei Halb- oder Pendelbogenerziehung ist das Traubenband doppelt oder gar dreimal so groß und damit die aufgebrachte „Weißbrühe“ entsprechend verdünnt. Auch das gilt es zukünftig bei der Zulassung zu berücksichtigen. Es hatte bei Versuchen den Anschein, dass Netzmittel die Wirkung verbessern können. Welche Netzmittel dabei rechtlich erlaubt und erfolgversprechend sind – insbesondere im Hinblick auf die Nähe zur Traubenlese – muss seitens der Herstellerfirma geprüft werden.

Sonstiges

  • Hinweise zu den einzelnen Mitteln, wie z.B. Wartezeit, können den KEF Mitteilungen Nr. 1 und 2 entnommen werden.
  • Wie wichtig eine möglichst lockere Traubenstruktur und luftige Traubenzone ist, zeigt aktuell auch das Vorhandensein von Ohrenzwickern überall dort, wo es Verdichtungen gibt.
  • Hinweis zum Bienenschutz:
    Nach der Bienenschutzverordnung dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) nicht in von Bienen beflogenen Weinbergen eingesetzt werden (saftende Trauben, Honigtau, blühende Unkräuter). Daher blühende Begrünungen vor einem Insektizideinsatz mulchen und Insektizide erst vor/nach Beendigung des täglichen Bienenflugs (kurz vor Sonnenaufgang / kurz nach Sonnenuntergang) einsetzen. Dies deckt sich auch mit den Hauptaktivitätsphasen der KEF. Beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal für das Vorhandensein von Bienen zu werten. Weiter bitten wir zu beachten, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (B1) innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand entweder während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden dürfen. Eine offene Kommunikation zwischen Winzer und Imker ist immer positiv!
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